2613/J-BR/2008
Eingelangt am 28.03.2008
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möglich.
Anfrage
der vom
Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer
und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Verbesserungen bei der Unterhaltssicherung für Kinder
Der
Vorarlberger Landtag hat mit einstimmig gefasster Entschließung vom 5.
März 2008 darauf
hingewiesen,
dass in einer Reihe von Fällen kein Unterhaltsvorschuss gewährt
werde, nämlich
wenn
• der Vater unbekannt ist,
• der Vater noch nicht festgestellt ist,
• der Unterhaltspflichtige krank oder unverschuldet arbeitslos ist,
• der Unterhaltspflichtige im Ausland inhaftiert oder in einer Suchtmitteltherapie ist,
• das Kind über 18 Jahre alt ist,
• kein Unterhaltsanspruch besteht,
• der
Unterhaltspflichtige verstorben ist.
•
Das
könne im Einzelfall für den betreuenden Elternteil und für das
Kind zu teilweise
existenzgefährdenden Problemen führen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Trifft es tatsächlich zu, dass in den geschilderten Fällen kein Unterhaltsanspruch besteht?
2.
Welche Gründ sind gegebenenfalls dafür maßgeblich, dass
diese Fälle im Unterhalts-
vorschussgesetz nicht berücksichtigt wurden?
3.
Sind Sie bereit, auf eine entsprechende Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen
hinzuwirken?