1595/J-BR BR

Anfrage
der Bundesräte Haunschmid
und Kollegen
betreffend Hygieneverordnung - Leitlinien
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz
Seit 1.3.1999 ist die Hygieneverordnung für die Gastronomie -
betriebe verbindlich. Während es für die Groß- und Spitals -
küchen bereits eine eigene Leitlinie gibt, fehlen solche
Leitlinien weiterhin für Gastronomie, Hotellerie und Klein -
gastronomie.
Obwohl auch für diese Bereiche Leitlinien angekündigt worden
waren und die Wirtschaftskammer sich bereit erklärt hatte,
dem ständigen Hygieneausschuß im Bundeskanzleramt einen
diesbezüglichen Vorschlag zu machen, ist bis jetzt nichts
bekanntgemacht worden, was die betroffenen Klein- und Mittel -
betriebe natürlich sehr verunsichert.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher -
schutz die nachstehende

Anfrage:
1. Zu welchem Zeitpunkt hat die Wirtschaftskammer dem ständigen
Hygieneausschuß im Bundeskanzleramt welche Vorschläge zu
Leitlinien für die Hygiene in Gastronomie, Hotell erie und
Kleingastronomie übermittelt ?
2. Wie lauten die Definitionen des ständigen Hygieneausschusses
für
a) Hotellerie,
b) Gastronomie,
c) Kleingastronomie ?
3. Wann ist endlich mit der Veröffentlichung der noch fehlenden
Leitlinien zu rechnen ?
4. Wie wird bis dahin die Anwendung der Hygieneverordnung
für diese Klein- und Mittelbetriebe gehandhabt ?