2706/J-BR/2009

Eingelangt am 07.07.2009
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Anfrage

 

der Bundesräte Schimböck, MSc

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Konkurs der GLOBE INVEST AG

Die Firma GLOBE INVEST AG hat sich 6.3.2009 Konkurs angemeldet. Im Februar
2009 wurden seitens des Unternehmens die Anliegeforderungen noch nicht als
Konkursforderung anerkannt. Aktuell scheint es so, dass 5000 Globe-Anleger von
der Konkurscausa betroffen sind. F
ür sie gab es nur die lapidare Erklärung im
Konkursantrag, dass
Veranlagungen an den Börsen zusammengebrochen sind und
auch Gespräche mit ausländischen Investoren gescheitert sind". Die Schulden des
Unternehmens betragen angeblich 34 Millionen Euro. Bereits im Dezember 2008
hatte das Unternehmen Auszahlungen an Anleger eingestellt. Unter der
Überschrift
Akutelle Situation" teilt GLOBE INVEST Geschäftsführer Bernhard Wolschlager den
Geschätzten Aktionären!" mit, Es tut uns leid das auch die GLOBE INVEST AG in
Schieflage geraten ist".

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an den Herrn Bundesminister für
Finanzen folgende

Anfrage:

1.                           Welche staatlichen Organe waren mit der Aufsicht über das
Finanzdienstleistungsunternehmen GLOBE INVEST AG betraut?

2.                           Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Aufsicht?

3.                           In welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit wurden in den letzten 3 Jahren
Aufsichtshandlungen durchgeführt?

4.                           Welche Unzukömmlichkeiten wurden dabei festgestellt?

5.                           In welcher Weise wurden die Unzukömmlichkeiten dokumentiert?

6.                           Wurden Organe Ihres Ressorts über solche Wahrnehmungen informiert?

7.                           Welche Konsequenzen hat es seitens der Aufsichtsorgange gegeben?

8.                           Welche Konsequenzen hat es seitens Ihres Ressorts gegeben?

9.                           Ergeben sich aus der Wahrnehmungspflicht der Aufsichtsorgane Haftungen?

10.                   Werden solche Haftungen seitens der Konkursgläubiger bereits eingefordert?

11.                   Sind sie der Meinung, dass die Aufsichtspflicht in Bereich des Finanzmarktes in
ausreichenden Umfang geregelt ist um eine Schädigung - insbesondere von
Kleinanlegern - zu verhindern?

12.                   Wenn nein, in welchen Maß gedenken Sie die Aufsichtpflicht in diesen Bereich
auszuweiten?

13.                   Bestehen zur Wahrnehmung der staatlichen Aufsichtspflicht im Bereich des
Finanzmarktes ausreichend personelle Kapazitäten?

14.                   Wenn nein, welche personelle Erweiterung wird von Ihnen angestrebt?