1984/J-BR BR
Eingelangt am: 24.07.2002
ANFRAGE
der Bundesräte Engelbert Weilharter und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Einstellung von polizeilichen Erhebungen gegen den Österreichischen
Tierschutzverein (ÖTV) trotz schwerwiegender Verdachtsmomente
In einem Bericht der
Bundespolizeidirektion Salzburg an die Staatsanwaltschaft Salzburg und
an die
Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg aus dem Jahr 1998
“betreffend die
Strafsache
gegen den Präsidenten des Österreichischen Tierschutzvereines
(ÖTV), E. G., wegen §§ 146 ff StGB" werden erhebliche
Verdachtsmomente aufgelistet:
Trotzdem
habe laut Bericht der “Salzburger Nachrichten" vom 05.09.01 die
Justiz das
Verfahren gegen G. eingestellt, weil laut Staatsanwalt Helmut Inselbacher die
Gelder
des
Vereines “im weitesten Sinn dem Vereinszweck entsprechend" verwendet
worden seien.
Im Lichte der
Verdachtsmomente gegen den ÖTV, der noch dazu durch seinen Namen
fälschlich
suggeriert, eine Dachorganisation österreichischer Tierschutzvereine zu
sein,
erscheinen sowohl Einstellung der polizeilichen Erhebungen als auch die
Nichteröffnung
eines Gerichtsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft völlig
unverständlich.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1. Trifft es zu, daß in einem Bericht der Bundespolizeidirektion Salzburg an die
Staatsanwaltschaft Salzburg aus dem Jahr 1998 verschiedene
Verdachtsmomente gegen
den
Obmann des Österreichischen Tierschutzvereins (ÖTV), E. G., wie etwa,
der
ÖTV habe
a) eine Zeitlang nur aus einer Person, nämlich E. G., bestanden,
b) über keine Rechnungsprüfer verfügt,
c) abgesehen von E. G. über keine Mitglieder verfügt,
d) Werbeaufträge an eine “Scheinfirma" ohne Steuernummer erteilt,
e) Abgaben und Steuern hinterzogen,
aufgelistet
sind?
2. Welche weiteren Vorwürfe sind im genannten Bericht
der Bundespolizeidirektion
Salzburg
enthalten?
3. Ist es richtig, daß die zuständige
Staatsanwaltschaft die polizeilichen Erhebungen trotz der
oben
angeführten Verdachtsmomente eingestellt hat?
Wenn ja, warum?
4. Wie ist es strafrechtlich zu beurteilen, daß der
ÖTV von 1994 bis 1999 55 Mio. S an
Spendengeldern
eingenommen, davon aber nur 1,6 Mio. S für den aktiven Tierschutz
verwendet
hat?
5. Wurden in diesem Zusammenhang Erhebungen über die
Verwendung dieser Mittel
durchgeführt?
Wenn
ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn
nein, warum nicht?