2544/J-BR/2007
Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Evaluierung des BLUM-Bonus
Als neues Instrument im Kampf
gegen die Lehrstellenkrise wurde
vor knapp 2 Jahren der sogenannte BLUM-Bonus eingeführt. Mit
dieser Förderung können Unternehmen, die eine zusätzliche
Lehrstelle anbieten, über die gesamte Lehrzeit 8.400,- € aus
Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik
lukrieren. Entgegen
der ursprünglichen Intention wurde bei der
Umsetzung auf
ergänzende
Kriterien zur Qualitätssicherung bzw. zur Steuerung
in Richtung zukunftsträchtige Berufe verzichtet.
Die
Praxis zeigt, dass es zwar viele Förderfälle mit
immensen
Kosten
(und Kostenvorbelastungen für die Folgejahre) gibt,
gleichzeitig aber die
Zahl der effektiv zusätzlichen
Lehrstellen lediglich bescheiden ist. Diesem Umstand hoher
Mitnahmeeffekte hat das Regierungsprogramm
insofern Rechnung
getragen, als die Verlängerung
des BLUM-Bonus mit einer
Modifizierung der Richtlinien verknüpft
wurde. Bei der jüngst
beschlossenen Verlängerung der BLUM-Förderung bis Ende 2007
(mit automatischer Verlängerung bis
Mitte 2008) gab es
allerdings keine Änderungen; daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit
folgende
ANFRAGE:
1) Gibt es eine detaillierte Evaluierung der bisher gewährten
BLUM-Förderungen als Grundlage für die Verlängerung der
Förderung?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum wurde diese nicht veröffentlicht?
2) Wie verteilen sich die BLUM-Förderfälle auf die einzelnen
Branchen?
Wie verteilen sich die BLUM-Förderfälle auf die einzelnen
Lehrberufe?
3)Wie verteilen sich die BLUM-Förderfälle auf die
einzelnen
Lehrjahre?
4) Gibt
es eine Analyse inwieweit Betriebe unterschiedliche
Dienstgebernummern der
Sozialversicherung benutzt haben, um
das Kriterium der Zusätzlichkeit
formal zu erfüllen?
Wenn ja, in
wie vielen Förderfällen verwenden die
antragstellenden
Firmen mehrere Dienstgebernummern?
Durch welche Maßnahmen wird
ein derartiger Missbrauch von
Fördermitteln in Zukunft verhindert?
5) In
welchem Ausmaß wurden bzw. werden die Förderanträge auf
Korrektheit der
Angaben kontrolliert? Wie viele der
Förderanträge wurden abgelehnt, weil das Kriterium
der
Zusätzlichkeit nicht erfüllt wurde?
6) Wie
viele Millionen Euro wurden an BLUM-Förderungen
bereits
ausgezahlt
und wie hoch sind die Vorbelastungen aufgrund
dieser Förderungen für die kommenden Jahre? Wieviele
Förderanträge gibt es gegenwärtig, wo noch keine Förderung
ausbezahlt wurde?
7) Wird
über Betriebe, die falsche Angaben gemacht haben ein
Förderverbot
verhängt?