2578/J-BR/2007

Eingelangt am 28.09.2007
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zollabfertigung an der Schweizer Grenze

Mit dem noch nicht genau festgelegten Zeitpunkt des Inkrafttretens des Schengen-Abkommens für die Schweiz werden zwar die Kontrollen des Personenverkehrs wegfallen, nicht aber die Kontrollen des Warenverkehrs. Nach Medienberichten sei noch nicht geklärt, ob diese Kontrollen auf österreichischer Seite durch Polizei- oder Zollorgane durchgeführt werden.

Nach Schweizer Medienberichten setze die EU mit 1. Juli 2009 an ihrer Außengrenze verschärfte Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Kraft. Danach müssten Importe und Exporte im Voraus angemeldet werden, die Frist betrage im Straßenverkehr eine Stunde und im Schienenverkehr zwei Stunden. Eine solche Regelung würde an der Grenze zur Schweiz naturgemäß zu einem erheblichen Rückstau und zur Behinderung des Warenverkehrs führen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass allein beim Grenzübergang Lustenau-Au an Spitzentagen rund 1.000 Schwertransporte die Grenze passieren, was zu einer erheblichen Staubildung führt.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.  Wer wird nach Wirksamwerden des Schengen-Abkommens für die Schweiz an der österreichischen Grenze die Kontrolle des Warenverkehrs durchführen?

2.               Trifft es zu, dass mit 1. Juli 2009 an der Außengrenze der EU verschärfte Ein- und Ausfuhrbestimmungen mit einer Vorausanmeldung in Kraft treten werden?

3.               Wie wird den in einem solchen Fall zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen auf den Warenverkehr an der Grenze zwischen Österreich und der Schweiz entgegengewirkt werden?