2706/J-BR/2009
Eingelangt am 07.07.2009
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Anfrage
der Bundesräte Schimböck, MSc
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Konkurs der GLOBE INVEST AG
Die Firma GLOBE INVEST AG hat sich
6.3.2009 Konkurs angemeldet. Im Februar
2009 wurden seitens des Unternehmens die Anliegeforderungen noch nicht als
Konkursforderung anerkannt. Aktuell scheint es so, dass 5000 Globe-Anleger von
der Konkurscausa betroffen sind. Für
sie gab es nur die lapidare Erklärung
im
Konkursantrag, dass „Veranlagungen
an den Börsen zusammengebrochen sind und
auch Gespräche mit ausländischen Investoren gescheitert
sind". Die Schulden des
Unternehmens betragen angeblich 34 Millionen Euro. Bereits im Dezember 2008
hatte das Unternehmen Auszahlungen an
Anleger eingestellt. Unter der Überschrift „
Akutelle
Situation" teilt GLOBE INVEST Geschäftsführer
Bernhard Wolschlager den
„Geschätzten Aktionären!" mit, „Es tut uns leid das auch die GLOBE INVEST
AG in
Schieflage geraten ist".
Daher
richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Welche
staatlichen Organe waren mit der Aufsicht über das
Finanzdienstleistungsunternehmen GLOBE
INVEST AG betraut?
2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Aufsicht?
3.
In welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit
wurden in den letzten 3 Jahren
Aufsichtshandlungen
durchgeführt?
4. Welche Unzukömmlichkeiten wurden dabei festgestellt?
5. In welcher Weise wurden die Unzukömmlichkeiten dokumentiert?
6. Wurden Organe Ihres Ressorts über solche Wahrnehmungen informiert?
7. Welche Konsequenzen hat es seitens der Aufsichtsorgange gegeben?
8. Welche Konsequenzen hat es seitens Ihres Ressorts gegeben?
9. Ergeben sich aus der Wahrnehmungspflicht der Aufsichtsorgane Haftungen?
10. Werden solche Haftungen seitens der Konkursgläubiger bereits eingefordert?
11.
Sind sie der Meinung, dass die Aufsichtspflicht in Bereich des
Finanzmarktes in
ausreichenden
Umfang geregelt ist um eine Schädigung - insbesondere von
Kleinanlegern - zu verhindern?
12.
Wenn nein, in welchen Maß gedenken Sie die
Aufsichtpflicht in diesen Bereich
auszuweiten?
13.
Bestehen zur Wahrnehmung der staatlichen Aufsichtspflicht im Bereich
des
Finanzmarktes
ausreichend personelle Kapazitäten?
14. Wenn nein, welche personelle Erweiterung wird von Ihnen angestrebt?