2576/J-BR/2007

Eingelangt am 19.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Schennach, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bleiberechtsformular

Lt. Kurier vom 11.07.2007 hat Innenminister Platter als Reaktion auf die von vielen Seiten
ge
äußerte Kritik an der Abschiebung integrierter Langzeitasylwerberlnnen mit Experten
einen einheitlichen Kriterienkatalog und ein einheitliches Formular f
ür die Vergabe
humanit
ärer Aufenthaltsgenehmigungen erstellen lassen. Schulungen der MitarbeiterInnen in
den Bundesl
ändern wurden angekündigt.

Bis zum heutigen Datum hat sich an der willkürlichen und intransparenten Vergabepraxis
humanit
ärer Aufenthaltsgenehmigungen jedoch nichts geändert. Weiterhin sind Tausende
Personen, die vielfach im Arbeitsleben stehen, oder langjährig hier zur Schule gehen von
Abschiebung bedroht. W
öchentlich tauchen in den Medien solche Fälle auf, die nur als die
Spitze des Eisberges zu sehen sind.

So auch der dem Innenminister hinlänglich bekannte Fall der Familie Cvitic. Erst unter
massivem medialen Druck hat man von der Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über eine
16 jährigen Schülerin Abstand genommen, die seit 2 Lebensjahr in Österreich -jedoch ohne
Aufenthaltsberechtigung - lebt. Den Eltern der Betreffenden wurde jedoch keine humanit
äre
Aufenthaltsbewilligung erteilt. Damit ist den Eltern der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt
und qua Fremdenrechtspaket 2005 auch der Bezug der Familienbeihilfe ausgeschlossen.
Es liegt der Verdacht nahe, dass bis zum heutigen Zeitpunkt - entgegen den vollmundigen
Ank
ündigungen des Innenministers - weder Formular, noch Kriterienkatalog zur Verfügung
stehen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.       Gibt es das Formular für die Gewährung einer humanitären
Aufenthaltsgenehmigung überhaupt?

2.       Wenn ja, seit wann und wo ist es erhältlich?

3.       Welche Kriterien für die Erteilung humanitärer Aufenthaltsbewilligungen werden
darin festgelegt?

4.       Warum wurde im Fall der amtsbekannten Familie Cvitic nur den minderjährigen
Kindern, nicht aber den Elternteilen humanit
äre Aufenthaltsgenehmigungen für ein
Jahr erteilt?

5.       Sind Sie der Auffassung, dass damit dem Grundrecht auf Familienleben
Rechnung getragen wurde?

 


6.      Beide Elternteile haben dadurch weder die Möglichkeit einer rechtmäßigen
Besch
äftigung nachzugehen, noch Familienbeihilfe für die 3 rechtmäßig hier
lebenden Kinder zu beziehen. Es besteht kein Anspruch auf Sozialhilfe. Auf welchem
Weg soll die Familie die Existenzmittel erwirtschaften?

7.      Wenn Sie dazu keinen Vorschlag haben, sind Sie der Meinung dass die
bestehende Gesetzeslage grundrechtskonform ist?

8.      Zu welchen Zeitpunkten haben ab 11.7.2007 Schulungen von MitarbeiterInnen
zum Thema Vergabe humanitärer Aufenthaltsgenehmigungen stattgefunden.

9.      Wie viele MitarbeiterInnen haben daran teilgenommen?

 

10.       In welchen Bundesländern haben diese stattgefunden?

11.       Warum führen Sie keinerlei Aufzeichnungen über die Anzahl der Ersuchen um
Erteilung humanit
ärer Aufenthaltsgenehmigungen?