2055/J-BR BR

Eingelangt am: 25.02.2003

Im Jahr 1999 erfolgte eine Novellierung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend den
Denkmalfonds (BGB1. 170/1999), die mit 1.1.2000 in Kraft trat. Durch die Novellierung
sollte der Denkmalfonds seine Aufgaben wirksamer wahrnehmen können.

In den erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage hieß es dazu:


„Der durch die Novelle 1990 als , Verwaltungsfonds' geschaffene Denkmalfonds wurde durch
eine Reihe von Umständen - zu enge Aufgabenstellung, zu enge Förderungsklausel etc. - zu
wenig aktiv. Er soll nunmehr durch eine Erweiterung des Aufgabenbereiches (Einbeziehung
auch in Auffangmaßnahmen bei Gefahr der Verbringung von Kulturgut ins Ausland) und
durch eine Flexibilität der Förderungsmöglichkeiten (§ 34) ganz allgemein wirksamer werden
als bisher."

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.      Welche Einnahmen verzeichnete der Denkmalfonds in den Jahren 2000, 2001 und
2002?

2.      Die Mittel des Fonds werden aus Spenden, dem Erlös von Veranstaltungen zu

Gunsten dieses Fonds, aus eingehenden Strafgeldern sowie aus sonstigen Einnahmen
und Zuwendungen gebildet. Wie hoch ist jeweils der prozentuelle Anteil dieser
Einnahmequellen (bitte einzeln anführen)?


3.      Welche Projekte wurden mit den Mitteln des Denkmalfonds seit Inkrafttreten der
Novellierung gefördert?

4.      Hat die Novelle des Denkmalschutzgesetzes Ihre Erwartungen hinsichtlich einer
Verbesserung der Wirksamkeit des Denkmalfonds erfüllt?