2655/J-BR/2009

Eingelangt am 05.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte (Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner)

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Nach der bis Ende 2009 umzusetzenden Dienstleistungsrichtlinie der EU haben alle Mitgliedsstaaten unter anderem sicher zu stellen, dass Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahme ihrer Tätigkeiten erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen über einheitliche Ansprechpartner abwickeln können, wobei dies die Zuständigkeitsverteilungen zwischen den zuständigen Behörden unberührt lassen sollte. Weiters ist sicher zu stellen, dass alle Verfahren problemlos aus der Ferne und elektronisch abgewickelt werden können. Anträge, die nicht binnen einer vorab festgelegten und bekannt gemachten angemessenen Frist beantwortet werden, haben als genehmigt zu gelten. Daraus ergeben sich naturgemäß weit reichende Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation und die gesetzlichen Grundlagen für Verwaltungsverfahren.

In der Anfragebeantwortung 2342/AB-BR/2007 vom 6. September 2007 wurde in Aussicht gestellt, dass die notwendigen Gesetzesentwürfe im Laufe des Jahres 2008 vorliegen werden.


 

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

A n f r a g e:

1.         Ist die Absicht, die Umsetzung horizotaler Elemente, insbesondere verfahrensrechtlicher Regelungen, der Dienstleistungsrichtlinie in einem sogenannten Horizontalgesetz vorzunehmen, weiterhin aufrecht?

2.         Wann wird gegebenenfalls eine entsprechende Regierungsvorlage übermittelt werden?

3.         Welche weiteren Bundesgesetze werden zu ändern sein?

4.         Wann werden in diesen Fällen Regierungsvorlagen übermittelt werden?