2498/J-BR/2007

Eingelangt am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Gumplmaier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Asbest

Asbest ist ein krebserzeugender Werkstoff, dessen Herstellung und Verwendung europaweit ab 1983 schrittweise eingeschränkt wurde. In Österreich Spritz- und Sprühauftrag von Asbest seit 1978 verboten. Die Herstellung und Verwendung von Asbest wurde in Österreich ab 1990 eingeschränkt und ist seit 2004 endgültig verboten. Seit 2006 sind Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit Asbest bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten in die Grenzwerteverordnung aufgenommen worden.

Trotz des europaweiten Asbestverbots steigt die Zahl der asbestbedingten Berufskrankheiten (Asbestose, bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels, des Bauchfells, der Lunge und des Kehlkopfes) in ganz Europa permanent an. Die Ursache liegt in der hohen Latenzzeit von 30 bis 50 Jahren bei asbestinduzierten Krebserkrankungen. Der Höhepunkt an Neuerkrankungen wird laut AUVA für die Jahre 2010 bis 2020 erwartet. Vorsichtigen Schätzungen zufolge ist zu erwarten, dass allein in Oberösterreich mindestens 20.000 Menschen durch ihre berufliche Tätigkeit in früheren Jahren (vor dem generellen Verbot der Herstellung und der Verwendung von Asbest im Jahr 1990) krankheitsgefährdet sind. In diesen Abschätzungen, die anlässlich einer Pressekonferenz im Jahr 2004 von der oö. Landesrätin Drin. Silvia Stöger präsentiert wurden, sind allerdings jene Personen nicht berücksichtigt, die insbesondere in den Branchen Bau- und Baunebengewerbe und Entsorgung mit der Sanierung, dem Abbruch und der Entsorgung asbesthaltiger Materialien beschäftigt sind und somit nach wie vor mit den tödlichen Fasern in Kontakt kommen können.

In Österreich wird seit April 2004 in Kooperation zwischen AUVA und BBRZ mit Mitteln des Hatschek-Fonds sowie der AUVA eine Asbestnachsorge für jene Personen durchgeführt, die ehemals beruflich mit Asbestfasern Kontakt hatten. Mangels systematischer Erfassung von asbestexponierten Personen werden bislang nur Beschäftigte aus jenen Betrieben zu Nachsorgeuntersuchungen eingeladen, von denen allgemein bekannt ist, dass die Mitarbeiter/-innen in der Vergangenheit mit Asbest zu tun hatten, sofern Betriebsrat und Unternehmensleitung zustimmen, die Daten bekannt zu geben.

Bisher wurden im Rahmen dieses Angebots 35.000 ehemals Exponierte eingeladen; ca. 3.500 Personen haben dieses Angebot angenommen. Bei ca. 20% der Untersuchten wurde eine Berufskrankheit (gemäß Anlage zu § 177 ASVG - Ziffer 27a bis d) an die AUVA gemeldet. Gleichzeitig geht aber aus der Statistik der AUVA hervor, dass allein in den Jahren 2002 bis 2006 in 511 Fällen die Anerkennung als Berufskrankheit verweigert wurde.

Insgesamt ist festzustellen, dass die Asbest-Problematik zwar bekannt ist, jedoch von Betroffenen, Öffentlichkeit und Politik aber entweder verdrängt wird oder zu wenig nachhaltig bewusst ist und Maßnahmen daher bislang zu wenig umsetzungswirksam sind. Das Verharmlosen der Gefahren von


Asbest haben allein in Österreich bis heute bereits hunderte, europaweit zig-tausende Menschen mit ihrem Leben bezahlen müssen.

Im europäischen Ausland wurden daher in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur zentralen Erfassung von asbestexponierten Personen sowie Gebäuden eingeführt, die nachfolgend exemplarisch angeführt sind:

•    Deutschland:

o      Zentrale Erfassungsstelle von asbestgefährdeten Personen seit 1979 (bisher ca. 500.000 Personen erfasst, bis 2003 Anerkennung einer Berufskrankheit bei ca. 24.000 Personen).

o      Schrittweise Einführung von Gebäude-Schadstoffkatastern in einigen Bundesländern seit Anfang der 90er-Jahre

        Schweiz: Erfassung von Asbestvorkommen in zivilen öffentlichen Gebäuden zunächst in einzelnen Städten und Kantonen; seit 1.1.2006 verpflichtend für alle zivilen Bundesbauten

        Großbritannien: Verpflichtende Überprüfung aller öffentlichen Gebäude sowie Firmengebäude auf Asbestvorkommen, Durchführung von Risikobewertungen durch den Eigentümer sowie Erstellung von Gebäudekatastern seit 2006.

        Frankreich: Einführung von Produktdatenbanken und Arbeit-Expositions-Datenbank; schrittweise Weiterentwicklung und Anpassung seit 1992.

Die unterzeichneten Bundesräte richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Maßnahmen sind in Österreich geplant, um asbestexponierte Personen systematisch und zentral zu erfassen und gezielt zu Nachsorgeuntersuchungen einzuladen?

2.                   Ist geplant, in Österreich Gebäude- bzw. Produktkataster zu erstellen, in denen alle Einsatzbereiche von Asbest zentral erfasst werden?

3.                   Ist vom Ministerium geplant, eine verstärkte Informationsoffensive für Betroffene - bereits pensionierte und aktive Arbeitnehmer/-innen - und Unternehmen über die Gefahren von Asbest, Schutzmaßnahmen bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Asbestnachsorgeuntersuchungen und gegebenenfalls einer Anerkennung einer Berufskrankheit durchzuführen?

4.         Wie viele Mittel werden für geplante Maßnahmen bereitgestellt?