2667/J-BR/2009

Eingelangt am 28.04.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Kleinwindkraftanlagen in Österreich

Um die verpflichtenden Ziele Österreichs im Bereich der Erneuerbaren Energien (34
Prozent am Erneuerbare am Gesamtenergieverbrauch bis 2020) erreichen zu
k
önnen, müssen alle Formen der Erneuerbaren Energien genutzt werden. Auch die
Kleinwindkraft kann ihren Anteil dazu beitragen.

Viele ÖsterreicherInnen zeigen jetzt verstärktes Interesse an einer sauberen und
autarken Energiegewinnung. Neben der Nutzung der Sonnenenergie durch
Photovoltaik bietet sich hier die Nutzung der Windkraft durch Kleinanlagen an. Dass
die Nutzung der
kleinen Windkraft" bisher noch Pioniercharakter hat, liegt auch
daran, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen, die technischen Standards und die
staatliche Unterst
ützung unzureichend vorhanden sind bzw. gänzlich fehlen.

o    Die Genehmigungsvoraussetzungen der Anlagen sind in den Bundesländern

unterschiedlich geregelt.

o    Die Baugenehmigung obliegt meist den Gemeinden. Aufgrund mangelnder
Erfahrungen betreten k
ünftige AnlagenbetreiberInnen bei der behördlichen
Abwicklung meist
Neuland".

o   Die Genehmigung als Ökostromanlage (zur Netzeinspeisung)
o   Die wenigsten der, am Markt befindlichen Anlagen, sind lEC-zertifiziert. Eine
      Bewertung der verschiedenen Anlagentypen ist aufgrund fehlender
      technischer Standards (L
ärm, tatsächliche Leistung, Sturmabschaltung, etc.)
      kaum m
öglich.

o   Das geltende Ökostromgesetz sieht für die Einspeisung von Kleinwindkraft
keinen gesonderten Tarif vor. Der geltende Tarif f
ür die Einspeisung von
Gro
ßwindkraftanlagen, der aufgrund der Effizienz moderner Windkraftanlagen
auch schon unter dem Marktpreis lag, deckt nicht einmal annähernd die
Kosten f
ür die Erzeugung von Energie durch Kleinwindkraftanlagen ab.

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.             Welchen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele im Bereich der
Erneuerbaren Energie kann die Nutzung der Kleinwindkraft in
Österreich leisten?

2.             Sind Ihrem Ministerium Daten über die in Österreich betriebenen
Kleinwindkraftanlagen (Inselanlagen und Einspeisung ins Netz) bekannt?

a.   Wenn ja, wie viele Kleinwindkraftanlagen sind in Österreich bisher errichtet
worden?

b.   Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, besteht Interesse an einer Erfassung dieser Daten?

3.   Sehen Sie in der Erzeugung von Kleinwindkraftanlagen auch ein Potential für die
österreichische Wirtschaft?

a.  Welche Erzeuger von Kleinwindkraftanlagen in Österreich sind Ihnen
bekannt?

4.   In welcher Form hat sich Ihr Ministerium bisher mit der Erzeugung von
Erneuerbarer Energie durch Kleinwindkraftanlagen besch
äftigt?

a.   Wurden von Ihrem Ministerium Studien zur Nutzung von Kleinwindkraft in
Österreich in Auftrag gegeben? Wenn ja, welche und sind diese der
Öffentlichkeit zugänglich?

5.   Derzeit ist kaum eine Kleinwindkraftanlage lEC-zertifiziert. Daraus ergeben sich
unvergleichbare Angebote am Markt, teilweise entt
äuschende Erträge und auch
sicherheitsrelevante Probleme. Die Normierung und Überwachung der
technischen Standards (T
ÜV) von Kleinwindkraftanlagen wäre daher eine
wichtige Voraussetzung f
ür KonsumentInnensicherheit und für die
Markteinf
ührung der Kleinwindkraft in Österreich. International gibt es daher
Bestrebungen zur Normierung der Kleinwindkraftanlagentechnik.

a.   Welche Erfahrungen von Kleinwindkraftanlagenbetreibern sind dem
Ministerium bekannt?

b.   Sehen Sie in der Schaffung und Überwachung von technischen Standards
eine M
öglichkeit zur Steigerung der Attraktivität von Kleinwindkraftwerken
für die NutzerInnen?

c.   Würden derartige technische Standards die Markteinführung von
Kleinwindkraftwerken in Österreich beschleunigen?

6.   Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die Förderung von
Kleinwindkraftanlagen in
Österreich derzeit beschränkt auf die
Einspeisevergütung für Windkraftanlagen It. Ökostromgesetz.

a.   Derzeit fallen bei Kleinwindkraftanlagen (Errichtungs-)Kosten von 3000,--
bis
15.000 pro kW an. Wie weit ist der Tarif für Windkraft (dzt. 7,53 ct) bei
Kleinwindkraftanlagen kostendeckend?

b.   Gibt es derzeit andere Förderungsmöglichkeiten für Kleinwindkraftanlagen
in Österreich?


c.    Ist vorgesehen, in der nächsten Novelle des Ökostromgesetzes
gesonderte Tarife f
ür Energie aus Kleinwindkraftwerken vorzusehen?

i.   Wenn ja, in welcher Größenordnung soll diese sich bewegen?
ii.  Wenn nein, warum nicht?

d.   Ist vorgesehen, die Anschaffung von Kleinwindkraftwerken in einer
anderen Form durch F
örderungen zu unterstützen?

i.  Wenn ja, welche Möglichkeiten (Fördertöpfe) könnten hier eröffnet
werden?