2361/J-BR/2005
Eingelangt am 13.10.2005
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ANFRAGE
der Bundesräte Prof. Konecny
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend finanzielle Gebarung des Denkmalfonds
Im Jahr 1999 erfolgte eine Novellierung der gesetzlichen
Bestimmungen betreffend den
Denkmalfonds (BGBl. 170/1999), die mit 1.1.2000 in Kraft trat. Durch die
Novellierung
sollte der
Denkmalfonds seine Aufgaben wirksamer wahrnehmen können.
In den erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage hieß es dazu:
„Der durch die Novelle 1990 als , Verwaltungsfonds'
geschaffene Denkmalfonds wurde durch
eine
Reihe von Umständen - zu enge Aufgabenstellung, zu enge Förderungsklausel etc.
- zu
wenig aktiv. Er soll
nunmehr durch eine Erweiterung des Aufgabenbereiches (Einbeziehung
auch in Auffangmaßnahmen bei Gefahr der Verbringung von Kulturgut ins Ausland)
und
durch eine Flexibilität der
Förderungsmöglichkeiten (§ 34) ganz allgemein wirksamer werden
als bisher."
In Ihrer Anfragebeantwortung 1887/AB-BR/2003 teilten Sie
mit, dass „die Novellierung...
die Erwartungen hinsichtlich einer
Verbesserung der Wirksamkeit des Denkmalfonds nicht
erfüllt (hat)."
Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Maßnahmen haben Sie seit 2003 getroffen, damit die Wirksamkeit des
Denkmalfonds
verbessert wird?
2.
Welche
Einnahmen verzeichnete der Denkmalfonds in den Jahren 2003 und 2004?
3.
Die
Mittel des Fonds werden aus Spenden, dem Erlös von Veranstaltungen zu
Gunsten dieses Fonds, aus eingehenden
Strafgeldern sowie aus sonstigen Einnahmen
und Zuwendungen gebildet. Wie hoch ist jeweils der prozentuelle Anteil
dieser
Einnahmequellen (bitte einzeln anführen)?
4.
Welche
Projekte wurden mit den Mitteln des Denkmalfonds gefördert?
5.
Wenn
die Situation in den Jahren 2003 und 2004 unverändert blieb: Welche
Maßnahmen planen Sie, um die Wirksamkeit
des Denkmalfonds zu verbessern?