2051/J-BR BR

Eingelangt am: 30.01.2003

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Besteuerung von Pensionsabfindungen

Der Vorarlberger Landtag sich hat mit Entschließung vom 13. November 2002 dafür ausge-
sprochen, dass Pensionsabfindungen von Grenzgängern in das System einer Mitarbeitervorsorge-
kasse überfuhrt werden können und analog dazu besteuert werden. Dabei muss aber sichergestellt
sein, dass eine steuerliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern im Inland und Grenzgängern
auf Grund unterschiedlicher Pensions- bzw. Abfertigungssysteme vermieden wird."

In dem dieser Entschließung zugrund liegenden Antrag wurde darauf hingewiesen, dass durch die
mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 vorgenommene Änderung Pensionsabfindungen wesentlich
höher besteuert werden als bisher. Da aus Vorarlberg rund 12.000 Grenzgänger in der Schweiz
und in Liechtenstein als Pendler ihrer Arbeit nachgehen, sei diese Änderung wie in keinem anderen
Bundesland von besonderer Relevanz und bedürfe daher auch deutlicher Signale der Landespolitik,
dass diese damit nicht einverstanden ist. Sollte mit dieser steuerlichen Neuregelung der Arbeits-
standort Schweiz und Liechtenstein unattraktiver gemacht werden, würde sich diese Zielsetzung für
das Land kontraproduktiv auswirken, da das Grenzgängerwesen in die Schweiz und nach Liechten-
stein den Vorarlberger Arbeitsmarkt wesentlich entlastet und zur niedrigen Arbeitslosenquote beige-
tragen habe bzw. beitrage

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:
In welcher Weise werden Sie der Forderung des Vorarlberger Landtages Rechnung tragen?