1562/J-BR BR
 

ANFRAGE
 
der Bundesräte Mag. Wilfing
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Publizistikförderung für linksradikale und linksalternative Zeitschriften.
 
Für zwei linksradikale Zeitschriften "ZOOM" und "Die Linke" wurden vom
Publizistikförderungsbeirat Förderungen positiv begutachtet, obwohl beide dem
linksalternativen oder linksextremen Spektrum der politischen Landschaft Österreichs
zuzuordnen sind.
 
ZOOM
 
Die Nummer 1+2/97 ist ein Buch mit Namen "Immerwehrend". Es nimmt zu
verschiedensten Fragen, die mit der Landesverteidigung zu tun haben, wie z.B. Nato
Integration, Stellung. Auf den Seiten 34 ff. findet sich ein Gutachten von Dr. Michael
Geistlinger, der mit Hilfe des Falls des Totalverweigerers Andreas Gruber versucht, den
Beweis zu erbringen, daß der Dienst im österreichischen Bundesheer nicht
neutralitätskonform sei ( er meint, das Bundesheer agiere nicht neutral) und den geltenden
Gesetzen widerspreche. Gleich im Anschluß zu diesem Essay befindet sich in diesem Buch
ein Inserat der SJ: Bundesheer abschaffen. Die Junge Generation und der Abgeordnete zum
Europäischen Parlament Voggenhuber inserierten eben falls.
 
In der Ausgabe 2a/97 beschreibt die ARGE Wehrdienstverweigerung ihre Leistungen. Unter
Totalverweigerung ist zu lesen: "Betreuung des selektiven Verweigerers aus Gründen der
NATO/WEU [...] Andreas Gruber bis Jänner 1997 sowie erfolgreiche Betreuung einer
Zivildienstverweigerung"
 
in der Ausgabe 3/97 befindet sich eine Werbung für das einschlägig bekannte linksextreme
Druckwerk AKIN. Darin werden stolz Personen zitiert, die AKIN für linksradikal halten.
Weiters ist in dieser Ausgabe ein Artikel "Wehrpflicht produziert Verbrecher", in welchem
eine Aufstellung der Anzahl der Personen enthalten ist, die nach den Wehrgesetzen verurteilt
wurden.
 
Die Ausgabe mit der Nummer 4+5/97 nennt sich "Ratgeber Wehrdienstverweigerung" und
wird durch Inserate vom Grünen Klub unterstützt, weiters von der GAJ und der SJ. In dieser
Ausgabe findet sich wieder ein Artikel zum Thema "Wehrdienst schafft Verbrecher".
ZOOM bietet aber auch Werbeartikel für Totalverweigerung zum Verkauf an, wie z.B.
T - Shirts mit der Aufschrift "Wenn ich groß bin, werde ich Totalverweigerer" oder "Asyl für
Deserteure". Ebenso wird "Armeeabschaffungswein" zum Verkauf angeboten.
 
In der letzten Ausgabe des Jahres 1997 wird die Störaktion gegen die Präsentation des
Schützenpanzers Pandur geschildert, bei welcher ZOOM auch anwesend war und mit der
Aktion sympathisiert.
 
"Die Linke"
 
In der Ausgabe 1/97 der Zeitschrift "Die Linke" wird internationalen Medien vorgeworfen,
die Botschaftsbesetzer in Peru als Terroristen zu bezeichnen. Die Terroristen der Tupac -
Amaru werden als "Märtyrer" bezeichnet und es wird die Hoffnung kundgetan, daß inhaftierte
Terroristen überleben, "um am Wiederaufbau der peruanischen Linken [...] mitzuarbeiten."
 
Die Ausgabe 8/97 der Zeitschrift "Die Linke" berichtet über "Frauen im Bundesheer". Dort
befindet sich auch der Satz "Diese Armee gehört zerschlagen, oder zumindest in ihren
Absichten gestört, wo es nur geht."
 
Die Ausgabe 11/97 der Zeitschrift "Die Linke" erfreut des Lesers Herz besonders mit dem
Artikel "Ein Trauerspiel in drei Akten" in der die Geiselbefreiung der in der japanischen
Botschaft in Peru festgehaltenen Geiseln besonders negativ dargestellt wird.
 
Die Ausgabe 20/97 der Zeitschrift "Die Linke" berichtet in dem Artikel "Terrorismus: "Neuer
Kronen - Falter" über einen in der Zeitschrift "Falter" veröffentlichten Artikel bezüglich der
Palmers Entführung. Der im "Falter" erschienene Artikel wird aufs Allerhärteste kritisiert, da
er die Entführer "vernichtet" - sie also hart kritisiert. "Die Linke" stellt sich damit auf Seiten
der Terroristen.
 
Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an den Bundeskanzler folgende
 

ANFRAGE:
 
1. Sind Ihnen die oben genannten Fakten bekannt?
2. Wenn ja, wieso haben Sie im Ministerrat beantragt, daß "ZOOM" und "Die Linke"
Publizistikförderung erhalten?
3. Wurden "ZOOM" und "Die Linke" im letzten Jahr überprüft?
4. Wurden im letzten Jahr Ausgaben von "ZOOM" und "Die Linke" an die
Staatsanwaltschaft übermittelt?
5. Wenn ja, welche und mit welchem Resultat?
6. Gab es ein Gutachten darüber, ob "ZOOM" bzw. "Die Linke" die Voraussetzungen des
Publizistikförderungsgesetzes erfüllen?
7. Wenn nein, warum nicht?
8. Wenn ja, von wem und wie lautet dieses?
9. Falls dieses Gutachten positiv gewesen sein sollte, wie ist dies möglich, obwohl eine
Novelle zum Publizistikförderungsgesetz vorschreibt, daß periodische Druckschriften darin
von der Förderung ausgeschlossen sind, wenn sie