2396/J-BR/2006
Eingelangt am 10.03.2006
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möglich.
Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte
(Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend
Überstellung von Hubschraubern
Auf Grund der damals vorliegenden Wetterprognosen (ein
Meter Neuschnee, Windspitzen bis zu
140
km/h, Lawinengefahr der Stufe 4) hat das Land Vorarlberg am 15. Dezember 2005
um die
vorsorgliche Überstellung eines Hubschraubers gebeten. Damit sollte die
Voraussetzung dafür
geschaffen werden, im Katastrophenfall unverzüglich einen Rettungshubschrauber
einsetzen zu
können.
Der Hubschrauber konnte allerdings nicht sofort nach Vorarlberg überstellt
werden. Die
Verzögerung
wurde damit begründet, dass wegen der Witterungsverhältnisse ein Flug über den
Arlberg zu gefährlich gewesen wäre und für die Ausweichroute über München
Genehmigungen
einzuholen waren, die einen gewissen Zeitaufwand erforderten.
Der Bundesminister für Landesverteidigung hat in der
Anfragebeantwortung 2182/AB-BR/2005
vom 21. Februar 2006 darauf hingewiesen,
dass das Abkommen zwischen der Republik Öster-
reich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung
bei Katastrophen
oder
schweren Unglücksfällen keine Regelungen enthalte, die einem Vertragsstaat
gestatten, das
Staatsgebiet
des anderen Vertragsstaates zum Zweck vorsorglicher Hilfeleistung im eigenen
Staatsgebiet
ohne Genehmigung zu überfliegen. Er werde diesen Fall zum Anlass nehmen, an die
zuständigen
innerstaatlichen Stellen mit dem Ersuchen um Evaluierung der rechtlichen und
faktischen Rahmenbedingungen heranzutreten. Er wies in diesem Zusammenhang
darauf hin,
dass Agenden der internationalen Katastrophenhilfe nach dem
Bundesministeriengesetz 1986
dem Bundesministerium für Inneres zugeordnet sind und das österreichische
Bundesheer in
einem Assistenzeinsatz für die anfordernde Behörde und damit in deren
Vollziehungsbereich
tätig
wird.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Teilen Sie die Auffassung, dass eine Anpassung des
erwähnten Abkommens zur Regelung
vorsorglicher
Hilfeleistung notwendig und anzustreben ist?
2.
Was werden Sie in weiterer Folge unternehmen, um eine
entsprechende Vertragsänderung
zustande
zu bringen?
3.
Gibt es allenfalls andere Möglichkeiten, eine rasche Überstellbarkeit
von Rettungshub-
schraubern sicherzustellen?