2481/J-BR/2007

Eingelangt am 31.01.2007
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing.
Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Erhöhung des Bestandentgeltes für öffentliches Wassergut

In der Anfragebeantwortung 2234/AB-BR/2006 vom 25. September 2006 hat der damalige
Bundesminister für Finanzen Überlegungen bestätigt, bei der Bemessung des Bestandentgelts für
öffentliches Wassergut auch den Ertragswert der Liegenschaft einfließen zu lassen. Er hat
allerdings in Abrede gestellt, dass es sich dabei bereits um einen detaillierten Entwurf handle,
wenngleich die Überlegungen den Vertretern der Länder bereits am 26. April 2006 vorgestellt
wurden.

Besonders betroffen von einer solchen Maßnahme des Bundes wären die Wasserkraftwerke, die
damit ebenso wie letztlich die Konsumenten einer weiteren Kostenbelastung ausgesetzt würden.
Daher haben sowohl die Landesfinanzreferentenkonferenz vom 4. Oktober als auch die Landes-
hauptleutekonferenz vom 30. Oktober 2006 festgehalten, dass sich Wasserkraft im Wettbewerb
mit der Atomkraft und fossilen Energieträgern befinde und die EU-Wasserrahmenrichtlinie
zusätzlichen Konstendruck bewirke. Jede weitere einseitige Belastung der Wasserkraft durch den
Bund werde daher strikt abgelehnt

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen
folgende

Anfrage:

1.                 Wie weit sind inzwischen die Überlegungen für eine Erhöhung des Bestandentgelts für
öffentliches Wassergut gediehen?

2.                 Besteht die Absicht, von solchen Überlegungen Abstand zu nehmen?

3.                 Wie werden Sie der Haltung der Landeshauptleutekonferenz und der Landesfinanzreferenten-
konferenz Rechnung tragen?