2067/J-BR/2003 BR. GP

Eingelangt am 22.04.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Reisenberger

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend völlige Nichtbeantwortung einer Zusatzfrage in der Fragestunde

Für die Bundesratssitzung am 11. April 2003 wurde in der Präsidialkonferenz vereinbart,
dass der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen in der Fragestunde für die
Bundesräte zur Verfügung stehen werde. Bundesminister Haupt ließ sich dabei von seiner
Staatssekretärin Ursula Haubner vertreten, was verfassungsmäßig ein völlig korrekter
Vorgang ist.

Schon bei einigen Fragen im Vorfeld konnte Staatssekretärin Haubner keine vollständige
Antwort geben und kündigte die Nachreichung einer schriftlichen Beantwortung an.

Im Verlauf der Hauptfrage 1274/M-BR/2003 stellte ich die Zusatzfrage: „Frau
Staatssekretärin! Für eine erfolgreiche Konsumentenschutzpolitik ist es auch wichtig, dass
legislative Maßnahmen rasch gesetzt werden können. Wenn man Schaden von den
KonsumentInnen abwehren will, dann stellt sich die Frage: Welche legislativen
Primärkompetenzen können Sie in Ihrem Ressort für den Bereich Konsumentenschutz
wahrnehmen?“

Staatssekretärin Ursula Haubner gab darauf folgende Antwort: „Sehr geehrter Herr
Bundesrat! Ich denke, die Prävention ist in allen Bereichen wichtig. Es kann nicht die Linie
des Konsumentenschutzes sein, dass man sagt, durch Schaden wird man klug, sondern man
muss darauf schauen, wie man den Schaden im voraus abwenden kann. Dabei geht es
zunächst einmal um Information. Die Information, die Verbraucherbildung ist ganz wichtig.
Ich habe gestern ein Gespräch mit Vertretern der Arbeiterkammer geführt, die das ähnlich
sehen wie ich. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir demnächst in einer Arbeitsgruppe
zusammenkommen und prüfen, wie wir die Verbraucherbildung auf den verschiedensten
Ebenen - etwa auch im Schulbereich, aber nicht nur - verstärken können. Da ist absolut

Nachholbedarf gegeben, vor allem hinsichtlich dessen, was ich immer die Eigenver-
antwortung des Konsumenten nenne. Dieser Bereich ist sehr wichtig. Das zweite wichtige
Anliegen ist einfach, dass der Zugang zur Information verbessert werden muss, egal, ob das
ein telefonischer Zugang ist oder der Zugang in den Ländern zu Beratungsstellen. Die
Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen, wohin sie sich wenden können, und da
darf es natürlich keine Unterschiede geben. Derzeit befinden wir uns leider in der Situation,
dass die Beratung in den Ländern für Arbeiterkammermitglieder kostenlos ist. Wenn sich ein
Bauer, eine Bäuerin, eine Hausfrau, ein Unternehmer dort an die Beratung wenden, dann
muss das bezahlt werden. Ich finde, das ist etwas, was abgeschafft gehört. Da müssen wir eine
gemeinsame Lösung finden, denn der Zugang zum Recht muss für alle gleich sein, ganz egal,
welche berufliche Situation vorliegt."

Es gelang Staatssekretärin Ursula Haubner daher die von mir gestellte Frage, in ihrer doch
umfangreichen Antwort nicht einmal zu streifen.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen nachstehende

Anfrage:

Für eine erfolgreiche Konsumentenschutzpolitik ist es auch wichtig, dass legislative
Maßnahmen rasch gesetzt werden können. Wenn man Schaden von den KonsumentInnen
abwehren will, dann stellt sich die Frage: Welche legislativen Primärkompetenzen können
Sie in Ihrem Ressort für den Bereich Konsumentenschutz wahrnehmen?