2629/J-BR/2008

Eingelangt am 21.05.2008
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Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und
Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Prioritätenreihung hinsichtlich des Zubaues zur Justizanstalt Feldkirch

In der Anfragebeantwortung 2392/A.B.-BR/2008 vom 9. April 2008 wurde von der
Bundesministerin für Justiz dargelegt, dass der Zubau zur Justizanstalt Feldkirch zwar bei der
Erstellung des Doppelbudgets 2007/2008 zwar berücksichtigt worden war, jedoch im Zuge einer
vom Bundesministerium für Finanzen geforderten neuerlichen Bewertung nicht mehr als
vordringliches Projekt berücksichtigt bzw. gereiht werden konnte. Im Laufe des Jahres 2008
könne voraussichtlich zwar die Baureife erlangt werden, der tatsächliche Baubeginn werde aber
vom Ergebnis der Budgetverhandlungen abhängen. Es ist allerdings anzunehmen, dass der
Baubeginn auch von der Prioritätenreihung des Bundesministeriums für Justiz abhängen wird.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.                 Aus welchen Gründen wurde ungeachtet der Berücksichtigung des Zubaues zur Justizanstalt
Feldkirch im Doppelbudget 2007/2008 vom Bundesministerium für Finanzen eine
Neubewertung der Projekte gefordert?

2.                 Sind Sie bereit, in den nächsten Budgetverhandlungen eine Berücksichtigung des geplanten
und in Bälde baureifen Projektes zu ermöglichen?