2478/J-BR/2007

Eingelangt am 31.01.2007
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Anfrage

 

 

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundeskanzler

betreffend Handhabung des Konsultationsmechanismus

Nach der zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden abgeschlossenen Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus können die Gebietskörperschaften verlangen, dass zu einem zur Stellungnahme übermittelten Gesetzesentwurf in einem Konsultationsgremium Verhandlungen über die finanziellen Folgewirkungen aufgenommen werden. Wurde die Aufnahme solcher Verhandlungen verlangt, ist das Konsultationsgremium zu konstituieren und unverzüglich einzuberufen. Auf Bundesebene trifft diese Pflicht den Bundeskanzler.

Das Institut für Föderalismus hat in seinem Jahresbericht 2005 darauf hingewiesen, dass die Länder zu elf Rechtssetzungsvorhaben des Bundes wegen befürchteten Kostenfolgen den Konsultationsmechanismus ausgelöst und die Aufnahme von Verhandlungen in einem Konsultationsgremium verlangt hätten, dieses allerdings vom Bund nicht einberufen worden sei.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.                   Welches waren die Gesetzgebungsvorhaben, zu denen im Jahr 2005 von Ländern Verhandlungen nach dem Konsultationsmechanismus verlangt wurden?

2.                   Um welche Länder handelte es sich dabei jeweils?

3.                   Aus welchen Gründen unterblieb die geforderte Einberufung des Konsultationsgremiums?