2586/J-BR/2007
Eingelangt am 12.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Budesrat Schennach, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend der Unvereinbarkeit von Aufsichtsräten
Der Geschäftsbericht
2006 der Österreichischen Lotterien beschäftigt sich
intensiv
mit der Frage des
Monopols und kommt zum Schluss, dass „ordnungs- und
gesellschaftspolitisch die Beschränkung
auf einen Konzessionär die optimale
Variante" ist.
Im Glückspielbereich stehen wir derzeit in einer
schwierigen Situation, in der
Gestaltung der künftigen
Beziehungen zwischen Casinos und Lotterien einerseits
und neuen, privaten
Anbietern andererseits.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auffällig, wenn ein vom Bundesministerium für
Finanzen vorgeschlagenes Aufsichtsratsmitglied gleichzeitig Berater der Konkurrenz
ist.
Zumindest war diese Person gemäß des bereits zitierten Geschäftsberichtes in
dieser Funktion. Die Frage der Unvereinbarkeit drängt sich dabei geradezu auf.
Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, dass Herr Mag.
Matthias Winkler über Vorschlag des
Bundesministers für Finanzen
gemäß § 19 Abs 3 GSpG zum Mitglied des
Aufsichtsrates der Österreichischen Lotterien GmbH bestellt
wurde?
2. Wenn ja, für welchen Zeitraum und in welchem Ausschuss ist/war er tätig?
3.
Hat Herr Mag. Winkler dem Bundesminister für Finanzen
regelmäßig Bericht
erstattet?
4.
Hat Herr Mag. Winkler regelmäßig an den Sitzungen
teilgenommen? An wie
vielen Sitzungen war
er entschuldigt?
5.
Welche Entschädigung bekommt jedes Aufsichtsratsmitglied für diese
Tätigkeit, auch die Ausschusstätigkeit inkludierend?
6.
Aufgrund welcher Qualifikation wurde Mag. Winkler vom Bundesminister für
Finanzen für den Aufsichtsrat der Lotterien ausgewählt?
7.
Ist Ihnen bekannt, dass Mag. Matthias Winkler derzeit als Berater von
bwin.com tätig ist?
8. Ist Ihnen bekannt, dass Herr Mag
Winkler in dieser Funktion bei Beamten
Ihres Hauses interveniert?
9.
Führt Mag. Winkler als Berater von bwin.com auch Gespräche mit Ihren
Kabinettsmitgliedern?
10. Ist es
richtig, dass bwin.com wegen des Anbots von illegalem Glückspiel vom
Bundesministerium für Finanzen mehrfach zur Anzeige gebracht
wurde?
11. Ist es üblich, dass
Beamte oder Kabinettsmitglieder Ihres Hauses mit
Beratern
von Unternehmen, gegen die vom BmF Strafanzeige erstattet wurde,
Gespräche führen?
12. Ist es ebenso üblich, Berater aus dem Kreis ehemaliger
Kabinettschefs bzw.
Pressesprecher für die Tätigkeit von Unternehmen auszuwählen, gegen die
das BmF Strafanzeige erstattet hatte?
13. Welche Lehren ziehen Sie aus dem
Fall Mag Winkler und die Verletzung von
Unvereinbarkeitsgrenzen für
Ihre Amtsführung?