2052/J-BR BR

Eingelangt am: 30.01.2003

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Zuschlag für Mehrlingsgeburten

Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 13. November 2002 die Forderung erhoben,
dass bei Mehrlinksgeburten rückwirkend ab 1. Jänner 2002 Zuschläge mindestens in der Höhe der
bisherigen Zuschläge zum Karenzgeld und die derzeit geltenden Pensionsanrechnungszeiten für
Mütter von Mehrungen zu verbessern.

Der dieser Entschließung zu Grund liegende Antrag war wie folgt begründet:

„Eltern von Mehrungen sind vor allem in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder besonderen
physischen, psychischen und finanziellen Anstrengungen ausgesetzt Das Karenzgeldgesetz
gewährte bei Mehrlingsgeburten für das zweite und jedes weitere Kind je einen Zuschlag zum
Karenzgeld.

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das mit 1. Jänner 2002 in Kraft getreten ist, legt hingegen
ausdrücklich fest, dass das Kinderbetreuungsgeld auch bei Mehrlingsgeburten nur für ein Kind
gebührt. Dies ist eine eindeutige Verschlechterung der bisher gültigen Regelungen.

Die doppelten (bei Zwillingsgeburten) bzw. dreifachen (bei Drillingsgeburten) Kosten und der
vervielfachte Betreuungsaufwand machen es wenig einsichtig, dass die Abgeltung der Betreuungs-
kosten durch das Kinderbetreuungsgeld jeweils nur für ein Kind erfolgt

Die nunmehr geltende Regelung stellt für Eltern von Mehrungen eine Benachteiligung gegenüber
Eltern mit nur einem geborenen Kind dar, die durch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen
ausgeräumt werden sollte."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende

Anfrage:

1.   In welcher Weise werden Sie der Forderung des Vorarlberger Landtages Rechnung tragen?

2.   Bis wann ist mit einem entsprechenden Gesetzesvorschlag zu rechnen?