2496/J-BR/2007
Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Bundesrates Stefan Schennach, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend
bürokratischer Fallen und Hürden bei der Inanspruchnahme der
Versicherungsleistung beim praktischen Arzt
nach Einführung der e-card.
Mit Vollendung des 18.
Lebensjahres werden alle Jugendliche und SchülerInnen automatisch
als Mitversicherte der Eltern abgemeldet,
ohne dass die Betroffenen davon zeitgerecht
verständigt werden. Den Betroffenen wird in der Praxis dieser
Umstand erst bewusst, wenn
sie zum Arzt gehen und die e-card keinen Versicherungsanspruch feststellt.
Wird das
Versicherungsverhältnis wieder aktiviert, z.B. durch Vorlage einer
Schulbesuchsbestätigung, dauert es
laut Angaben der Ärzte 4 bis 6 Wochen !!! bis diese
Änderung auf der e-card gespeichert ist und der jugendliche Patient
als versichert
ausgewiesen wird.
In diesem Zeitraum kann der
Versicherungsanspruch telefonisch mit großem - für die Praxen
lästigen - Zeitaufwand beim
zuständigen Versicherungsträger abgefragt werden und vom
Patienten mit einem e-card Ersatzschein bestätigt werden. Tatsache
ist, bei einem vollem
Praxisbetrieb ist dieser Aufwand nicht nur nervig sondern auch störend.
Ahnlich
ist die Situation bei SchülerInnen, die einen Ferialjob machen. Nach
Beendigung des
Ferialjobs werden sie
vom Arbeitgeber abgemeldet und nicht wieder automatisch mit den
Eltern mitversichert. Wird die Beantragung der Mitversicherung übersehen
oder vergessen,
bleiben die betreffenden SchülerInnen
ohne Versicherung. Eine Information durch die Kassen
erfolgt in der Regel nicht.
Weiters wurde mit
Jahresende per Knopfdruck bei so ziemlich allen Patienten die
Rezeptgebührenbefreiung aufgehoben.
Auch hier wurden die Betroffenen in der Regel nicht
informiert. Nun müssen die Sprechstundenhilfen den PatientInnen diesen
Umstand mitteilen.
Dadurch entsteht Unmut, der gegenüber den AssistentInnen in den
Praxen abgeladen wird.
Es ist ja
nicht Aufgabe der Ärzte und Ärztinnen bzw der
Ordinationsassistentinnen den
Patienten
Änderungen des Versicherungsstatus zu erklären.
Auch die
neuerliche Beantragung von Gebührenbefreiung und deren Abspeicherung auf
der e-
card dauert wiederum
bis zu 6 Wochen. Für schwerkranke Mindestrentnerlnnen, die mehrere
Medikamente benötigen, bedeutet dies bei der derzeit hohen
Rezeptgebühr eine große
Belastung.
Weiters gibt es in
Tourismusgebieten häufig Personalwechsel. Arbeitnehmerinnen aus dem
Ausland,
die seit Mitte Dezember 06 im Gastgewerbe beschäftigt und angemeldet sind,
hatten
Ende Jänner 2007
noch keine e-card. Mehrfach hat eine Anfrage bei der Versicherung
ergeben, dass die Personen unbekannt waren. Erst nach der Übermittlung von
Anmeldeformulares konnten diese Versicherten bei der GKK „gefunden"
werden.
Arbeitet
ein Bauarbeiter, der normalerweise bei der GKK versichert ist, im Winter bei
einem
Skilift, wechselt er
zur Eisenbahnerversicherung (VAE). Auch in diesem Fall dauert es
wiederum 6 Wochen bis diese Änderung des Versicherungsstatus abgespeichert
wird.
Kommt der Patient in diesem Zeitraum in eine Praxis, weist ihn die e-card als
bei der GKK
versichert aus, obwohl er längst bei der VAE gemeldet ist.
Benötigt er eine Krankmeldung, wird diese auf ein
GKK-Formular ausgedruckt und zur GKK
geschickt. Diese schickt die Krankmeldung wieder zurück, weil sie nicht
mehr leistungsfähig
ist (obwohl die e-card dies ausweist). Solche PatientInnen kommen in der Regel
wieder in die
Ordinationen und
regen sich auf.
Normalerweise musste
nun der Arzt den Patienten persönlich mit der GKK-Krankmeldung
zur VAE schicken (wenn dies ein Wintersportort ist, der Stunden vom Sitz der
VAE entfernt
ist, eine schöne Schikane, für
einen kranken Menschen). Von der VAE kommt er mit anderen
Formularen zurück, weil die VAE andere Formulare für die
Arbeitsunfähigkeit hat und diese
erkennt die verstrichenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht an, weil die
Meldung nicht
rechtzeitig eingegangen ist. Einen labilen Patienten könnte man mit einer
solchen
Vorgangsweise, die sich tagtäglich in Ordinationen abspielt, in den Amok treiben.
Die
Ärzte tun dies in der Regel nicht. Die Ordinationsassistentinnen greifen
in der Regel zum
Telefon, quälen
sich durch die Warteschleifen der VAE und klären den jeweiligen
Versicherungsstatus ab, damit der Patient seine aktuell gültige Krankmeldung
erhält.
Diese
Vorgangsweise ist enorm zeitaufwendig und an sich nicht Aufgabe des
behandelnden
Arztes sondern der Krankenversicherung. Angesichts dieser
Unzulänglichkeiten und Tücken
werden
Ordinationsassistentinnen einen guten Teil ihrer Arbeitszeit damit
beschäftigt,
Aufgaben der Krankenkassen bzw. des Hauptverbandes zu erledigen, aber weder
Krankenkassen noch Hauptverband kommen
für die Entlohnung der Angestellten in den den
Praxen auf.
Nun, wenn in
Österreich wieder die Skilifte zusperren und die Angestellten wieder in
ihren
ursprünglichen Beruf wechseln, passiert der Versicherungswechsel von der
VAE zur GKK
wieder
- allerdings mit mehrwöchiger Verspätung und oben beschriebenen
Hürden und
Folgen.
Stirbt ein
Ehepartner wiederholen sich hinsichtlich der e-card oben beschriebenen
Probleme,
so sind der
mitversicherte Witwer oder die Witwe wochenlang ohne e-card.
Die unterfertigten Bundesräte und Bundesrätinnen stellen daher folgende
ANFRAGE
1.
Sind Ihnen die oben beschriebenen Tücken, Hürden und
verwaltungsmäßigen
Unzulänglichkeiten
bekannt?
2.
Wenn Ja, beabsichtigen Sie umgehend mit den Krankenkassen und dem
Hauptverband
Gespräche
aufzunehmen?
3.
Sollen Eltern, Jugendliche bzw. SchülerInnen nicht ein halbes Jahr
vor dem Erreichen
des
18. Lebensjahres ausführlich informiert werden, sodass keine - technische
-
Unterbrechung
des Versicherungsschutzes erfolgt?
4.
Halten Sie die Bearbeitungsdauer bei Veränderung der
Versicherungsdaten von in der
Regel
4 bis 6 Wochen für akzeptabel?
5.
In wenigen Monaten werden in ganz Österreich Schüler und
Schülerinnen wieder
Ferialjobs
ausüben. Werden Sie sich bis dahin um eine praktische Lösung dieser
Um-
und
Rückmeldungen bemühen, die keine Lücke nach Beendigung des
Ferialjobs
entsteht?
6.
Sollte bei Jugendlichen nicht generell versucht werden fehlenden
Versicherungsschutz
zu vermeiden?
7.
Sehen Sie es als die Aufgabe des Arztes und seiner Assistentinnen an,
die PatientInnen
über
den Status ihrer Versicherung aufzuklären?
8.
Innerhalb welchen Zeitraumes sollten die Krankenkassen die Versicherten
bei Wegfall
der
Rezeptgebührenbefreiung im Vorhinein aufklären?
9.
Wie kann bei
Rezeptgebührenbefreiungen An- bzw Abmeldung und die
Abspeicherung auf der e-card in einem
kürzeren Zeitraum als 6 Wochen erfolgen?
10.
Wie kann es
sein, dass es in Tourismusgebieten Praxis ist, dass korrekt Mitte
Dezember 06 angemeldete ArbeitnehmerInnen
Ende Jänner 2007 noch keine e-card
hatten?
11.
Wie kann es sein, dass korrekt angemeldete ArbeitnehmerInnen laut
zahlreichen
Berichten von
ÄrztInnen über Wochen im System nicht gefunden wurden?
12.
Welche Abhilfe
soll erzielt werden, dass bei Krankmeldung von Versicherten, die
durch saisonbedingten Branchenwechsel auch
den Versicherungsträger wechseln, bei
allfälligen Krankmeldungen jener Hindernislauf, wie Eingangs auf
Basis der
tagtäglichen Erfahrungen von ÄrztInnen geschildert, abgeschafft wird?
13.
Werden Sie
darüber umgehend mit den Versicherungsträger in Verhandlungen
eintreten, damit diese, die Ordinationen
wie PatientInnen belastende Praxis, gerade
jetzt vor dem Hintergrund des Endes der Wintersaison beendet wird?
14. Wie
beurteilen Sie die Mehrbelastung der Praxen, der Ordinationsassistentinnen, vor
dem Hintergrund
dieser vielfältigen Unzulänglichkeiten?
15.
Sollte die
e-card nicht Vereinfachungen und schnellere Reaktionen auf Änderungen
ermöglichen und sind diese Ziele
angesichts der Tatsache, dass der Apparat hier in der
Praxis einen Zeitrahmen von 4 bis 6 Wochen benötigt, Ihrer Meinung
nach
eingetreten?
16.
Wenn Nein, woran liegen die Probleme, die hier auf den Rücken der
Ordinationen und
der PatientInnen
ausgetragen werden?
17.
Wenn Ja, sehen
Sie bei Saisonarbeitskräften mit Versicherungswechsel eine
durchschnittliche Ummeldungsunsicherheit
bei An- und Abmeldung von 12 Wochen
tatsächlich als vertretbar an?
18. Welche Fristen sind für serviceorientierte Kassen vertretbar?
19. Sollten diese Fristen
kurzfristig nicht reduzierbar sein, sollte den Praxen für die
aufwendigen Telefonnachfragen Entschädigungen bezahlt werden?
20. Wie beurteilen Sie die derzeit
vorliegende Lastenverteilung bei der Information der
Versicherten zwischen dem Personal der
Ärztepraxen und den Krankenkassen bzw des
Hauptverbandes?
21. Wie beurteilen Sie die Situation,
dass im Falle des Todes eines Ehepartners, die
Witwe, manchmal auch der Witwer, in dieser
psychisch ohnedies schwer belastenden
Zeit mit häufig medizinischer Betreuung, meist wochenlang ohne
e-card bzw. klaren
Versicherungsschutz sind?
22. Innerhalb welchen Zeitraumes
wollen Sie welche Maßnahmen konkret in Angriff
nehmen?