2580/J-BR/2007
Eingelangt am 11.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Dr. Erich Gumplmaier
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Entwicklung des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer.
Das Aufkommen an veranlagter
Einkommensteuer soll gemäß Bundesvoranschlag
2008 bei 2,85 Mrd. Euro und damit unter dem
Wert von 1999 (2,9 Mrd. Euro) liegen.
Von 2002 bis 2006 sank das Aufkommen um 600 Mio. Euro, das ist ein Minus
von
fast 20 Prozent. Diese aus Gründen
der Steuergerechtigkeit und aus budgetärer
Sicht zweifelhafte Entwicklung ist gleichzeitig mit einer Zunahme der selbständig
Erwerbstätigen verbunden.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1)
Welche sind
die aus Sicht des Bundesministers für
Finanzen wesentlichen
Ursachen für die
Erosion des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer.
In welcher Höhe werden die wesentlichen Ursachen budgetär beziffert?
2)
Wie hoch waren
die Rückzahlungen und die Nachzahlungen
aufgrund der
Arbeitnehmerveranlagung in den letzten 5
Jahren? Bitte um Aufschlüsselung
der Beträge nach Rück- und Nachzahlungen und nach
Jahren. Wie hoch sind
sie bis dato im
heurigen Jahr?
3)
Wie hoch sind
die Beträge, die in diesen Jahren für Erstattungen dem
Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer
abgebucht wurden? Bitte um
Aufgliederung der- nur von der
veranlagten Einkommensteuer-
abgebuchten Erstattungsbeträge
für (um Angabe in Form nachfolgend
skizzierter Tabelle wird ersucht):
2002 2003 2004 2005 2006
die Kinderabsetzbeträge gem. § 33 EStG
das Bausparen gem. § 108 EStG
die Investitionszuwachsprämie gem. 108e EStG
die Prämien für Forschung und Bildung gem. § 108c EStG
die Lehrlingsausbildungsprämie gem. 108f EStG
sonstige Abgeltungen und Erstattungen
Summe der Erstattungen
4)
Wie sind die
korrigierten Einkommensteuerbeträge,
die sich aufgrund der
Abzüge der Beträge für die Punkte 4 und 5 in diesen Jahren ergeben, und
ihre Entwicklung zu beurteilen? Welche Maßnahmen - außer
der Einführung
des halben Steuersatzes für
den nichtentnommenen Gewinns gem. §
11 a
EstG - haben die Entwicklung maßgeblich
beeinflusst?
5)
Hat die Reform
der Körperschaftsteuer Einfluss auf das
Aufkommen an
veranlagter Einkommensteuer? Wurden nach den Daten der
Finanzverwaltung seit 2004 eine maßgebliche
Zahl von Steuernummern mit
Einkommensteuerveranlagung still gelegt und hat andererseits die Zahl von
Steuernummern mit Veranlagung zur Körperschaftsteuer
zugenommen. Falls
ja, wie viel
Steueraufkommen „wanderte" damit schätzungsweise von der
Einkommensteuer zur Körperschaftsteuer?
6)
Wie setzen
sich diese errechneten Beträge
(Pkt. 4) nach den geleisteten
Steuervorauszahlungen, den Anzahlungen gem.
§ 205 Abs. 3 BAO und dem
Saldo aus
Nachzahlungen bzw. Rückzahlungen aufgrund der in diesen
Kalenderjahren ergangenen Veranlagungsbescheide zusammen?
7)
Welche Mindereinnahmen wurden in den Budgetjahren 2007 und 2008 für die
Maßnahmen „Nichtentnommener Gewinn" und „Freibetrag für investierte
Gewinne" bei der Festsetzung der Ansätze für den Bundesvoranschlag 2007
und 2008 veranschlagt?
8) Welche Maßnahmen sind
gegen eine weitere Erosion des Aufkommens an
veranlagter
Einkommensteuer vorgesehen.