2053/J-BR BR

 

Eingelangt am: 30.01.2003

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und Ilse
Giesinger)


an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Einrichtung eines Vorarlberger Beschäftigungsfonds

Der Vorarlberger Landtag hat mit Entschließung vom 29. Januar 2003 gefordert, die Kompetenzen
zur Gestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Länderhand zu konzentrieren und in weiterer
Folge einen Vorarlberger Beschäftigungsfonds einzurichten, der insbesondere folgende Aufgaben
wahrnehmen soll:

1.  Die landesweite, einheitliche und aktive Planung und Steuerung von Maßnahmen, Strategien
und Programmen zur Sicherstellung von längerfristigen Entwicklungen

2.   Die Sicherung des Vorranges von Arbeit und/oder qualifizierender Beschäftigung vor dem
Bezug von Arbeitslosenunterstützung und Sozialleistungen nach normierten, vergleichbaren
Grundsätzen (einheitliche Zumutbarkeitsbestimmungen und transparente Verfahren)

3.   Die Sicherstellung, dass die zusammengeführten Mittel der aktiven Arbeitsmarktförderung
effizient und in Abstimmung mit den Leistungsträgern zum Einsatz kommen

4.   Das Schaffen übersichtlicher Rahmenbedingungen und einheitlicher Standards für Betriebe,
Qualifizierungseinrichtungen und Dienstleister, insbesondere die Zusammenführung von
Betreuung, Qualifizierung, Vermittlung und Leistungsgewährung in eine Hand (One Desk-
Prinzip)

5.  Das Zusammenführen der Interessen und Anliegen der Beteiligten (Geldgeber, Sozialpartner
und lokale Dienstleister), das Bündeln aller Kräfte und Setzen gemeinsamer Prioritäten, das
Schaffen von Synergien in den Angeboten und das Verhindern von konkurrenzierenden
Parallelstrukturen

6.  Eine einheitliche und kontinuierliche Erfassung, Interpretation und Veröffentlichung von
Arbeitsmarktdaten

7.   Die bedarfsgerechte Prüfung der Saisonierkontingente.

Weiters wurde gefordert, dass das Arbeitsmarktservicegesetz so rasch wie möglich mit der
Zielsetzung novelliert werden soll, dass das Land mit Sitz und Stimme im Landesdirektorium des
AMS vertreten ist.

Der dieser Entschließung zu Grunde liegende Antrag war wie folgt begründet:„Die Entwicklung
auf dem Vorarlberger Arbeitsmarkt ist starken Schwankungen unterworfen. Noch im Oktober 2001
stellt die vom Beschäftigungspakt Vorarlberg in Auftrag gegebene Prognos-Studie auf dem Vorarl-
berger Arbeitsmarkt längerfristig einen aktuellen und zukünftig zu erwartenden Arbeitskräftemangel
fest. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit in Vorarlberg massiv und kontinuierlich gestiegen. Die
Zahlen sind bekannt. Folgende Analyse aus der Prognos-Studie gilt auf jeden Fall sowohl für


Zeiten des Arbeitskräftemangels als auch in noch höherem Ausmaß für Zeiten steigender Arbeits-
losenzahlen: ,Bei einem großen Teil der Arbeitslosen ergeben sich Probleme bei ihrer Beschäfti-
gung bzw. Vermittlung, die im Wesentlichen in Qualifikationsdefiziten, mangelnder Mobilität und
physischen oder psychischen Beeinträchtigungen begründet liegen (Prognos-Studie 2001, Seite
35).' In vielen Fällen sind mehrere solcher Defizite bzw. Probleme miteinander kombiniert; das ist
insbesondere bei Ausländerinnen und Ausländern, Langzeitarbeitslosen und Älteren der Fall.

Dieses Kernproblem, dem sich eine aktive Arbeitsmarktpolitik verstärkt zu stellen hat, wird noch
verschärft und verstärkt durch folgende Faktoren:

       Unterschiedliche Systeme und Systempartner mit verschiedenen Fördertöpfen,

Förderungssystemen und teilweise verschiedenen Strategien und Zielen bestehen bestenfalls
nebeneinander - teilweise konkurrenzieren sie sich (AMS, BSB, Land und Gemeinden).

      In der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen gibt es keine gesicherte übergreifende,
einheitliche und ganzheitlich koordinierte Abstimmung und Vorgangsweise. Arn Beispiel der
Umsetzung der Beschäftigungsinitiative des Bundes wird deutlich, wie hemmend und wenig
effizient das Neben- oder Gegeneinander der unterschiedlichen Akteure und Instanzen sich
auswirken kann.

       Die wirtschaftliche Dynamik der Auslagerung oder Wegrationalisierung von einfachen

Tätigkeiten sowie Defizite in den Ausbildungs- und Qualifizierungssystemen für Menschen
mit geringen Qualifikationen verstärken die Problematik noch zusätzlich.

Generell muss unsere Politik konsequent folgende Ziele nachhaltig verfolgen:

       Arbeit schaffen, nicht Arbeitslosigkeit verwalten

      Durch regionale Zuständigkeit und Verantwortung höhere Solidarität schaffen

       Klare Lösungsorientierung: Menschen dürfen nicht zwischen Zuständigkeiten, Töpfen,
Zielgruppen, Programmen verschoben werden

Deshalb sollten die Maßnahmen und Mittel zur aktiven Arbeitsmarktpolitik von AMS, BSB, Land
und Gemeinden (inklusive des Sozialfonds) in einem ,Vorarlberger Beschäftigungsfonds', der mit
dem Gesundheitsfonds vergleichbar wäre, zusammengeführt werden."

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage:

1.   In welcher Weise werden Sie den Forderungen des Vorarlberger Landtags Rechnung tragen?

2.   Sind Sie insbesondere bereit, ähnlich der Vorgangsweise beim Vorarlberger Gesundheitsfonds
zumindest ein Pilotprojekt zu ermöglichen?

3.   Wenn Nein, warum nicht?