2563/J-BR/2007
Eingelangt am 10.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Bieringer,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Rückforderung beim Kinderbetreuungsgeld
Der
aktuellen medialen Berichterstattung zufolge kommt es bei den
Rückforderungen von
zuviel
bezogenem Kinderbetreuungsgeld, die zur Zeit von den Gebietskrankenkassen
mittels
Bescheid an die Familien verschickt werden, mitunter zu hohen
Zahlungsaufforderungen. So
titelte am 8. August
2007 bespielsweise die Kronen Zeitung: „Familie muss 10.000 Euro
zurückzahlen". Der Kurier berichtete am selben Tag von „bis zu
15.000 Euro Rückzahlung"
beim Kindergeld.
Die
Berichterstattung über derart hohe Rückzahlungsforderungen fuhren bei
den Familien, die
in den letzten Jahren Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, zu Verunsicherungen.
Es entsteht
der Eindruck, dass durch solch hohe Rückzahlungen den Familien mit
sozialer Härte begegnet
wird,
zumal die Arbeiterkammer von der Familienministerin eine neue Verordnung
für
Härtefälle
verlangt. Es stellt sich die Frage, ob der konkrete Fall, in dem die
Vorarlberger
Gebietskrankenkasse vom Familienvater 10.000 Euro zurückverlangt hat,
wirklich ein
Härtefall ist.
Auffallend
ist auch, dass in einigen Bundesländern Rückzahlungsbescheide
ausgeschickt
werden, in manchen aber nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das
Kinderbetreuungsgeld-Gesetz,
das für ganz Österreich gilt, in einem Bundesland anders
vollzogen wird als in einem anderen. Sind die Gebietskrankenkassen bei der
Vollziehung des
Kinderbetreuungsgeld-Gesetzes nicht gleichermaßen an das geltende Recht
gebunden? Die
unterschiedliche Vollzugspraxis der Gebietskrankenkassen führt in diesem
Zusammenhang zu
einer regionalen Ungleichbehandlung, die wiederum zur Verunsicherung der
Bevölkerung
beiträgt. Warum in Vorarlberg der
ungerechtfertigte Überbezug von Kinderbetreuungsgeld
zurückverlangt wird, in Salzburg jedoch nicht, ist in einem
Rechtsstaat wie Österreich
unerklärlich.
Angesichts
dieser für die Bevölkerung nur schwer nachvollziehbaren Situation
stellen die
unterfertigten
Bundesräte an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Bescheide über die Rückforderung von zuviel
bezogenem
Kinderbetreuungsgeld
wurden von den Gebietskrankenkassen - aufgeschlüsselt nach
Bundesländern - bis dato verschickt?
2.
Mit wie vielen
Rückforderungsbescheiden für die Jahre 2002 und 2003 ist noch zu
rechnen? Wie ist das Verhältnis von Rückforderungsfällen und
Fällen, in denen die
Zuverdienstgrenze eingehalten wurde?
3.
Wie viele Rückforderungen betreffen die Überschreitung der
Zuverdienstgrenze und wie
viele
den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld?
4. Zur Rückforderung durch die Vorarlberger
Gebietskrankenkasse in der Höhe von 10.000
Euro werden an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie und Jugend folgende
Fragen gestellt:
a. Ist Ihnen
dieser Fall bekannt?
Wenn nein, warum nicht?
b. Fällt er
unter die Härtefallregelung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
5.
Auf Basis
welcher rechtlichen Grundlagen agieren die Gebietskrankenkassen im
Zusammenhang mit den
Kinderbetreuungsgeld-Rückforderungen?
6.
Haben die
Gebietskrankenkassen das Recht, Bescheide über Rückforderungen
zurückzuhalten oder nicht auszuschicken?
Wenn ja, auf Basis
welcher Rechtsgrundlagen?
Wenn nein, warum nicht?