Anfrage:
1. Wie stehen Sie grundsätzlich zur Benennnung von öffentlichen Schulen nach Künst -
lern, Politikern und sonstigen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Benennung von öffentlichen Schulen?
3. Auf wessen Antrag hin kann und darf eine öffentliche Schule einen bestimmten Na -
men als Bezeichnung führen oder eine Umbenennung durchführen?
4. Welche konkreten Bedingungen muß ein "Namensgeber" erfüllen, so daß er von
einer Schule als Bezeichnung geführt werden darf?
5. Wer ist konkret für die Erteilung der Genehmigung zuständig, wonach die betref -
fende Schule sich z.B. nach verstorbenen Künstlern, Politikern oder sonstigen Per -
sönlichkeiten des öffentlichen Lebens nennen kann?
6. Wieviel Anträge auf Benennung von höheren Schulen wurden gestellt und wie laute -
te die gewünschte Bezeichnung?
7. Wieviel öffentliche Schulen tragen eine bestimmte Bezeichnung - gegliedert nach
Schultyp und Bundesland - und wie lauten die konkreten Bezeichnungen der betref -
fenden Schulen?