2462/J-BR/2006
Eingelangt am 28.11.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Biopatent Monitoring Kommission
im Rahmen der
Diskussion des Berichtes der Biopatent Monitoring Kommission im
Bundesrat am 27. 7. sind Fragen aufgetaucht, deren Beantwortung in
schriftlicher
Form von Staatssekretär Mainoni
versprochen wurden. Trotz Nachfrage per E-Mail
sind die Antworten
bis heute nicht bei uns eingetroffen.
Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Laut Seite 9 des Berichtes wollte „das BM soz. Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz ... sich im Biopatent MK
nicht vertreten sehen, da der
Konsumentenschutz zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Entschließung des
NR im BM Justiz,
welches in der Entschließung
nicht genannt ist, ressortierte...."
1.1. Bedeutet das, dass das, für den
Konsumentenschutz zuständige,
Sozialministerium im
Komitee nicht vertreten war?
Lt. Entschließung NR 16.4.98 sollen in das
Komitee JEDENFALLS auch
Vertreter der Sozialpartner, des VKI, UBA und Gentech-VB eingebunden
sein, was impliziert, dass auch andere, als
das zuständige Ministerium, dabei
sein sollen.
2. Im Bereich „Wirtschaft"
findet sich lediglich eine Statistik über zugelassene
Patente im
Berichtszeitraum und eine Befragung von Biotechnologie
Unternehmen und Forschungseinrichtungen. 133 Fragebögen, davon 38
beantwortet.
2.1.
Wurde diese Befragung von einem professionellen
Meinungsforschungsinstitut
durchgeführt?
2.2.
Warum hat man nicht einfach "nachtelefoniert" um ein
umfassenderes
Sample zu erreichen?
3. Im Bereich Konsumentenschutz: zeigen sich It. AK und
VKI keine Auswirkungen
auf Preis und Qualität, Zugang zu
Waren etc.... gleichzeitig wird eingeräumt, dass
bisher keine
systematische Suche mit besonderem Augenmerk auf Biopatente
und deren Auswirkungen auf KonsumentInnen seitens VKI und AK erfolgt ist.
3.1.
Wäre es nicht eine der Hauptaufgaben des
Biopatent-Monitoring-Komitees,
die Auswirkungen von
Biopatenten auf Preise, Qualität
und Zugang zu
Waren zu überprüfen?
3.2.
Wie kann man
behaupten, dass es keine Auswirkungen gibt, wenn in dieser
Hinsicht keine Untersuchungen durchgeführt wurden?
3.3. Wann werden diese Untersuchungen durchgeführt?
4. Lt. Bericht
ist für die Zukunft angedacht: Entwicklung im
medizinischen Bereich
zu
prüfen, wenn
diesbezüglich Daten vorhanden und dem Komitee auch
zugänglich gemacht werden.......
4.1.
Woran scheitert der Zugang zu den Daten (Verkaufspreise Medikamente
und medizinisches
Material)?
4.2.
Wie können diese Hindernisse aus dem Weg geräumt werden,
sodass das
Biopatent-Monitoring-Komitee
seine Aufgaben erfüllen kann?
5. Geschäftsordnung des Komitees:
Bei der derzeitigen
Zusammensetzung sind Gentech-kritische Vereine in der
Minderheit. Sie haben damit keinen Einfluss
auf die Tagesordnung. Sie können
lediglich „Minderheitenfeststellungen"
festhalten.
Gerade
für
kontrollierende Organe, wie es die Biopatent-Monitoring-Komission
ist, sind
Minderheitenrechte besonders wichtig.
5.1.
Welche Minderheitenrechte haben die Gentech-kritischen Vereine in der
Biopatent-Komission?
5.2. Welche Auswirkungen haben Minderheitenfeststellungen?
5.3. Was können Minderheiten in der Kommission einfordern?
5.4.
Mit welchen Schwerpunkten (siehe Konsumentenschutz) werden die
Auswirkungen des
Biopatentgesetzes überprüft?
5.5. Kann die Gentech-kritische Minderheit Themen vorgeben?
6. Um
effizient arbeiten zu können, benötigt das
Biopatent Monitoring Komitee
Infrastruktur und
finanzielle Mittel (für Studien, Umfragen etc.)
6.1.
Wie viele Mitarbeiter des zuständigen BMVIT sind mit
der Arbeit der
Biopatent-Monitoring
Komission befasst und wissen darüber Bescheid?
6.2.
Welche
finanziellen Mittel stehen dem Biopatent Monitoring Komitee zur
Verfügung und woher kommen diese?
6.3. Wer entscheidet über den Einsatz dieser Mittel?