Anfrage
der Bundesräte Univ. - Prof. Dr. Böhm, Haunschmid
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz
betreffend Spirit of Hanf
In einigen Wiener Lokalen wird bereits Vollbier mit Hanf -
extrakt unter der Marke "Spirit of Hanf" der Firma
Tirolhanf, Andreas Kreutner Handels GmbH vermarktet.
Im Sinne des Verbraucherschutzes müßte sichergestellt
sein, daß der verwendete Hanfextrakt den höchstzulässigen
Gehalt an Tetrahydrocannabinol nicht überschreitet.
Außerdem bietet diese Firma auch telefonisch, per Fax und
per E - mail den Versand von Hanfsamen an. Auch hier müßte
sichergestellt sein, daß es sich nur um EU - konforme Sorten
mit niedrigstem Gehalt an Tetrahydrocannabinol handelt.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher -
schutz die nachstehende
Anfrage:
1. Welchen Tetrahydrocannabinol - Gehalt haben Ihre Lebens -
mitteluntersuchungsanstalten im Hanfextrakt, der zur
Herstellung des Vollbieres "Spirit of Hanf" verwendet
wird, gemessen ?
2. Wie hoch ist der Tetrahydrocannabinol - Gehalt in diesem
Bier (absolut pro Liter und in Volumsprozent) ?
3. Um welche Hanfsorten mit welchem Gehalt an Tetrahydro -
cannabinol handelt es sich bei den von der Firma Tirol -
hanf, Andreas Kreutner Handels GmbH im Versandhandel
vertriebenen Samen ?
4. Können Sie ausschließen, daß aus diesen Hanfsamen
Suchtmittel erzeugt werden können ?