2064/J-BR/2003 BR. GP
Eingelangt am 01.04.2003
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Anfrage
der Bundesräte Christoph Hagen, Wilhelm Grissemann und
Kollegen
an den Herrn Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel.
betreffend ein Exekutivdienstgesetz
In der so genannten „Elefantenrunde" des ORF zur
Nationalratswahl 2002, lobte
Bundeskanzler Schüssel die Bemühungen von Ex-Vizekanzlerin Riess-Passer
um das
geplante Exekutivdienstgesetz und sicherte zu, diesen Gesetzesvorschlag
weiterverfolgen zu
wollen. Diese Aussage sicherte ihm auch viele Stimmen von
Exekutivbeamten, welche in der
Hoffnung auf ein längst überfälliges und faires Besoldungs- und
Pensionssystem bei der Wahl
am 24. November 2002, die ÖVP wählten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte folgende
Anfrage:
1.) Werden sie das
in Arbeit befindliche „Exekutivdienstgesetz" von Ex-Vizekanzler
Riess-Passer weiterverfolgen?
2.) Wenn ja, bis wann ist ein Ergebnis zu erwarten?
3.) Wenn nein, warum nicht?
4.) Ist es richtig,
dass die österreichischen Exekutivbeamten das höchste
Pensionseintrittsalter in der EU haben?
5.) Mit welchem
Alter sind in den anderen EU-Staaten Exekutivbeamte für den Eintritt in
die „Regelpension" berechtigt, und mit welchem Alter in die
„Frühpension"?
6.) Ist es für sie denkbar, dass die Besoldung von Beamten nach dem jeweiligen
Landesbedienstetengesetz des jeweiligen Bundeslandes
durchgeführt wird, da ja nicht
in jedem Bundesland die Lebenshaltungskosten gleich hoch sind?
7.) Wenn nein, was spricht dagegen?