2477/J-BR/2007

Eingelangt am 31.01.2007
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Anfrage

 

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für TeilnehmerInnen des freiwilligen sozialen Jahres für Jugendliche

Das freiwillige soziale Jahr ist ein seit vielen Jahren bewährtes und erprobtes Freiwilligenprojekt, in dessen Rahmen Jugendliche im Alter von 18 bis 26 Jahren für die Dauer von zehn bis elf Monaten freiwillig in einer Sozialeinrichtung tätig sein können. Neben einem umfassenden Einblick in die praktischen Tätigkeiten im sozialen Bereich erhalten die Jugendlichen eine wertvolle berufliche Orientierung, welche durch die wöchentlich stattfindende Kursbegleitung gesichert ist. Nach den in Vorarlberg mit diesem Projekt gemachten Erfahrungen nehmen durchschnittlich 80 % eines Jahrganges anschließend eine soziale Berufsausbildung in Angriff.

Für ihre Leistungen erhalten die Jugendlichen von den Einsatzstellen zwar ein Taschengeld. Da sie in der Regel weiterhin zu Hause leben, kommen fast ausschließlich die Eltern für die Deckung aller Bedürfnisse auf. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen führt diese Tätigkeit aber zum Wegfall der Familienbeihilfe, was für viele Eltern eine große und spürbare Belastung darstellt, zumal in weiterer Folge auch der Kinderabsetzbetrag und in einigen Fällen auch die Waisenpension wegfällt. Im Gegensatz dazu gibt es beispielsweise in Deutschland bereits seit 1964 ein eigenes Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres.

In der Anfragebeantwortung 2090/A.B.-BR/2005 vom 25. Jänner 2005 hat der damalige Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz in Aussicht gestellt, dass die Fachabteilung des Ressorts die Angelegenheit prüfen werde.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage:

1.                Welches Ergebnis hat die seinerzeit in Aussicht gestellte Prüfung ergeben?

2.                Sind Sie bereit, sich - wenn das notwendig sein sollte - für die Schaffung einer Rechts- grundlage für die Weitergewährung der Familienbeihilfe während des freiwillig sozialen Jahres einzusetzen?