2059/J-BR BR

Eingelangt am: 18.03.2003
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ANFRAGE

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Christoph Hagen, Jürgen Weiß und


Ilse Giesinger

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kompetenzschwierigkeiten zwischen Zoll und Gendarmerie

Bei den Aufgreifungen von illegal nach Österreich eingereisten Personen durch die
österreichische Zollwache oder bei Zurückweisungen aus Drittstaaten kommt es laufend zu
Doppelgleisigkeiten, welche auf Kompetenzschwierigkeiten zwischen dem Innenministerium
und dem Finanzministerium zurückzuführen sind. Wird eine illegal eingereiste Person, von
der Zollwache aufgegriffen, muss diese nach dem Ausfüllen eines Rapportes durch die
Zollwache oder MÜG (Mobile Überwachungsgruppe der Zollwache) an die Gendarmerie
übergeben werden, welche nach Ausfüllung einer Formblattanzeige, den Illegalen der
zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorzuführen hat. Nach Verhängung des
Schubhaftbescheides muss der Illegale durch die Gendarmerie zur zuständigen
Schubhaftstation gebracht werden. Dieses Problem stellt sich in Vorarlberg aufgrund der EU
Außengrenze zur Schweiz zeitweise sogar mehrmals am Tag, belastet beide Wachkörper in
ihrem Zeitrahmen enorm und stellt eine sinnlose Doppelgleisigkeit dar.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte folgende

Anfrage:

1)  Besteht die Möglichkeit, der Zollwache die Kompetenz einzuräumen, Illegale bei
Aufgreifung selbst anzuzeigen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
vorzuführen?

2)  Ist eine Kompetenzänderung in diesem Bereich vorgesehen?

3)  Wenn nein, was spricht gegen eine solche Ausweitung der Kompetenz für die
Zollwache?