2055/J-BR BR
Eingelangt am:
25.02.2003
Im Jahr 1999 erfolgte eine Novellierung der
gesetzlichen Bestimmungen betreffend den
Denkmalfonds (BGB1. 170/1999), die mit
1.1.2000 in Kraft trat. Durch die Novellierung
sollte der Denkmalfonds seine Aufgaben wirksamer wahrnehmen können.
In den erläuternden Bemerkungen der
Regierungsvorlage hieß es dazu:
„Der durch die Novelle 1990 als , Verwaltungsfonds' geschaffene
Denkmalfonds wurde durch
eine Reihe
von Umständen - zu enge Aufgabenstellung, zu enge Förderungsklausel etc. - zu
wenig aktiv.
Er soll nunmehr durch eine Erweiterung des Aufgabenbereiches (Einbeziehung
auch in
Auffangmaßnahmen bei Gefahr der Verbringung von Kulturgut ins Ausland) und
durch eine Flexibilität der Förderungsmöglichkeiten (§ 34) ganz allgemein
wirksamer werden
als
bisher."
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für
Bildung,
Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Welche Einnahmen verzeichnete der
Denkmalfonds in den Jahren 2000, 2001 und
2002?
2. Die Mittel des Fonds werden aus Spenden, dem Erlös von Veranstaltungen zu
Gunsten dieses Fonds, aus eingehenden Strafgeldern sowie aus sonstigen
Einnahmen
und
Zuwendungen gebildet. Wie hoch ist jeweils der prozentuelle Anteil dieser
Einnahmequellen
(bitte einzeln anführen)?
3. Welche Projekte wurden mit den
Mitteln des Denkmalfonds seit Inkrafttreten der
Novellierung gefördert?
4. Hat die Novelle des
Denkmalschutzgesetzes Ihre Erwartungen hinsichtlich einer
Verbesserung der Wirksamkeit des Denkmalfonds erfüllt?