2112/J-BR/2003

Eingelangt am 24.07.2003
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ANFRAGE

der Bundesräte Prof. Konecny

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Onkel Franks Hütten

In der Ausgabe Nr. 29 der Wochenzeitschrift „Format" vom 18. Juli 2003 wurde im Artikel
„Onkel Franks Hütten" für den interessierten Beobachter ein interessantes Detail bekannt,
welches sich aber in den Stil einiger Minister dieser Bundesregierung durchaus einordnet.

Wörtlich heißt es dort: „Hubert Gorbach, FPÖ-Infrastrukturminister, wiederum hat sich in
Stronachs World einen Wohntraum erfüllt. Hier habe ich das Ambiente eines amerikanischen
Vorstädtchens, kombiniert mit Vorarlberger Ruhe und das besonders günstig: Der Ressortchef
residiert als Gast seit fünf Monaten in eine Appartement der Prinzhorn-Villa.

Bekanntlicher Weise - und durch Grasser noch bekannter - verbietet das Strafgesetzbuch in
seinem § 304 die Geschenkannahme von Beamten. Diese Strafbestimmung gilt aber ebenso
für Bundesminister.

Es ist für die Erfüllung des Tatbestandes auch nicht notwendig, dass dadurch gesetzwidrige
Amtsführung ausgelöst wird. Notwendig für die Tatbestandsmäßigkeit ist aber, dass das
Geschenk, welches angenommen wurde einen gewissen Wert übersteigt. Dieser Wert liegt bei
ca. 20 €.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende


Anfrage:

1.      Ist der wiedergegebene Sachverhalt, wonach Sie kostenlos ein Appartement vom
dritten Präsidenten des Nationalrates und Großindustriellen Prinzhorn seit fünf
Monaten benützen dürfen, richtig?

Wenn ja, welchen geldwerten Vorteil haben Sie durch die kostenlose
Zurverfügungstellung dieses Appartements pro Monat bezogen?

2.      Hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie seit 4. Februar
2000 Förderungen an Unternehmungen gewährt, an welchen Thomas Prinzhorn
beteiligt ist oder die von Thomas Prinzhorn beherrscht werden?
Wenn ja, in welcher Höhe, auf Grund welcher Rechtsgrundlage und zu welchem
Zweck?