2052/J-BR BR
Eingelangt am:
30.01.2003
Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und
Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen
betreffend Zuschlag für Mehrlingsgeburten
Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 13.
November 2002 die Forderung erhoben,
dass bei Mehrlinksgeburten rückwirkend ab 1. Jänner 2002 Zuschläge
mindestens in der Höhe der
bisherigen Zuschläge zum Karenzgeld und die derzeit geltenden
Pensionsanrechnungszeiten für
Mütter von Mehrungen zu verbessern.
Der dieser
Entschließung zu Grund liegende Antrag war wie folgt begründet:
„Eltern von Mehrungen sind vor allem in den ersten
Lebensjahren ihrer Kinder besonderen
physischen, psychischen und finanziellen Anstrengungen ausgesetzt Das
Karenzgeldgesetz
gewährte bei Mehrlingsgeburten für das zweite und jedes weitere Kind je
einen Zuschlag zum
Karenzgeld.
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das mit 1. Jänner 2002 in
Kraft getreten ist, legt hingegen
ausdrücklich fest, dass das Kinderbetreuungsgeld auch bei
Mehrlingsgeburten nur für ein Kind
gebührt. Dies ist eine eindeutige Verschlechterung der bisher gültigen
Regelungen.
Die doppelten (bei Zwillingsgeburten) bzw. dreifachen
(bei Drillingsgeburten) Kosten und der
vervielfachte Betreuungsaufwand machen es wenig einsichtig, dass die
Abgeltung der Betreuungs-
kosten durch das Kinderbetreuungsgeld jeweils nur für ein Kind erfolgt
Die nunmehr geltende Regelung stellt für Eltern von
Mehrungen eine Benachteiligung gegenüber
Eltern mit nur einem geborenen Kind dar, die durch eine Änderung der
gesetzlichen Bestimmungen
ausgeräumt werden sollte."
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den
Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende
Anfrage:
1. In welcher Weise werden Sie der
Forderung des Vorarlberger Landtages Rechnung tragen?
2. Bis wann ist mit einem
entsprechenden Gesetzesvorschlag zu rechnen?