2579/J-BR/2007

Eingelangt am 11.10.2007
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Anfrage

der Bundesräte Peter Florianschütz

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Vorgangsweise bei Auszeichnungen nach § 30a des

Berufsausbildungsgesetztes (BAG)

Seit Kompetenzverschiebung bei Auszeichnungen nach dem BAG vom Bundes-
Berufsausbildungsbeirat zu den LandesBerufsausbildungsbeir
äten kommt es im
Wiener Landes-Berufsausbildungsbeirat zu vermehrten Antragsstellungen.

Dabei kam es zumindest in einem Fall zum Umstand, dass seitens des
Bundesministeriums f
ür Wirtschaft und Arbeit entgegen eines einstimmigen Antrages
des Wiener Landes-Landesberufsausbildungsbeirats eine Auszeichnung nicht
verliehen wurde.

Die unterzeichneten Bundesräte und Bundesrätinnen stellen daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende

Anfrage:

1.                         Trifft es zu, dass seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit als
wesentliches Kriterium eine Durchfallsquote von höchstens 1% bei den
Lehrabschlusspr
üfungen von Lehrlingen des betreffenden Betriebes als
Voraussetzung f
ür eine Auszeichnung angesehen wird?

2.                         Welche Kriterien werden grundsätzlich seitens des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit f
ür die Verleihung von Auszeichnungen nach § 30a BAG
angewendet?

3.                         Inwieweit wird die Ausbildung von schwierigen oder behinderten Jugendlichen
berücksichtigt?