2629/J-BR/2008
Eingelangt am 21.05.2008
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Anfrage
der
vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar
Mayer und
Ing.
Reinhold Einwallner)
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Prioritätenreihung hinsichtlich des Zubaues zur Justizanstalt Feldkirch
In
der Anfragebeantwortung 2392/A.B.-BR/2008 vom 9. April 2008 wurde von der
Bundesministerin
für Justiz dargelegt, dass der Zubau zur Justizanstalt Feldkirch zwar bei
der
Erstellung
des Doppelbudgets 2007/2008 zwar berücksichtigt worden war, jedoch im Zuge
einer
vom
Bundesministerium für Finanzen geforderten neuerlichen Bewertung nicht
mehr als
vordringliches Projekt berücksichtigt bzw. gereiht werden konnte. Im Laufe
des Jahres 2008
könne
voraussichtlich zwar die Baureife erlangt werden, der tatsächliche
Baubeginn werde aber
vom
Ergebnis der Budgetverhandlungen abhängen. Es ist allerdings anzunehmen,
dass der
Baubeginn auch von der Prioritätenreihung des Bundesministeriums für
Justiz abhängen wird.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Aus welchen Gründen wurde ungeachtet der Berücksichtigung des
Zubaues zur Justizanstalt
Feldkirch
im Doppelbudget 2007/2008 vom Bundesministerium für Finanzen eine
Neubewertung der Projekte gefordert?
2.
Sind Sie bereit, in den nächsten Budgetverhandlungen eine
Berücksichtigung des geplanten
und
in Bälde baureifen Projektes zu ermöglichen?