2469/J-BR/2006

Eingelangt am 21.12.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Land- forst- und wasserwirtschaftliches Rechenzentrum (LFRZ)

Der Rechnungshof überprüfte im Jahr 2001 die Gebarung des BMLF und des
BMLFUW hinsichtlich der Leistungserbringung durch das LFRZ. In seinem Bericht
aus dem Jahr 2002 kritisierte der Rechnungshof die fehlende Transparenz bei der
Leistungsabwicklung sowie die personellen Verflechtungen von LFRZ und BMLFUW.

So wurde kritisiert, dass der Vereinsvorstand des LFRZ mit leitenden Beamten des
BMLFUW besetzt wurde. Diese Personen waren damit von Seiten des Ministeriums
als auch von Seiten des LFRZ in Verhandlungen eingebunden, wie z.B. bei
Werkvertragsvergaben des BMLFUW an das LFRZ.

In Verbindung mit der unklaren Ausrichtung des LFRZ (externe Auftraggeber,
Leistungszuk
äufe im IT-Bereich) und undurchsichtiger Abrechnungen (Gewinne trotz
Vereinsstatus, nicht nachvollziehbare Aufwandsverrechnung) stellten externe Berater
2001 ein Einsparungspotential von 20 - 30 % im Bereich der IT-Leistungen des
BMLFUW fest.

Zusammenfassend empfahl der Rechnungshof dem BMLFUW:

1.  umgehend eine Entscheidung zu treffen, ob das LFRZ künftig IT-Leistungen
mit eigenem Personal anbieten oder als Zuk
äufer am Markt auftreten soll

2.            auf eine personelle Entflechtung der Auftraggeber- und
Auftragnehmerposition von gleichzeitig im Vereinsvorstand des LFRZ sowie
im BMLFUW in Vertragsverhandlungen eingebundenen Organwaltern
hinzuwirken, um Interessenskonflikte zu vermeiden.

3.            Sicherzustellen, dass die Leistungsvereinbarungen zwischen dem LFRZ und
der Agrarmarkt Austria zu Lasten des BMLFUW künftig vermieden werden.

4.            Durch Preisvergleiche bzw. Ausschreibungen von IT-Leistungen
Einsparungspotentiale zu lukrieren.

5.            Durch den Aufbau eines Überwachungssystems für IT-Projekte die
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung sicherzustellen.

Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.  Das LFRZ wurde 1968 als Verein gegründet. Zusätzlich gibt es aber auch
eine Gesellschaft mit beschr
änkter Haftung LFRZ (www.lfrz.at). Unsere
Anfrage betrifft sowohl die Gebarung des Vereines, als auch die der
Ges.m.b.H.

a.   Wie ist das LFRZ organisiert?

b.   Was sind die Aufgaben des Vereins, was sind die Aufgaben der
Ges.m.b.H.?

c.    Auf welcher Gesetzesgrundlage basiert die Gründung des LFRZ als
Verein und als Ges.m.b.H.?

d.   In welcher Form ist das BMLFUW am LFRZ (Verein und Ges.m.b.H.)
beteiligt?

e.   Wer nimmt die Eigentümerinteressen des Bundes am LFRZ (Verein
und Ges.m.b.H.) wahr?

1.             Wie haben sich die, vom Rechnungshof kritisierten, Leistungszukäufe des
LFRZ (Verein und Ges.m.b.H.) seit 2000 entwickelt?

2.             Sie waren zum Zeitpunkt der o.a. Rechnungshofprüfung noch nicht Minister.
Das BMLFUW hat damals in einer Stellungnahme angeführt, dass es bereits
gepr
üft habe, ob und inwieweit die personelle Identität von Organwaltern des
BMLFUW und des LFRZ unvereinbar sei. Dabei sei die Vereinbarkeit der
gleichzeitigen Funktionsaus
übung festgestellt worden.

a.    Teilen Sie diese Ansicht bezüglich Vereinbarkeit aus dem Jahr 2001
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch?

b.    Wer hat 2001 die in der Stellungnahme des BMLFUW an den
Rechnungshof angef
ührte Prüfung der Vereinbarkeit durchgeführt?

c.    Waren die, mit Lenkungs- bzw. Eigentümeraufgaben im LFRZ
betrauten BMLFUW-Mitarbeiter in die Prüfung der Vereinbarkeit
eingebunden? Wenn ja, in welcher Form?

d.    In der Stellungnahme des BMLFUW zum Rechnungshofbericht ist
angegeben, dass ab 2002 nur mehr der Leiter des Pr
äsidiums des
BMLFUW sowie der Leiter der Abteilung
Öffentlichkeitsarbeit des
BMLFUW im Vereinsvorstand vertreten seien. Sind auch jetzt noch
Mitarbeiterinnen des BMLFUW gleichzeitig Mitglieder des Vorstandes
des LFRZ (Verein und/oder Ges.m.b.H.)? Wenn ja, welche und in
welcher Funktion?
Übt Ihr Pressesprecher Organwalterfunktionen über
das LFRZ aus?

1.             Werden Leistungsvereinbarungen des BMLFUW mit dem LFRZ überprüft?
Wer ist daf
ür zuständig? Haben die, für die Prüfung zuständigen Personen,
Lenkungs- bzw. Eigentümerfunktionen im LFRZ?

2.             Werden IT-Aufträge des BMLFUW ausgeschrieben?

a.    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben des BMLFUW für IT-
Leistungen in der Zeit von 2001 bis 2005?

b.    Welche Aufträge an das LFRZ wurden seit dem Jahr 2001 im
Unterschwellenwert an das LFRZ vergeben? Wurden im Zuge der
Projektabrechnungen der einschl
ägigen Projekte die Schwellenwerte
überschritten? Wenn ja, um welche Aufträge handelt es sich?

c.    Welche Aufträge wurden gemäß den Bestimmungen des
Bundesvergabegesetzes ausgeschrieben?


d. Wie oft kam ein anderer Anbieter als das LFRZ zum Zug, sofern das
LFRZ ein Angebot gelegt hat?

1.  Gibt es ein Überwachungssystem für IT-Projekte des BMLFUW, das die
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung sicherstellt?

2.            Wurde den Empfehlungen des Rechnungshofes nachgekommen? Wenn ja, in
welcher Weise?