2382/J-BR/2006

Eingelangt am 09.02.2006
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Anfrage

der Bundesräte Ana Blatnik

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Entscheidung des VfGH in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln in Bleiburg

und Bleiburg-Ebersdorf

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung (Dezember 2005) in der
Frage der zweisprachigen Aufschriften in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf seine Linie von
2001 bestätigt.

Also mehr als 10 Prozent auf einen längeren Zeitraum für zweisprachige Ortstafeln auf
Ortsebene und nicht Gemeindebene, aber auch 10 Prozent für die slowenische Amtssprache
auf Gemeindebene und ebenso 10 Prozent für die slowenische Gerichtssprache auf
Gerichtssprengelebene. Weiters weist der Verfassungsgerichtshof die Meinung des
Verfassungsdienstes des Landes zurück, der in seiner Stellungnahme meinte, das Land könnte
keine zweisprachigen Ortstafeln aufstellen, weil hiezu die entsprechende Verordnung des
Bundes über die slowenischen Bezeichnungen fehle. Der Verfassungsgerichtshof stellte fest,
dass in diesem Fall (weil der Bund die VFGH-Entscheidung von 2001 noch nicht repariert
hat) der Artikel 7 direkt anwendbar sei und die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt selbst
die slowenische Bezeichnung der beiden Orte festlegen müsse. Die Bezirkshauptmannschaft
hat nun bis Ende Juni 2006 Zeit die beiden Aufschriften in Bleiburg und Bleiburg-Ebersdorf
aufzustellen.

Der Landeshauptmann von Kärnten Dr. Jörg Haider hat nun angekündigt, durch
Neuverordnung und damit der Versetzung der Ortstafel die Umsetzung des VFGH-
Erkenntnisses zu umgehen.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende


Anfrage:

1.        Ist die Absicht des Landeshauptmannes von Kärnten, die Ortstafel Bleiburg und
Bleiburg-Ebersdorf durch Neuverordnung und Versetzung erneut einsprachig
aufzustellen, im Sinne und im Geist des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes
vom Dezember 2005?

2.        Was werden Sie als Justizministerin der Republik Österreich unternehmen, dass die
Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt werden?

Anlage:

slowenische Übersetzung