2229/J-BR/2004

Eingelangt am 20.07.2004
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Anfrage

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ÖBB-Beratungshonorare

Der ORF-Salzburg berichtete am 8. Juli 2004, dass vom Management der Österreichischen
Bundesbahnen 2003 zwanzig Millonen Euro fiir Beraterhonorare ausgegeben wurden. Das
Mangament begründet diese Vervielfachung der Aufwendungen für Berater mit der
Erarbeitung der neuen ÖBB-Struktur und der Dienstrechtsänderung. Weitere Beraterkosten
seien durch Streiks notwendig geworden. Geht man davon aus, dass für die Auswahl des
Spitzenmanagements der Österreichischen Bundesbahnen durch die Eigentümervertreter eine
Vielzahl von einschlägigen Qualifikationskriterien ausschlaggebend waren, ist es für die
Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, wie es zu einer so kostenintensiven Auslagerung von
zahlreichen Aufgaben kam. Die meisten der angesprochenen Aufgabenstellungen fallen
überlicherweise in den unmittelbaren eigenen Tätigkeitsbereich eines Managements der ersten
und zweiten Ebene. Vielen Unternehmensberatern und Unternehmensberaterinnen
war überdies von einer öffentlichen Ausschreibung der in Rede stehenden
Beraterdienstleistungen nichts bekannt.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.   In welchem Ausmaß wurden 2000, 2001, 2002 und 2003 Beratungsdienstleistungen von
den ÖBB zugekauft?

2.                           Welche Beratungsdienstleistungen wurden 2003 im Detail vom ÖBB-
Management zugekauft?

3.                           Wie beziffern sich die Honorare summiert nach beauftragten Beratungsunternehmen?


4.                           Wurden sämtliche Beratungsdienstleistungen ausgeschrieben?

5.                           Wenn nein, in welchen Fällen und aus welchen Gründen unterblieben
Ausschreibungen?

6.                           Wann ja, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Form erfolgten
Ausschreibungen?

7.                           Hatten die Eigentümervertreter vom sachlichen und kostenmäßigen Umfang dieser
zugekauften Beratungsdienstleistungen Kenntnis?

8.                           Wieso konnten diese Dienstleistungen nicht zur Gänze oder teilweise im Rahmen
der unternehmensinternen personellen Ressourcen abgedeckt werden?

9.                           Hätten diese Dienstleistungen Mitarbeiter Ihres Ressorts zur Gänze oder teilweise
erbringen können?