2586/J-BR/2007

Eingelangt am 12.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Budesrat Schennach, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der Unvereinbarkeit von Aufsichtsräten

Der Geschäftsbericht 2006 der Österreichischen Lotterien beschäftigt sich intensiv
mit der Frage des Monopols und kommt zum Schluss, dass ordnungs- und
gesellschaftspolitisch die Beschr
änkung auf einen Konzessionär die optimale
Variante" ist.

Im Glückspielbereich stehen wir derzeit in einer schwierigen Situation, in der
Gestaltung der k
ünftigen Beziehungen zwischen Casinos und Lotterien einerseits
und neuen, privaten Anbietern andererseits.

In diesem Zusammenhang ist jedoch auffällig, wenn ein vom Bundesministerium für

Finanzen vorgeschlagenes Aufsichtsratsmitglied gleichzeitig Berater der Konkurrenz

ist.

Zumindest war diese Person gemäß des bereits zitierten Geschäftsberichtes in

dieser Funktion. Die Frage der Unvereinbarkeit drängt sich dabei geradezu auf.

Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Ist es richtig, dass Herr Mag. Matthias Winkler über Vorschlag des
Bundesministers f
ür Finanzen gemäß § 19 Abs 3 GSpG zum Mitglied des
Aufsichtsrates der Österreichischen Lotterien GmbH bestellt wurde?

2.            Wenn ja, für welchen Zeitraum und in welchem Ausschuss ist/war er tätig?

3.            Hat Herr Mag. Winkler dem Bundesminister für Finanzen regelmäßig Bericht
erstattet?

4.            Hat Herr Mag. Winkler regelmäßig an den Sitzungen teilgenommen? An wie
vielen Sitzungen war er entschuldigt?


5.                Welche Entschädigung bekommt jedes Aufsichtsratsmitglied für diese
Tätigkeit, auch die Ausschusstätigkeit inkludierend?

6.                Aufgrund welcher Qualifikation wurde Mag. Winkler vom Bundesminister für
Finanzen für den Aufsichtsrat der Lotterien ausgewählt?

7.                Ist Ihnen bekannt, dass Mag. Matthias Winkler derzeit als Berater von
bwin.com tätig ist?

8.  Ist Ihnen bekannt, dass Herr Mag Winkler in dieser Funktion bei Beamten
Ihres Hauses interveniert?

9.            Führt Mag. Winkler als Berater von bwin.com auch Gespräche mit Ihren
Kabinettsmitgliedern?

10. Ist es richtig, dass bwin.com wegen des Anbots von illegalem Glückspiel vom
Bundesministerium für Finanzen mehrfach zur Anzeige gebracht wurde?

11. Ist es üblich, dass Beamte oder Kabinettsmitglieder Ihres Hauses mit
Beratern von Unternehmen, gegen die vom BmF Strafanzeige erstattet wurde,
Gespräche führen?

12. Ist es ebenso üblich, Berater aus dem Kreis ehemaliger Kabinettschefs bzw.
Pressesprecher f
ür die Tätigkeit von Unternehmen auszuwählen, gegen die
das BmF Strafanzeige erstattet hatte?

13. Welche Lehren ziehen Sie aus dem Fall Mag Winkler und die Verletzung von
Unvereinbarkeitsgrenzen f
ür Ihre Amtsführung?