2496/J-BR/2007

Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Stefan Schennach, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend bürokratischer Fallen und Hürden bei der Inanspruchnahme der
Versicherungsleistung beim praktischen Arzt nach Einführung der e-card.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden alle Jugendliche und SchülerInnen automatisch
als Mitversicherte der Eltern abgemeldet, ohne dass die Betroffenen davon zeitgerecht
verständigt werden. Den Betroffenen wird in der Praxis dieser Umstand erst bewusst, wenn
sie zum Arzt gehen und die e-card keinen Versicherungsanspruch feststellt.

Wird das Versicherungsverhältnis wieder aktiviert, z.B. durch Vorlage einer
Schulbesuchsbestätigung, dauert es laut Angaben der Ärzte 4 bis 6 Wochen !!! bis diese
Änderung auf der e-card gespeichert ist und der jugendliche Patient als versichert
ausgewiesen wird.

In diesem Zeitraum kann der Versicherungsanspruch telefonisch mit großem - für die Praxen
lästigen - Zeitaufwand beim zuständigen Versicherungsträger abgefragt werden und vom
Patienten mit einem e-card Ersatzschein bestätigt werden. Tatsache ist, bei einem vollem
Praxisbetrieb ist dieser Aufwand nicht nur nervig sondern auch störend.

Ahnlich ist die Situation bei SchülerInnen, die einen Ferialjob machen. Nach Beendigung des
Ferialjobs werden sie vom Arbeitgeber abgemeldet und nicht wieder automatisch mit den
Eltern mitversichert. Wird die Beantragung der Mitversicherung übersehen oder vergessen,
bleiben die betreffenden SchülerInnen ohne Versicherung. Eine Information durch die Kassen
erfolgt in der Regel nicht.

Weiters wurde mit Jahresende per Knopfdruck bei so ziemlich allen Patienten die
Rezeptgebührenbefreiung aufgehoben. Auch hier wurden die Betroffenen in der Regel nicht
informiert. Nun müssen die Sprechstundenhilfen den PatientInnen diesen Umstand mitteilen.
Dadurch entsteht Unmut, der gegenüber den AssistentInnen in den Praxen abgeladen wird.

 

Es ist ja nicht Aufgabe der Ärzte und Ärztinnen bzw der Ordinationsassistentinnen den
Patienten Änderungen des Versicherungsstatus zu erklären.

Auch die neuerliche Beantragung von Gebührenbefreiung und deren Abspeicherung auf der e-
card dauert wiederum bis zu 6 Wochen. Für schwerkranke Mindestrentnerlnnen, die mehrere
Medikamente benötigen, bedeutet dies bei der derzeit hohen Rezeptgebühr eine große
Belastung.

 

Weiters gibt es in Tourismusgebieten häufig Personalwechsel. Arbeitnehmerinnen aus dem
Ausland, die seit Mitte Dezember 06 im Gastgewerbe beschäftigt und angemeldet sind, hatten
Ende Jänner 2007 noch keine e-card. Mehrfach hat eine Anfrage bei der Versicherung
ergeben, dass die Personen unbekannt waren. Erst nach der Übermittlung von
Anmeldeformulares konnten diese Versicherten bei der GKK „gefunden" werden.

Arbeitet ein Bauarbeiter, der normalerweise bei der GKK versichert ist, im Winter bei einem
Skilift, wechselt er zur Eisenbahnerversicherung (VAE). Auch in diesem Fall dauert es
wiederum 6 Wochen bis diese Änderung des Versicherungsstatus abgespeichert wird.
Kommt der Patient in diesem Zeitraum in eine Praxis, weist ihn die e-card als bei der GKK
versichert aus, obwohl er längst bei der VAE gemeldet ist.

Benötigt er eine Krankmeldung, wird diese auf ein GKK-Formular ausgedruckt und zur GKK
geschickt. Diese schickt die Krankmeldung wieder zurück, weil sie nicht mehr leistungsfähig
ist (obwohl die e-card dies ausweist). Solche PatientInnen kommen in der Regel wieder in die
Ordinationen und regen sich auf.

Normalerweise musste nun der Arzt den Patienten persönlich mit der GKK-Krankmeldung
zur VAE schicken (wenn dies ein Wintersportort ist, der Stunden vom Sitz der VAE entfernt
ist, eine schöne Schikane, für einen kranken Menschen). Von der VAE kommt er mit anderen
Formularen zurück, weil die VAE andere Formulare für die Arbeitsunfähigkeit hat und diese
erkennt die verstrichenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht an, weil die Meldung nicht
rechtzeitig eingegangen ist. Einen labilen Patienten könnte man mit einer solchen
Vorgangsweise, die sich tagtäglich in Ordinationen abspielt, in den Amok treiben.

Die Ärzte tun dies in der Regel nicht. Die Ordinationsassistentinnen greifen in der Regel zum
Telefon, quälen sich durch die Warteschleifen der VAE und klären den jeweiligen
Versicherungsstatus ab, damit der Patient seine aktuell gültige Krankmeldung erhält.

Diese Vorgangsweise ist enorm zeitaufwendig und an sich nicht Aufgabe des behandelnden
Arztes sondern der Krankenversicherung. Angesichts dieser Unzulänglichkeiten und Tücken
werden Ordinationsassistentinnen einen guten Teil ihrer Arbeitszeit damit beschäftigt,
Aufgaben der Krankenkassen bzw. des Hauptverbandes zu erledigen, aber weder
Krankenkassen noch Hauptverband kommen für die Entlohnung der Angestellten in den den
Praxen auf.

Nun, wenn in Österreich wieder die Skilifte zusperren und die Angestellten wieder in ihren
ursprünglichen Beruf wechseln, passiert der Versicherungswechsel von der VAE zur GKK
wieder - allerdings mit mehrwöchiger Verspätung und oben beschriebenen Hürden und
Folgen.

Stirbt ein Ehepartner wiederholen sich hinsichtlich der e-card oben beschriebenen Probleme,
so sind der mitversicherte Witwer oder die Witwe wochenlang ohne e-card.


Die unterfertigten Bundesräte und Bundesrätinnen stellen daher folgende

ANFRAGE

1.           Sind Ihnen die oben beschriebenen Tücken, Hürden und verwaltungsmäßigen
Unzulänglichkeiten bekannt?

2.           Wenn Ja, beabsichtigen Sie umgehend mit den Krankenkassen und dem Hauptverband
Gespräche aufzunehmen?

3.           Sollen Eltern, Jugendliche bzw. SchülerInnen nicht ein halbes Jahr vor dem Erreichen
des 18. Lebensjahres ausführlich informiert werden, sodass keine - technische -
Unterbrechung des Versicherungsschutzes erfolgt?

4.           Halten Sie die Bearbeitungsdauer bei Veränderung der Versicherungsdaten von in der
Regel 4 bis 6 Wochen für akzeptabel?

5.           In wenigen Monaten werden in ganz Österreich Schüler und Schülerinnen wieder
Ferialjobs ausüben. Werden Sie sich bis dahin um eine praktische Lösung dieser Um-
und Rückmeldungen bemühen, die keine Lücke nach Beendigung des Ferialjobs
entsteht?

6.           Sollte bei Jugendlichen nicht generell versucht werden fehlenden Versicherungsschutz
zu vermeiden?

7.           Sehen Sie es als die Aufgabe des Arztes und seiner Assistentinnen an, die PatientInnen
über den Status ihrer Versicherung aufzuklären?

8.           Innerhalb welchen Zeitraumes sollten die Krankenkassen die Versicherten bei Wegfall
der Rezeptgebührenbefreiung im Vorhinein aufklären?

9.           Wie kann bei Rezeptgebührenbefreiungen An- bzw Abmeldung und die
Abspeicherung auf der e-card in einem kürzeren Zeitraum als 6 Wochen erfolgen?

10.    Wie kann es sein, dass es in Tourismusgebieten Praxis ist, dass korrekt Mitte
Dezember 06 angemeldete ArbeitnehmerInnen Ende Jänner 2007 noch keine e-card
hatten?

11.    Wie kann es sein, dass korrekt angemeldete ArbeitnehmerInnen laut zahlreichen
Berichten von ÄrztInnen über Wochen im System nicht gefunden wurden?

12.    Welche Abhilfe soll erzielt werden, dass bei Krankmeldung von Versicherten, die
durch saisonbedingten Branchenwechsel auch den Versicherungsträger wechseln, bei
allfälligen Krankmeldungen jener Hindernislauf, wie Eingangs auf Basis der
tagtäglichen Erfahrungen von ÄrztInnen geschildert, abgeschafft wird?

13.    Werden Sie darüber umgehend mit den Versicherungsträger in Verhandlungen
eintreten, damit diese, die Ordinationen wie PatientInnen belastende Praxis, gerade
jetzt vor dem Hintergrund des Endes der Wintersaison beendet wird?

14.    Wie beurteilen Sie die Mehrbelastung der Praxen, der Ordinationsassistentinnen, vor
dem Hintergrund dieser vielfältigen Unzulänglichkeiten?

15.    Sollte die e-card nicht Vereinfachungen und schnellere Reaktionen auf Änderungen
ermöglichen und sind diese Ziele angesichts der Tatsache, dass der Apparat hier in der
Praxis einen Zeitrahmen von 4 bis 6 Wochen benötigt, Ihrer Meinung nach
eingetreten?

16.    Wenn Nein, woran liegen die Probleme, die hier auf den Rücken der Ordinationen und
der PatientInnen ausgetragen werden?

17.      Wenn Ja, sehen Sie bei Saisonarbeitskräften mit Versicherungswechsel eine
durchschnittliche Ummeldungsunsicherheit bei An- und Abmeldung von 12 Wochen
tatsächlich als vertretbar an?

18.      Welche Fristen sind für serviceorientierte Kassen vertretbar?

 

 

19.  Sollten diese Fristen kurzfristig nicht reduzierbar sein, sollte den Praxen für die
aufwendigen Telefonnachfragen Entschädigungen bezahlt werden?

20.  Wie beurteilen Sie die derzeit vorliegende Lastenverteilung bei der Information der
Versicherten zwischen dem Personal der Ärztepraxen und den Krankenkassen bzw des
Hauptverbandes?

21.  Wie beurteilen Sie die Situation, dass im Falle des Todes eines Ehepartners, die
Witwe, manchmal auch der Witwer, in dieser psychisch ohnedies schwer belastenden
Zeit mit häufig medizinischer Betreuung, meist wochenlang ohne e-card bzw. klaren
Versicherungsschutz sind?

22.  Innerhalb welchen Zeitraumes wollen Sie welche Maßnahmen konkret in Angriff
nehmen?