2608/J-BR/2008
Eingelangt am 28.03.2008
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Anfrage
der vom Vorarlberger
Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold
Einwallner)
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Senkung der Zuverdienstgrenze für Asylwerber
Damit
Asylwerber nicht zum Nichtstun verurteilt sind, haben sie die Möglichkeit
zur Erledigung
von
Hilfstätigkeiten, in deren Rahmen sie 56 Stunden im Monat arbeiten und
dafür rund 330
Euro verdienen können. Nach Medienberichten sei diese abzugsfreie
Zuverdienstgrenze vom
Innenministerium kürzlich um die Hälfte reduziert worden, womit
Asylwerber nur mehr 28
Stunden im Monat arbeiten dürften.
Seitens des Landes Vorarlberg und
der Caritas wurde diese Änderung als kontraproduktiv
angesehen. Angesichts der höheren
Lebenshaltungskosten in Vorarlberg sei es angebracht, wenn
Asylwerber selbst etwas zu ihrem Lebensunterhalt beitragen können, zumal
die dabei geleisteten
Hilfstätigkeiten beispielsweise in Pflegeheimen gerne in Anspruch
genommen werden.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Trifft es zu, dass die abzugsfreie Zuverdienstgrenze für Asylwerber auf die Hälfte gesenkt wurde?
2. Welches waren gegebenenfalls die Gründe dafür?
3. In welcher Weise werden Sie den Einwendungen des Landes Vorarlberg Rechnung tragen?