1582/J-BR BR

Anfrage
der Bundesräte Dr. Tremmel, Dr. Bösch, Mag. Gudenus, Eisl, Weilharter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Waffenbesitz und -handel
Seit über einem Jahr ist ein verschärftes Waffengesetz in Geltung, welches den legalen
Waffenbesitz stärker einschränkt und dadurch zu mehr Sicherheit der Bürger führen soll.
Ausgangspunkte für dieses Gesetz waren die Übernahme einer EU - Richtlinie sowie die
anhaltende Debatte über mehrere Attentate, die in überwiegender Zahl mit
sogenannten "illegalen Waffen" verübt wurden bzw. durch Täter deren
"Unverläßlichkeit" in Folge von Trunksucht, Gewalttätigkeit oder mehrmaligem illegalen
Waffengebrauch sowohl Orts- als auch behördenbekannt waren.
Auch die jüngsten Straftaten in der Steiermark und Kärnten sowie der spektakuläre Fall
im Bezirk Neunkirchen wurden mit illegalen Schußwaffen verübt bzw. von Tätern,
denen sowohl die Schußwaffen als auch die entsprechenden waffenrechtlichen
Urkunden (Waffenbesitzkarte und Jagdschein) abgenommen wurden. Dennoch fanden
es die Behörden nicht der Mühe wert, diese bzw. ihre im gemeinsamen Haushalt
lebenden Angehörigen nunmehr verstärkt und vor allem sorgfältig auf "illegalen
Waffenbesitz" oder die Verwahrung zu kontrollieren, ihr allgemein bekanntes
Gewaltverhalten (wiederholtes alkoholisiertes Lenken und/oder Drohungen) abzustellen
bzw. durch Strafanzeige dagegen vorzugehen.
Obwohl diese und viele andere Fälle beweisen, daß Schußwaffenkriminalität vor allem
mit illegalen Waffen und bekanntem gewalttätigen Verhalten verbunden sind, verlangt
die SPÖ - allen voran der Herr Bundeskanzler - dennoch ein generelles Verbot der
"privaten Waffen". Dadurch werden nicht nur die legalen Waffenbesitzer kriminalisiert,
sondern auch keine Maßnahmen zur Eindämmung potentieller Kriminalität gesetzt.
Denn während nunmehr verstärkt - offenbar für die Statistik - unbescholtene und legale
Waffenbesitzer kontrolliert werden, in Einzelfällen sogar mehrfach innerhalb weniger
Wochen, gibt es nur geringfügige Maßnahmen gegen den bekannten "Schwarzmarkt"
mit Waffen, der durch die Ostöffnung und den Wegfall der Grenzkontrollen gegenüber
Italien noch stärker florieren kann, und nahezu keine Kontrollen "auffälliger Personen",
die über eine "illegale Waffe" verfügen könnten und als "gewaltbereit" gelten.
Aus diesem Grund hat die Freiheitliche Bundesratsfraktion am 14. Januar 1999 einen
entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht, mit dem weitere Maßnahmen gegen
den Handel und Besitz "illegaler Waffen" gefordert wurden, der aber von SPÖ und ÖVP
aus unerklärlichen Gründen abgelehnt wurde. Umso verwunderter waren die
Freiheitlichen Bundesräte aber, als wenige Tage später Vertreter der SPÖ medial für
verstärkte Kontrollen des illegalen Waffenbesitzes eintraten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister
für Inneres folgende

Anfrage:
1. Wie viele Mann - Stunden wurden von den Sicherheitsbehörden in den letzten fünf
Jahren (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren) für die Kontrolle legaler Waffenbesitzer
nach dem Waffengesetz aufgewendet?
2. Wie viele Mann - Stunden wurden von den Sicherheitsbehörden in den letzten fünf
Jahren (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren) für die Kontrolle des illegalen
Waffenbesitzes (gewaltbereite Personen, Personen denen Waffen bzw.
Waffendokumente abgenommen wurden, sog "Schwarzmärkte" etc.)
aufgewendet?
3. Wurde der Herr Bundeskanzler vom Bundesministerium für Inneres über einen
Zusammenhang zwischen Straftaten mit "illegalen Waffen" und dem Verbot legaler
Waffen informiert?
4. Wenn ja: über welchen?
5. Wurde das Bundesministerium für Inneres von Angehörigen des Parlamentsklubs der
SPÖ in Fragen des legalen oder illegalen Waffenbesitzes kontaktiert bzw. um
Information ersucht?