2613/J-BR/2008

Eingelangt am 28.03.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verbesserungen bei der Unterhaltssicherung für Kinder

Der Vorarlberger Landtag hat mit einstimmig gefasster Entschließung vom 5. März 2008 darauf
hingewiesen, dass in einer Reihe von Fällen kein Unterhaltsvorschuss gewährt werde, nämlich
wenn

      der Vater unbekannt ist,

      der Vater noch nicht festgestellt ist,

      der Unterhaltspflichtige krank oder unverschuldet arbeitslos ist,

      der Unterhaltspflichtige im Ausland inhaftiert oder in einer Suchtmitteltherapie ist,

      das Kind über 18 Jahre alt ist,

      kein Unterhaltsanspruch besteht,

      der Unterhaltspflichtige verstorben ist.

Das könne im Einzelfall für den betreuenden Elternteil und für das Kind zu teilweise
existenzgefährdenden Problemen führen.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.         Trifft es tatsächlich zu, dass in den geschilderten Fällen kein Unterhaltsanspruch besteht?

2.         Welche Gründ sind gegebenenfalls dafür maßgeblich, dass diese Fälle im Unterhalts-
vorschussgesetz nicht berücksichtigt wurden?

3.         Sind Sie bereit, auf eine entsprechende Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
hinzuwirken?