2631/J-BR/2008
Eingelangt am 21.05.2008
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Anfrage
der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner)
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Prioritätenreihung hinsichtlich des Zubaues zur Justizanstalt Feldkirch
In der Anfragebeantwortung 2392/A.B.-BR/2008 vom 9. April 2008 wurde dargelegt, dass der Zubau zur Justizanstalt Feldkirch zwar bei der Erstellung des Doppelbudgets 2007/2008 zwar berücksichtigt worden war, jedoch im Zuge einer vom Bundesministerium für Finanzen geforderten neuerlichen Bewertung nicht mehr als vordringliches Projekt berücksichtigt bzw. gereiht werden konnte. Im Laufe des Jahres 2008 könne voraussichtlich zwar die Baureife erlangt werden, der tatsächliche Baubeginn werde aber vom Ergebnis der Budgetverhandlungen abhängen. Es ist allerdings anzunehmen, dass der Baubeginn auch von der Prioritätenreihung des Bundesministeriums für Justiz abhängen wird.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Welche Projekte wurden im Rahmen der erwähnten neuerlichen
Bewertung vordringlicher
als
der Zubau zur Justizanstalt Feldkirch eingestuft?
2. Welche Gründe waren dafür maßgeblich?
3. An welcher Stelle der Prioritätenreihung noch unerledigter Vorhaben steht der Zubau zur Justizanstalt Feldkirch derzeit?
4. Kann mit diesen Mitteln für eine planmäßige Umsetzung des Bauvorhabens das Auslangen gefunden werden?
5. Wie wurde bzw. wird der Umstand berücksichtigt, dass die Justizanstalt Feldkirch nach eigenen Angaben des Justizministeriums zum Stichtag 30. August 2007 mit 150 % Gesamtauslastung den weitaus größten Überbelag aller Justizanstalten aufwies?