2293/J-BR/2005
Eingelangt am 02.02.2005
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Anfrage
der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Kollegen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Gewährung
von Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen der Sozialen
Berufsorientierung
und des freiwilligen sozialen Jahres
Nahezu jeder bzw. jede Vierte jener Jugendlichen, die in
Österreich ein freiwilliges soziales Jahr
leisten,
tut dies in Vorarlberg im Rahmen der Sozialen Berufsorientierung. Träger dieses
Ange-
bots sind die Caritas Vorarlberg, das Institut für Sozialdienste, die
Lebenshilfe für Vorarlberg,
die ARGE Heim- und Pflegeleitung sowie die Stadt Feldkirch mit finanzieller
Unterstützung
durch Land Vorarlberg und Arbeitsmarktservice. Es unterscheidet sich von
anderen Formen des
freiwilligen
sozialen Jahres durch noch intensiver gestaltete berufsbegleitende Kurse, die
auf der
Grundlage
eines rund 200 Stunden umfassenden Curriculums wöchentlich stattfinden. Im
Anschluss
daran nehmen durchschnittlich 80 Prozent eines Jahrganges eine soziale
Ausbildung
in
Angriff.
Für ihre Leistungen erhalten die Jugendlichen von den
Einsatzstellen ein Taschengeld. Da sie
weiterhin
zu Hause leben, kommen fast ausschließlich die Eltern für die Deckung aller
Bedürf-
nisse
auf. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen führt diese Tätigkeit aber
zum
Wegfall
der Familienbeihilfe, was für viele Eltern eine große und spürbare Belastung darstellt,
zumal
in weiterer Folge auch der Kinderabsetzbetrag und in einigen Fällen auch die
Waisen-
pension
wegfällt.
Im Regierungsprogramm 2003 der Bundesregierung wurde im
Unterkapitel „Ehrenamt und
Freiwilligenarbeit" die Gewährung der Familienbeihilfe während des
freiwilligen sozialen
Jahres in Aussicht gestellt.
Der Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen hat in seiner Anfragebeantwortung
2090/AB-BR/2005
vom 25. Januar 2005 darauf hingewiesen, dass in Bezug auf verschiedene
Ausbildungsformen
im Sozialbereich anzustreben sei, dass Freiwilligenarbeit entsprechend
integriert
bzw. angerechnet werde. Es seien daher auch der Bundesminister für Wirtschaft
und
Arbeit sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
gemeinsam mit
seinem Ressort gefordert, diese Rahmenbedingungen entsprechend zu verbessern.
In diesem
Zusammenhang
könne auch die Gewährung der Familienbeihilfe erfolgen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur folgende
Anfrage :
In welcher Weise werden Sie in Ihrem
Zuständigkeitsbereich dazu beitragen, dass die Rahmen-
bedingungen für die Anrechnung von Freiwilligenarbeit verbessert werden und es
zu der im
Regierungsprogramm
angekündigten Gewährung der Familienbeihilfe während des freiwilligen
sozialen
Jahres kommt?