2053/J-BR BR
Eingelangt am:
30.01.2003
Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Christoph Hagen und
Ilse
Giesinger)
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Einrichtung eines Vorarlberger Beschäftigungsfonds
Der Vorarlberger Landtag hat mit
Entschließung vom 29. Januar 2003 gefordert, die Kompetenzen
zur Gestaltung der aktiven
Arbeitsmarktpolitik in Länderhand zu konzentrieren und in weiterer
Folge einen Vorarlberger Beschäftigungsfonds
einzurichten, der insbesondere folgende Aufgaben
wahrnehmen soll:
1. Die landesweite,
einheitliche und aktive Planung und Steuerung von Maßnahmen, Strategien
und Programmen zur Sicherstellung von
längerfristigen Entwicklungen
2. Die Sicherung des
Vorranges von Arbeit und/oder qualifizierender Beschäftigung vor dem
Bezug von Arbeitslosenunterstützung und
Sozialleistungen nach normierten, vergleichbaren
Grundsätzen (einheitliche
Zumutbarkeitsbestimmungen und transparente Verfahren)
3. Die
Sicherstellung, dass die zusammengeführten Mittel der aktiven
Arbeitsmarktförderung
effizient und in Abstimmung mit den Leistungsträgern zum Einsatz kommen
4. Das Schaffen
übersichtlicher Rahmenbedingungen und einheitlicher Standards für Betriebe,
Qualifizierungseinrichtungen und Dienstleister, insbesondere die
Zusammenführung von
Betreuung, Qualifizierung, Vermittlung und
Leistungsgewährung in eine Hand (One Desk-
Prinzip)
5. Das Zusammenführen der
Interessen und Anliegen der Beteiligten (Geldgeber, Sozialpartner
und lokale Dienstleister), das Bündeln aller Kräfte und Setzen gemeinsamer
Prioritäten, das
Schaffen von Synergien in den Angeboten und das Verhindern von
konkurrenzierenden
Parallelstrukturen
6. Eine einheitliche und
kontinuierliche Erfassung, Interpretation und Veröffentlichung von
Arbeitsmarktdaten
7. Die
bedarfsgerechte Prüfung der Saisonierkontingente.
Weiters wurde gefordert, dass das
Arbeitsmarktservicegesetz so rasch wie möglich mit der
Zielsetzung novelliert werden soll, dass das
Land mit Sitz und Stimme im Landesdirektorium des
AMS vertreten ist.
Der dieser Entschließung zu Grunde
liegende Antrag war wie folgt begründet:„Die Entwicklung
auf dem Vorarlberger Arbeitsmarkt ist starken
Schwankungen unterworfen. Noch im Oktober 2001
stellt die vom Beschäftigungspakt Vorarlberg in Auftrag gegebene Prognos-Studie
auf dem Vorarl-
berger Arbeitsmarkt längerfristig einen aktuellen und zukünftig zu erwartenden
Arbeitskräftemangel
fest. Gleichzeitig ist die Arbeitslosigkeit
in Vorarlberg massiv und kontinuierlich gestiegen. Die
Zahlen sind bekannt. Folgende Analyse aus
der Prognos-Studie gilt auf jeden Fall sowohl für
Zeiten des Arbeitskräftemangels als
auch in noch höherem Ausmaß für Zeiten steigender Arbeits-
losenzahlen: ,Bei einem großen Teil der
Arbeitslosen ergeben sich Probleme bei ihrer Beschäfti-
gung bzw. Vermittlung, die im Wesentlichen
in Qualifikationsdefiziten, mangelnder Mobilität und
physischen oder psychischen
Beeinträchtigungen begründet liegen (Prognos-Studie 2001, Seite
35).' In vielen Fällen sind mehrere solcher
Defizite bzw. Probleme miteinander kombiniert; das ist
insbesondere bei Ausländerinnen und
Ausländern, Langzeitarbeitslosen und Älteren der Fall.
Dieses Kernproblem, dem sich eine
aktive Arbeitsmarktpolitik verstärkt zu stellen hat, wird noch
verschärft und verstärkt durch folgende
Faktoren:
• Unterschiedliche Systeme und
Systempartner mit verschiedenen Fördertöpfen,
Förderungssystemen und teilweise
verschiedenen Strategien und Zielen bestehen bestenfalls
nebeneinander - teilweise konkurrenzieren sie
sich (AMS, BSB, Land und Gemeinden).
•
In der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen gibt es keine gesicherte
übergreifende,
einheitliche und ganzheitlich koordinierte
Abstimmung und Vorgangsweise. Arn Beispiel der
Umsetzung der Beschäftigungsinitiative des Bundes wird deutlich, wie hemmend
und wenig
effizient das Neben- oder Gegeneinander der
unterschiedlichen Akteure und Instanzen sich
auswirken kann.
• Die wirtschaftliche Dynamik
der Auslagerung oder Wegrationalisierung von einfachen
Tätigkeiten sowie Defizite in den
Ausbildungs- und Qualifizierungssystemen für Menschen
mit geringen Qualifikationen verstärken die
Problematik noch zusätzlich.
Generell muss unsere Politik konsequent folgende Ziele nachhaltig
verfolgen:
•
Arbeit schaffen, nicht Arbeitslosigkeit verwalten
•
Durch regionale Zuständigkeit und Verantwortung höhere Solidarität
schaffen
•
Klare Lösungsorientierung: Menschen dürfen nicht zwischen
Zuständigkeiten, Töpfen,
Zielgruppen, Programmen verschoben werden
Deshalb sollten die Maßnahmen und
Mittel zur aktiven Arbeitsmarktpolitik von AMS, BSB, Land
und Gemeinden (inklusive des Sozialfonds) in einem ,Vorarlberger
Beschäftigungsfonds', der mit
dem Gesundheitsfonds vergleichbar wäre,
zusammengeführt werden."
Daher richten die unterzeichneten
Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage:
1. In
welcher Weise werden Sie den Forderungen des Vorarlberger Landtags Rechnung
tragen?
2. Sind Sie
insbesondere bereit, ähnlich der Vorgangsweise beim Vorarlberger
Gesundheitsfonds
zumindest ein Pilotprojekt zu ermöglichen?
3. Wenn Nein, warum
nicht?