2279/J-BR/2004
Eingelangt am 06.12.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Schimböck
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Kontrollausschussbericht der Wirtschaftskammer Österreichs - Verletzung
von Berichtspflichten
Auf der Tagesordnung des Wirtschaftsparlamentes der WKÖ
vom 25. November
2004
stand die Kenntnisnahme des Berichtes des Kontrollausschusses. § 135 Abs. 5
Wirtschaftskammergesetz schreibt zwingend vor "Die Berichte sind vom
Präsidenten
dem
jeweiligen Wirtschaftsparlament zur Kenntnis zu bringen". Entgegen dieser
Bestimmung
wurde der gegenständliche Bericht den Delegierten zum
Wirtschaftsparlament auch nach schriftlicher Urgenz nicht zur Kenntnis
gebracht.
In den Salzburger Nachrichten vom 23. November 2004 wurde
aus diesem
Kontrollausschussbericht
zitiert: Kritisiert werden "massive Budgetüberschreitungen".
Das Engagement beim Österreich-Haus in Salt
Lake City war mit 800.000 Euro
budgetiert. Die tatsächlichen Kosten machten 1,5 Millionen Euro aus. Noch
eklatanter fiel der Kostensprung bei der Ski-WM in St. Moritz aus: Veranschlagten
Kosten von 400.000 Euro stand ein
tatsächlicher Aufwand von 1,370 Mill. Euro
gegenüber.
Die Mietkosten der Villa für die
Unterbringung der Ehrengäste in Salt Lake City
"scheinen auf Grund der Gästenennungen
in keinem vertretbaren Verhältnis zu
Kosten von rund 90.000 Euro zu stehen".
Das Österreich-Haus in St. Moritz schlug bei der Kammer
mit 895.000 Euro zu
Buche. Nach der
Weltmeisterschaft wurde das Haus um 254.000 Euro verkauft.
Schlussfolgerung des Kontrollausschusses: "Eine unmittelbare
Kosten-Nutzen-
Analyse liegt nicht vor. Der ermittelte
Werbewert auf Grund der TV-Sendezeiten
scheint problematisch, da er
überwiegend auf Interviews mit Sportlerrunden und
Siegesfeiern
im Österreich-Haus aufbaut, die keine Identifizierung mit der
österreichischen Wirtschaft bzw. der Wirtschaftskammer als Gastgeber
gewährleisten."
In das Visier der Kontrolleure geriet auch der Christkindlmarkt in New York, für den
fünf Markthütten um 31.200 Euro angefertigt und nach New York transportiert
wurden. Inklusive Catering verschlang die Aktion 70.000 Euro. Die Hütten gingen
später in das Eigentum einer Spedition über.
Überprüft wurden auch die freiwilligen
Abfertigungszahlungen der Kammer. Der
Kontrollausschuss fordert, dass die Gewährung im Personalakt nachvollziehbar
dokumentiert sein soll. Hintergrund sind Einsparungen im Rahmen der
Kammerreform. Dabei
sollten Mitarbeiter durch Sonderregelungen zum vorzeitigen
Austritt aus der Kammer motiviert und
"im Einzelfall sogar bei laufenden Bezügen
dienstfrei gestellt" werden.
Über den Bericht in den Salzburger Nachrichten hinaus
wurde bekannt, dass
seitens
der WKÖ eine Studie über die Beteiligung an einem
Satellitenfernsehprojekt
in Auftrag gegeben
wurde. Über den Verbleib der Studie gibt es keine Aufschlüsse.
Die
unterzeichneten Bundesräte richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Welche
Konsequenzen zieht Ihr Bundesministerium als Aufsichtsbehörde aus
der oben dargestellten Nichtbeachtung der
Bestimmungen über die
Gebarungskontrolle gem. § 135 Abs. 5 vorletzter Satz
Wirtschaftskammergesetz durch den
Präsidenten der Wirtschaftskammer
Österreichs?
2.
Welche
Organbeschlüsse lagen für die im Bericht der Salzburger Nachrichten
dargestellten Werbeaktionen der WKÖ für den Vienna Christkindlmarkt in New
York 2002 sowie die Österreich-Häuser bei
den Olympischen Spielen in Salt
Lake City 2002 sowie bei der Ski-WM in St. Moritz 2003 vor?
3.
Wie wurden in den einzelnen Beschlüssen die Budgets
dargestellt?
4. Welche
Ausschreibungen gab es für die einzelnen Auftragsvergaben?
5.
Kam
es zu Budgetüberschreitungen?
Wenn ja, in welchen Höhen bei den einzelnen Projekten?
6.
Wer
hat diese Budgetüberschreitungen zu verantworten?
7.
Welche Organe der WKÖ wurden mit diesen
Budgetüberschreitungen
befasst?
8.
Werden seitens der WKÖ Rechtsansprüche geltend gemacht?
Wenn ja, in welcher
Höhe und gegen welche Verantwortungsträger?
9.
Aufgrund welcher Beschlusslage und mit welcher
Auftragssumme wurde
durch
die WKÖ ein Auftrag für eine Studie über eine Beteiligung der Kammer
an einem
Satellitenfernsehprojekt erteilt?
10.
Welche Ausschreibung gab es für die Auftragsvergabe?
11 .Welche Verantwortungsträger der WKÖ waren mit der Abwicklung befasst?
12.
Wem wurde das Auftragswerk vom Auftragnehmer übergeben?
13.
Welcher
Nutzen wurde für die Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreichs
mit dem Auftragswerk erzielt?
14. Was ist über
den Verbleib des Auftragswerkes bekannt?
15.
Erfolgte
die Abwicklung dieses Auftrages in völliger Übereinstimmung mit der
Beschlusslage der zuständigen Organe der
WKÖ?
Wenn
nein, werden seitens der WKÖ Rechtsansprüche geltend gemacht?
Wenn ja, in welcher Höhe und gegen welche
Verantwortungsträger?
16. Welche Organe der WKÖ waren mit der Gewährung von
freiwilligen
Abfertigungen und der Dienstfreistellung von Mitarbeitern bei laufenden
Bezügen befasst?
17. Aufgrund welcher Beschlusslage von Kammerorganen
wurden seitens der
WKÖ freiwillige Abfertigungszahlungen
gewährt?
In welcher Anzahl?
18.
Wie
hoch waren die einzelnen Abfertigungen sowie die Dauer der einzelnen
Dienstverhältnisse?
19.
Welche Beschlusslage von Kammerorganen gab es für die
Dienstfreistellung
von Mitarbeitern bei laufenden Bezügen?
20.
Welche Bezüge wurden insgesamt ausbezahlt, ohne dass
dafür eine
Dienstleistung für
die Wirtschaftskammer Österreichs erbracht werden
musste?
21.
Ist
die Gewährung von freiwilligen Abfertigungen, die gewährte Höhe sowie
die Dienstfreistellung von Mitarbeitern bei
laufenden Bezügen in
Übereinstimmung mit den Beschlüssen der zuständigen Organe erfolgt?
Wenn nein, werden seitens der WKÖ Rechtsansprüche geltend gemacht?
Wenn ja, in welcher Höhe und gegen welche Verantwortungsträger?