2563/J-BR/2007

Eingelangt am 10.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Bieringer,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Rückforderung beim Kinderbetreuungsgeld

Der aktuellen medialen Berichterstattung zufolge kommt es bei den Rückforderungen von
zuviel bezogenem Kinderbetreuungsgeld, die zur Zeit von den Gebietskrankenkassen mittels
Bescheid an die Familien verschickt werden, mitunter zu hohen Zahlungsaufforderungen. So
titelte am 8. August 2007 bespielsweise die Kronen Zeitung: „Familie muss 10.000 Euro
zurückzahlen". Der Kurier berichtete am selben Tag von „bis zu 15.000 Euro Rückzahlung"
beim Kindergeld.

Die Berichterstattung über derart hohe Rückzahlungsforderungen fuhren bei den Familien, die
in den letzten Jahren Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, zu Verunsicherungen. Es entsteht
der Eindruck, dass durch solch hohe Rückzahlungen den Familien mit sozialer Härte begegnet
wird, zumal die Arbeiterkammer von der Familienministerin eine neue Verordnung für
Härtefälle verlangt. Es stellt sich die Frage, ob der konkrete Fall, in dem die Vorarlberger
Gebietskrankenkasse vom Familienvater 10.000 Euro zurückverlangt hat, wirklich ein
Härtefall ist.

Auffallend ist auch, dass in einigen Bundesländern Rückzahlungsbescheide ausgeschickt
werden, in manchen aber nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das
Kinderbetreuungsgeld-Gesetz, das für ganz Österreich gilt, in einem Bundesland anders
vollzogen wird als in einem anderen. Sind die Gebietskrankenkassen bei der Vollziehung des
Kinderbetreuungsgeld-Gesetzes nicht gleichermaßen an das geltende Recht gebunden? Die
unterschiedliche Vollzugspraxis der Gebietskrankenkassen führt in diesem Zusammenhang zu
einer regionalen Ungleichbehandlung, die wiederum zur Verunsicherung der Bevölkerung
beiträgt. Warum in Vorarlberg der ungerechtfertigte Überbezug von Kinderbetreuungsgeld
zurückverlangt wird, in Salzburg jedoch nicht, ist in einem Rechtsstaat wie Österreich
unerklärlich.


Angesichts dieser für die Bevölkerung nur schwer nachvollziehbaren Situation stellen die
unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
folgende

Anfrage:

1.              Wie viele Bescheide über die Rückforderung von zuviel bezogenem
Kinderbetreuungsgeld wurden von den Gebietskrankenkassen - aufgeschlüsselt nach
Bundesländern - bis dato verschickt?

2.              Mit wie vielen Rückforderungsbescheiden für die Jahre 2002 und 2003 ist noch zu
rechnen? Wie ist das Verhältnis von Rückforderungsfällen und Fällen, in denen die
Zuverdienstgrenze eingehalten wurde?

3.              Wie viele Rückforderungen betreffen die Überschreitung der Zuverdienstgrenze und wie
viele den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld?

4.   Zur Rückforderung durch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse in der Höhe von 10.000
Euro werden an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende
Fragen gestellt:

a.    Ist Ihnen dieser Fall bekannt?
Wenn nein, warum nicht?

b.   Fällt er unter die Härtefallregelung?
Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

5.               Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen agieren die Gebietskrankenkassen im
Zusammenhang mit den Kinderbetreuungsgeld-Rückforderungen?

6.               Haben die Gebietskrankenkassen das Recht, Bescheide über Rückforderungen
zurückzuhalten oder nicht auszuschicken?

Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlagen?
Wenn nein, warum nicht?