2608/J-BR/2008

Eingelangt am 28.03.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Senkung der Zuverdienstgrenze für Asylwerber

Damit Asylwerber nicht zum Nichtstun verurteilt sind, haben sie die Möglichkeit zur Erledigung
von Hilfstätigkeiten, in deren Rahmen sie 56 Stunden im Monat arbeiten und dafür rund 330
Euro verdienen können. Nach Medienberichten sei diese abzugsfreie Zuverdienstgrenze vom
Innenministerium kürzlich um die Hälfte reduziert worden, womit Asylwerber nur mehr 28
Stunden im Monat arbeiten dürften.

Seitens des Landes Vorarlberg und der Caritas wurde diese Änderung als kontraproduktiv
angesehen. Angesichts der höheren Lebenshaltungskosten in Vorarlberg sei es angebracht, wenn
Asylwerber selbst etwas zu ihrem Lebensunterhalt beitragen können, zumal die dabei geleisteten
Hilfstätigkeiten beispielsweise in Pflegeheimen gerne in Anspruch genommen werden.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.                Trifft es zu, dass die abzugsfreie Zuverdienstgrenze für Asylwerber auf die Hälfte gesenkt wurde?

2.       Welches waren gegebenenfalls die Gründe dafür?

3.                In welcher Weise werden Sie den Einwendungen des Landes Vorarlberg Rechnung tragen?