2570/J-BR/2007

Eingelangt am 03.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Konrad, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Medienauftritte uniformierter Polizisten

Die Einführung der dezentralen Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Polizei hat verschiedene Vor- und Nachteile mit sich gebracht. Polizisten, die in Medien und insbesondere in Uniform auftreten, werden stets als offizielle Repräsentanten der gesamten Polizei wahrgenommen, auch wenn sie oft nur ihre Privatmeinung äußern. Die Gefahr falscher Verdächtigung und falscher Beschuldigung besteht.

Durch Medienauftritte uniformierter Polizisten erscheint zudem der Eindruck, die gesamte Polizei stünde auf der Seite jener Aussage, die vom nämlichen Polizisten getätigt wurde. Besondere Problembereiche ergeben sich daher, wenn durch uniformierte Polizisten politische Aussagen getätigt werden.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.            Welche generellen Regelungen gibt es für Medienauftritte von Polizisten (zB Dienstordnung)? (bitte beilegen)

2.            Welche Mechanismen sollen verhindern, dass es zu Medienauftritten kommt, die den Ermittlungen der Polizei nicht förderlich sind oder die sich der Gefahr der Parteilichkeit aussetzen?

3.            Gibt es eine Berichtspflicht über Medienauftritte uniformierter Polizisten, die auch dem Ministerium vorgelegt wird?

4.            Wie viele Fälle von Medienauftritten uniformierter Polizisten sind Ihnen bekannt, die zu Sanktionen (zB dienstrechtlicher Art) geführt haben?

5.            Ist es Polizisten gestattet, sich in Uniform in einer Parteizeitung abbilden zu lassen und einen Kommentar zu schreiben?

6.            Welche Sanktionen würden einen Polizisten in diesem Fall treffen?

7.            Welche Maßnahmen würden Sie gegen eine Partei setzen, die einen Polizisten in Uniform in ihrer Parteizeitung abbildet und dessen Kommentar dadurch als Kommentar der gesamten Polizei erscheinen lässt?

8.            Gibt es Regelungen über die Verwendung von Fotomaterial, das von polizeilichen Dienststellen oder im Auftrag von polizeilichen Dienststellen angefertigt wurde?

9.            Welche Maßnahmen werden von Ihnen gesetzt, wenn es zur unerlaubten Verwendung von Fotomaterial kommt, das von polizeilichen Dienststellen oder im Auftrag von polizeilichen Dienststellen angefertigt wurde?

10.     Welche Maßnahmen werden von Ihnen gesetzt, wenn es zur Verwendung von Fotomaterial kommt, das von polizeilichen Dienststellen oder im Auftrag von polizeilichen Dienststellen gefertigt wurde, und im betreffenden Medium keine Quellenangabe des Fotomaterials vorgenommen wird?


11.     Wird Parteien Fotomaterial, das von polizeilichen Dienststellen oder im Auftrag von polizeilichen Dienststellen erstellt wurde, zur Verfügung gestellt und wenn ja zu welchen Konditionen?

12.     Wurde im „Journal Tirol" Nr. 02, März 2007, der Zeitung der ÖVP Tirol, Fotomaterial verwendet, das vom Bundesministerium für Inneres oder von nachgeordneten Dienststellen erstellt wurde?

13.     Wenn ja, um welche Fotos handelt es sich dabei?

14.     Zu welchen Konditionen wurden die Fotos der ÖVP Tirol zur Verfügung gestellt?

15.     Handelt es sich bei den Fotos auf den Seiten 8 und 9 um Fotos, die vom Bundesministerium für Inneres oder von nachgeordneten Dienststellen erstellt wurden?

16.     Ist die Verwendung des Fotos eines Inspektionskommandant[en] in Rum" in Uniform für einen Kommentar in einer Parteizeitung zulässig?

17.     Ist der Auftritt eines „Inspektionskommandant[en] in Rum" in dieser Form in einer Parteizeitung zulässig?

18.     Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, wenn die Verwendung dieses Fotos und/oder der Kommentar in dieser Form in einer Parteizeitung nicht zulässig ist?

19.     Wie werden Sie in Zukunft verhindern, dass es in Parteizeitungen zur Verwechslungsgefahr zwischen ÖVP und BMI kommt?