1984/J-BR BR

Eingelangt am: 24.07.2002

ANFRAGE

der Bundesräte Engelbert Weilharter und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Einstellung von polizeilichen Erhebungen gegen den Österreichischen

Tierschutzverein (ÖTV) trotz schwerwiegender Verdachtsmomente

In einem Bericht der Bundespolizeidirektion Salzburg an die Staatsanwaltschaft Salzburg und
an die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Salzburg aus dem Jahr 1998 “betreffend die
Strafsache gegen den Präsidenten des Österreichischen Tierschutzvereines (ÖTV), E. G., wegen §§ 146 ff StGB" werden erhebliche Verdachtsmomente aufgelistet:

Trotzdem habe laut Bericht der “Salzburger Nachrichten" vom 05.09.01 die Justiz das
Verfahren gegen G. eingestellt, weil laut Staatsanwalt Helmut Inselbacher die Gelder
des Vereines “im weitesten Sinn dem Vereinszweck entsprechend" verwendet worden seien.

Im Lichte der Verdachtsmomente gegen den ÖTV, der noch dazu durch seinen Namen
fälschlich suggeriert, eine Dachorganisation österreichischer Tierschutzvereine zu sein,
erscheinen sowohl Einstellung der polizeilichen Erhebungen als auch die Nichteröffnung
eines Gerichtsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft völlig unverständlich.

Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage

1.   Trifft es zu, daß in einem Bericht der Bundespolizeidirektion Salzburg an die

Staatsanwaltschaft Salzburg aus dem Jahr 1998 verschiedene Verdachtsmomente gegen
den Obmann des Österreichischen Tierschutzvereins (ÖTV), E. G., wie etwa,
der ÖTV habe

a) eine Zeitlang nur aus einer Person, nämlich E. G., bestanden,

b) über keine Rechnungsprüfer verfügt,

c) abgesehen von E. G. über keine Mitglieder verfügt,

d) Werbeaufträge an eine “Scheinfirma" ohne Steuernummer erteilt,

e) Abgaben und Steuern hinterzogen,
aufgelistet sind?

2.   Welche weiteren Vorwürfe sind im genannten Bericht der Bundespolizeidirektion
Salzburg enthalten?

3.   Ist es richtig, daß die zuständige Staatsanwaltschaft die polizeilichen Erhebungen trotz der
oben angeführten Verdachtsmomente eingestellt hat?
Wenn ja, warum?


4.   Wie ist es strafrechtlich zu beurteilen, daß der ÖTV von 1994 bis 1999 55 Mio. S an
Spendengeldern eingenommen, davon aber nur 1,6 Mio. S für den aktiven Tierschutz
verwendet hat?

5.   Wurden in diesem Zusammenhang Erhebungen über die Verwendung dieser Mittel
durchgeführt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?