2396/J-BR/2006

Eingelangt am 10.03.2006
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Überstellung von Hubschraubern

Auf Grund der damals vorliegenden Wetterprognosen (ein Meter Neuschnee, Windspitzen bis zu
140 km/h, Lawinengefahr der Stufe 4) hat das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005 um die
vorsorgliche Überstellung eines Hubschraubers gebeten. Damit sollte die Voraussetzung dafür
geschaffen werden, im Katastrophenfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber einsetzen zu
können. Der Hubschrauber konnte allerdings nicht sofort nach Vorarlberg überstellt werden. Die
Verzögerung wurde damit begründet, dass wegen der Witterungsverhältnisse ein Flug über den
Arlberg zu gefährlich gewesen wäre und für die Ausweichroute über München Genehmigungen
einzuholen waren, die einen gewissen Zeitaufwand erforderten.

Der Bundesminister für Landesverteidigung hat in der Anfragebeantwortung 2182/AB-BR/2005
vom 21. Februar 2006 darauf
hingewiesen, dass das Abkommen zwischen der Republik Öster-
reich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen
oder schweren Unglücksfällen keine Regelungen enthalte, die einem Vertragsstaat gestatten, das
Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher Hilfeleistung im eigenen
Staatsgebiet ohne Genehmigung zu überfliegen. Er werde diesen Fall zum Anlass nehmen, an die
zuständigen innerstaatlichen Stellen mit dem Ersuchen um Evaluierung der rechtlichen und
faktischen Rahmenbedingungen heranzutreten. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin,
dass Agenden der internationalen Katastrophenhilfe nach dem Bundesministeriengesetz 1986
dem Bundesministerium für Inneres zugeordnet sind und das österreichische Bundesheer in
einem Assistenzeinsatz für die anfordernde Behörde und damit in deren Vollziehungsbereich
tätig wird.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage:

1.                 Teilen Sie die Auffassung, dass eine Anpassung des erwähnten Abkommens zur Regelung
vorsorglicher Hilfeleistung notwendig und anzustreben ist?

2.                 Was werden Sie in weiterer Folge unternehmen, um eine entsprechende Vertragsänderung
zustande zu bringen?

3.                 Gibt es allenfalls andere Möglichkeiten, eine rasche Überstellbarkeit von Rettungshub-
schraubern sicherzustellen?