Anfrage
Der Bundesräte Dr. Bösch, Dr. d‘ Aron
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend weitere Entwicklungen des Postautodienstes und die Novelle zum
Poststrukturgesetz
Am 17.12.1998 wurde im Bundesrat gegen die Stimmen der freiheitlichen Bundesräte
eine Novelle zum Poststrukturgesetz beschlossen. Durch dieses Gesetz sollen entgegen
den ursprünglichen Intentionen der Postdienst, der Postautodienst und der
Telekommunikationsdienst getrennt privatisiert werden. Die zu erstellenden
Privatisierungskonzepte sollen das Wohl dieser Unternehmen oder
Unternehmensbereiche unter Berücksichtigung der Interessen der Eigentümer und der
Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses enthalten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Herrn
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wie wollen Sie gewährleisten, daß auch weiterhin eine öffentliche
Verkehrsbedienung mit bestehenden Postbuslinien in dünn besiedelten Regionen
stattfinden kann, obwohl Sie und der Verkehrsminister es gleichzeitig unterlassen
haben, ein Nahverkehrsfinanzierungsgesetz zur Absicherung der erforderlichen
Mittel zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in das Hohe Haus einzubringen ?
2. Wie stehen Sie dazu, daß nach wie vor zwei öffentliche Busunternehmen des Bundes
(Postautobusdienst, Bahnbus) in Österreich bestehen und die Bundesbus -
Zusammenarbeit wieder aufgegeben wurde? Sehen Sie eine kurzfristige
Zusammenführung dieser Busunternehmen als sinnvoll an und wenn ja, bzw. nein,
wie begründen Sie dies ?
3. Wie soll die laut Medienberichten vorgesehenen schwarzen Zahlen ab dem Jahr
2001 für den Postbusbereich erreicht werden ? Welche Linien müssen voraussichtlich
dazu eingestellt werden ? Wie hoch wird der Personalabbau zur Erreichung der
schwarzen Zahlen sein ?
4. Lagen vor Einbringung des gegenständlichen Gesetzes langfristige Geschäftspläne
vor, und wie wurde in diesen das öffentliche Interesse an der Führung von Buslinien
in dünn besiedelten Regionen quantifiziert ? Wenn nein, wie konnten Sie dann die
Sinnhaftigkeit und Aufteilung der Post in die einzelnen Bereiche, sowie die
Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Privatisierung beurteilen ?
5. Wurde vor Vorlage des Gesetzesentwurfes an das Hohe Haus überprüft, welche
Buslinien hinkünftig von privaten Busbetreibern geführt werden sollen und wenn ja,
welche sollen privaten Busbetreibern überlassen werden ?
6. Welche Prioritäten sehen Sie bei der Erstellung der Privatisierungskonzepte ? Sind die
Interessen der Eigentümer, also die Rendite, wichtiger als die öffentlichen Interessen
an einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung einer Region ?
7. Gibt es bereits Anfragen von privaten Gesellschaften, welche Anteile des
hinkünftigen Unternehmens "Postautodienst" erwerben wollen ?
8. Wie ist nach Privatisierung des Postautodienstes gewährleistet, daß eine
bestmögliche Abstimmung mit anderen öffentlichen Verkehrunternehmen, so auch
der Schiene, erfolgt.
9. Wird im Falle einer Zusammenführung der Autobusdienste von Post und Bahn Ihrer
Meinung nach die Postbediensteten- oder die Eisenbahnergewerkschaft für diesen
Bereich zuständig sein ?
10. Nach welchen Kriterien ist die Auswahl der künftigen Vorstandsdirektoren sowie der
Abschluß der hinkünftigen Dienstverträge der Vorstandsdirektoren für den
Unternehmensbereich Postautodienst sowie auch für die anderen hinkünftigen
Unternehmensbereiche aufgrund des Poststrukturgesetzes geplant ? Wird eine
allfällige Leistungs- bzw. Erfolgszulage als Bestandteil der abzuschließenden
Dienstverträge auch die Erfüllung von öffentlichen Interessen an einer
Verkehrsbedienung (auch im Falle einer Nichtzuzahlung der Gebietskörperschaften
zur Verkehrsbedienung) berücksichtigen und wenn ja, in welchem Ausmaß ?
11. Planen Sie ein derartiges Strukturgesetz insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung
der Eigentümerrechte durch den Finanzminister auch für die Österreichischen
Bundesbahnen, und wie würden Sie für die Österreichischen Bundesbahnen das
öffentliche Interesse definieren ?