2279/J-BR/2004

Eingelangt am 06.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Schimböck

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Kontrollausschussbericht der Wirtschaftskammer Österreichs - Verletzung

von Berichtspflichten

Auf der Tagesordnung des Wirtschaftsparlamentes der WKÖ vom 25. November
2004 stand die Kenntnisnahme des Berichtes des Kontrollausschusses. § 135 Abs. 5
Wirtschaftskammergesetz schreibt zwingend vor "Die Berichte sind vom Präsidenten
dem jeweiligen Wirtschaftsparlament zur Kenntnis zu bringen". Entgegen dieser
Bestimmung wurde der gegenständliche Bericht den Delegierten zum
Wirtschaftsparlament auch nach schriftlicher Urgenz nicht zur Kenntnis gebracht.

In den Salzburger Nachrichten vom 23. November 2004 wurde aus diesem
Kontrollausschussbericht zitiert: Kritisiert werden "massive Budgetüberschreitungen".
Das Engagement beim Österreich-Haus in Salt Lake City war mit 800.000 Euro
budgetiert. Die tatsächlichen Kosten machten 1,5 Millionen Euro aus. Noch
eklatanter fiel der Kostensprung bei der Ski-WM in St. Moritz aus: Veranschlagten
Kosten von 400.000 Euro stand ein tatsächlicher Aufwand von 1,370 Mill. Euro
gegenüber.

Die Mietkosten der Villa für die Unterbringung der Ehrengäste in Salt Lake City
"scheinen auf Grund der Gästenennungen in keinem vertretbaren Verhältnis zu
Kosten von rund 90.000 Euro zu stehen".

Das Österreich-Haus in St. Moritz schlug bei der Kammer mit 895.000 Euro zu
Buche. Nach der Weltmeisterschaft wurde das Haus um 254.000 Euro verkauft.

  Schlussfolgerung des Kontrollausschusses: "Eine unmittelbare Kosten-Nutzen-
 
Analyse liegt nicht vor. Der ermittelte Werbewert auf Grund der TV-Sendezeiten
  scheint problematisch, da er überwiegend auf Interviews mit Sportlerrunden und
  Siegesfeiern im Österreich-Haus aufbaut, die keine Identifizierung mit der


österreichischen Wirtschaft bzw. der Wirtschaftskammer als Gastgeber

gewährleisten."

In das Visier der Kontrolleure geriet auch der Christkindlmarkt in New York, für den

fünf Markthütten um 31.200 Euro angefertigt und nach New York transportiert

wurden. Inklusive Catering verschlang die Aktion 70.000 Euro. Die Hütten gingen

später in das Eigentum einer Spedition über.

Überprüft wurden auch die freiwilligen Abfertigungszahlungen der Kammer. Der
Kontrollausschuss fordert, dass die Gewährung im Personalakt nachvollziehbar
dokumentiert sein soll. Hintergrund sind Einsparungen im Rahmen der
Kammerreform. Dabei sollten Mitarbeiter durch Sonderregelungen zum vorzeitigen
Austritt aus der Kammer motiviert und "im Einzelfall sogar bei laufenden Bezügen
dienstfrei gestellt" werden.

Über den Bericht in den Salzburger Nachrichten hinaus wurde bekannt, dass
seitens der WKÖ eine Studie über die Beteiligung an einem Satellitenfernsehprojekt
in Auftrag gegeben wurde. Über den Verbleib der Studie gibt es keine Aufschlüsse.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.             Welche Konsequenzen zieht Ihr Bundesministerium als Aufsichtsbehörde aus
der oben dargestellten Nichtbeachtung der Bestimmungen über die
Gebarungskontrolle gem. § 135 Abs. 5 vorletzter Satz
Wirtschaftskammergesetz durch den Präsidenten der Wirtschaftskammer
Österreichs?

2.             Welche Organbeschlüsse lagen für die im Bericht der Salzburger Nachrichten
dargestellten Werbeaktionen der WKÖ für den Vienna Christkindlmarkt in New
York 2002 sowie die Österreich-Häuser bei den Olympischen Spielen in Salt
Lake City 2002 sowie bei der Ski-WM in St. Moritz 2003 vor?

3.             Wie wurden in den einzelnen Beschlüssen die Budgets dargestellt?

 


4.     Welche Ausschreibungen gab es für die einzelnen Auftragsvergaben?

5.            Kam es zu Budgetüberschreitungen?

Wenn ja, in welchen Höhen bei den einzelnen Projekten?

6.            Wer hat diese Budgetüberschreitungen zu verantworten?

7.            Welche Organe der WKÖ wurden mit diesen Budgetüberschreitungen
befasst?

8.     Werden seitens der WKÖ Rechtsansprüche geltend gemacht?
Wenn ja, in welcher Höhe und gegen welche Verantwortungsträger?

9.            Aufgrund welcher Beschlusslage und mit welcher Auftragssumme wurde
durch die WKÖ ein Auftrag für eine Studie über eine Beteiligung der Kammer
an einem Satellitenfernsehprojekt erteilt?

10.    Welche Ausschreibung gab es für die Auftragsvergabe?

11 .Welche Verantwortungsträger der WKÖ waren mit der Abwicklung befasst?

12.    Wem wurde das Auftragswerk vom Auftragnehmer übergeben?

13.    Welcher Nutzen wurde für die Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreichs
mit dem Auftragswerk erzielt?

14.    Was ist über den Verbleib des Auftragswerkes bekannt?

15.    Erfolgte die Abwicklung dieses Auftrages in völliger Übereinstimmung mit der
Beschlusslage der zuständigen Organe der WKÖ?

Wenn nein, werden seitens der WKÖ Rechtsansprüche geltend gemacht?
Wenn ja, in welcher Höhe und gegen welche Verantwortungsträger?

16. Welche Organe der WKÖ waren mit der Gewährung von freiwilligen
Abfertigungen und der Dienstfreistellung von Mitarbeitern bei laufenden
Bezügen befasst?

 


17. Aufgrund welcher Beschlusslage von Kammerorganen wurden seitens der
WKÖ freiwillige Abfertigungszahlungen gewährt?

In welcher Anzahl?

18.    Wie hoch waren die einzelnen Abfertigungen sowie die Dauer der einzelnen
Dienstverhältnisse?

19.    Welche Beschlusslage von Kammerorganen gab es für die Dienstfreistellung
von Mitarbeitern bei laufenden Bezügen?

20. Welche Bezüge wurden insgesamt ausbezahlt, ohne dass dafür eine
Dienstleistung für die Wirtschaftskammer Österreichs erbracht werden
musste?

21.    Ist die Gewährung von freiwilligen Abfertigungen, die gewährte Höhe sowie
die Dienstfreistellung von Mitarbeitern bei laufenden Bezügen in
Übereinstimmung mit den Beschlüssen der zuständigen Organe erfolgt?
Wenn nein, werden seitens der WKÖ Rechtsansprüche geltend gemacht?
Wenn ja, in welcher Höhe und gegen welche Verantwortungsträger?