2051/J-BR BR
Eingelangt am: 30.01.2003
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag
entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Besteuerung von Pensionsabfindungen
Der Vorarlberger Landtag sich hat mit Entschließung vom
13. November 2002 dafür ausge-
sprochen, dass Pensionsabfindungen von Grenzgängern in das System einer
Mitarbeitervorsorge-
kasse überfuhrt werden können und analog dazu besteuert werden. Dabei muss aber
sichergestellt
sein, dass eine steuerliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern im
Inland und Grenzgängern
auf Grund unterschiedlicher Pensions- bzw. Abfertigungssysteme
vermieden wird."
In dem dieser Entschließung zugrund liegenden Antrag
wurde darauf hingewiesen, dass durch die
mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 vorgenommene Änderung Pensionsabfindungen
wesentlich
höher besteuert werden als bisher. Da aus Vorarlberg rund 12.000
Grenzgänger in der Schweiz
und in Liechtenstein als Pendler ihrer Arbeit nachgehen, sei diese Änderung wie
in keinem anderen
Bundesland von besonderer Relevanz und bedürfe daher auch deutlicher Signale
der Landespolitik,
dass diese damit nicht einverstanden ist. Sollte mit dieser steuerlichen
Neuregelung der Arbeits-
standort Schweiz und Liechtenstein unattraktiver gemacht werden, würde
sich diese Zielsetzung für
das Land kontraproduktiv auswirken, da das Grenzgängerwesen in die
Schweiz und nach Liechten-
stein den Vorarlberger Arbeitsmarkt wesentlich entlastet und zur niedrigen
Arbeitslosenquote beige-
tragen habe bzw. beitrage
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
In welcher Weise werden Sie der Forderung des Vorarlberger Landtages
Rechnung tragen?