2713/J-BR/2009

Eingelangt am 23.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrat Schennach, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Banken- und Versicherungspaket - Stand der Ausnutzung per 2. Quartal
2009 und per 30. Juni 2009 - Folgeanfrage zu NR 1201/J und NR 2180/J von
Werner Kogler

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Interbankenmarktes (Interbankmarktstärkungs-
gesetz - ISBG) und dem Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der
Stabilit
ät des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz - FinStaG) wurde ein
urspr
ünglich 100-Milliarden-Schutz-Schild für Banken und Versicherungen
geschaffen.

Dieses im Oktober im Nationalrat beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet neben
Maßnahmen zur Einlagensicherung u.a. Folgendes:

"Zur Wiederherstellung eines funktionierenden Geldmarktes ist im Interbankmarkt-
st
ärkungsgesetz (IBSG) eine Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen für die
Übernahme von Bundeshaftungen zugunsten der Oesterreichischen Clearingbank (OeCAG),
für Wertpapieremissionen der OeCAG und für Wertpapieremissionen von Kreditinstituten
vorgesehen. F
ür diese Maßnahmen steht ein Haftungsrahmen von insgesamt 75 Mrd. Euro
zur Verf
ügung.

Das Finanzmarktstabilitätsgesetz ermächtigt den Bundesminister für Finanzen zu
Ma
ßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten und
Versicherungsunternehmen. Dies kann in Form von Haftungs
übernahmen für
ausfallsgef
ährdete Kredite und Veranlagungen, in Form der Bereitstellung von Eigenkapital,
insbesondere Partizipationskapital, aber auch durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen
an Instituten durch den Bund erfolgen. Für diese Maßnahmen stehen mindestens 15 Mrd.
Euro zu Verf
ügung. "[1]

Ende Oktober wurde auch eine Verordnung erlassen, die gewisse Bedingungen und
Auflagen an die Banken und Versicherungen stellt, um unter den staatlichen
Schutzschild zu kommen. Auf Grund der Bestimmungen des europ
äischen
Wettbewerbsrechtes musste das
österreichische Maßnahmenpaket auch von der
Europ
äischen Kommission genehmigt werden. Diese Genehmigung ist am
10. Dezember 2008 erfolgt. Auf Druck der Europ
äischen Kommission wurde dabei
der Handlungsspielraum der Regierung bei der Interpretation der Verordnung
eingeschr
änkt - im Interesse aller Steuerzahlerinnen und zu ungunsten der Banken.

 

Seit Anfang Dezember herrscht also völlige Klarheit über mögliche Bedingungen und
den Rahmen für Konditionen.

Der größte Teil des österreichischen 15-Milliarden-Euro-Pakets für staatliche
Eigenkapitalspritzen ist nun bereits verteilt.
Über den konkreten Stand der
Vertragsverhandlungen zwischen Banken/Versicherungen und Ministerium ist aber
kaum etwas
öffentlich bekannt - außer denjenigen Details, die in Presse-
aussendungen des BMFs bei Vertragsausschluss bekannt gegeben werden,
vereinzelte Informationen, die durchsickern und sich dann verstreut in diversen
Medienberichten wiederfinden.

Selbst bei schriftlicher parlamentarischer Nachfrage fallen die Antworten dürftig aus -
es wird in der Anfragenbeantwortung meist auf Berichte an den Hauptausschuss
verwiesen. Diese Berichte sind aber weder
öffentlich zugänglich noch werden diese
zeitnah erstellt oder rechtzeitig dem Parlament zugeleitet. Die beiden ersten Berichte
(4. Quartal 2008 und 1. Quartal 2009) wurden erst am 23. Juni 2009 im
Hauptausschuss diskutiert. Der Informationsgehalt der beiden Berichte war auf des
gesetzlich erforderte Mindestma
ß beschränkt.

Da der Milliarden-Schutzschild zu 100% von den Steuerzahlerinnen zur Verfügung
gestellt wurde, wollen wir den aktuellen Stand der Verhandlungen und unter welchen
konkreten Bedingungen die Banken und Versicherungen staatliche Unterst
ützung in
Milliardenh
öhe bekommen.

Die unterfertigten Bundesrätinnen stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             In welcher Höhe wurden mit Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Haftungen im Sinne des §1(1) Z1 IBSG übernommen?

2.             Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

3.             Welche Sicherheiten in welcher Höhe und in welcher Art wurden vereinbart?

4.             Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?

5.             In welcher Höhe wurden mit Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Haftungen im Sinne des
§1(1) Z2 IBSG übernommen?

6.             Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

7.             Welche Sicherheiten in welcher Höhe und in welcher Art wurden vereinbart?

8.             Wenn keine vereinbart wurden, warum nicht?

9.             In welcher Höhe und zugunsten welcher Banken und Versicherungen wurden mit
Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits Haftungen im Sinne des
§1(4)
IBSG
übernommen?

10.     Welches Haftungsentgelt gegenüber dem Bund wurde dabei vereinbart?

11.     Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsma
ßnahmen im Sinne §2(1) Z 1 FinStaG?

12.     Wie hoch sind die Mittel, die jeweils zugesagt oder geplant sind, und gemäß
welcher Ziffer des §2(1) Z 1 FinStaG soll jeweils die Zuwendung stattfinden?

13.     Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen
Unternehmen?

14.     Mit welchen Banken und Versicherungen haben mit Stand Ende 2. Quartal 2009 /
31. Juli 2009 das Bundesministerium für Finanzen und die FIMBAG bereits
Vertr
äge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z
1 FinStaG geschlossen?

15.     Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen
und Banken jeweils geschlossen?

16.     Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei vereinbart?

17.     Welche Vereinbarungen bezüglich der Laufzeit (Dauer, step-up, Wandlung etc)
wurden getroffen?

18.     Mit welchen Banken und Versicherungen gibt es derzeit Gespräche mit dem
Bundesministerium f
ür Finanzen und der FIMBAG zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z 2 FinStaG?

19.     In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils
dotiert sein?

20.     Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen
Unternehmen?

21.     Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Vertr
äge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z
2 FinStaG geschlossen?

22.     Wann und in welcher Höhe wurden mit Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli
2009 diese einzelnen Verträge mit Versicherungen und Banken jeweils
geschlossen?

23.     Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei vereinbart?

24. Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsma
ßnahmen im Sinne §2(1) Z 3 FinStaG?

25. In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils
dotiert sein?

26. Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen
Unternehmen?

27. Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Vertr
äge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z

FinStaG geschlossen?

28. Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen
und Banken jeweils geschlossen?

29. Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei vereinbart?

30.    Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsma
ßnahmen im Sinne §2(1) Z 4 FinStaG?

31.    In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils
dotiert sein?

32.    Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen
Unternehmen?

33.    Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für
Finanzen und der FIMBAG mit Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Vertr
äge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2(1) Z

FinStaG geschlossen?

34.    Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen
und Banken jeweils geschlossen?

35.    Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei vereinbart?

36.    Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich der Dividendenausschüttungen
getroffen?

37.    Wie hoch sind die Zinsen und Kosten, die gemäß §2(1) Z 4 FinStaG nicht auf die
15 Mrd anzurechnen sind und zwischen 31. Mai 2009 und 31. Juli 2009 anfielen?


38.    Mit welchen Banken und Versicherungen führen das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG derzeit Gespräche zur Inanspruchnahme von
Stabilisierungsma
ßnahmen im Sinne §2(1) Z 5 FinStaG?

39.    In welcher Höhe soll dieses Instrument für diese einzelnen Unternehmen jeweils
dotiert sein?

40.  Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Verträge jeweils mit den einzelnen
Unternehmen?

41.  Mit welchen Banken und Versicherungen haben das Bundesministerium für
Finanzen und die FIMBAG mit Stand Ende 2. Quartal 2009 / 31. Juli 2009 bereits
Vertr
äge zur Inanspruchnahme von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne §2 (1)
Z5 FinStaG geschlossen?

42.  Wann und in welcher Höhe wurden diese einzelnen Verträge mit Versicherungen
und Banken jeweils geschlossen?

43.  Welche Entgelte und Zinsen wurden mit den einzelnen Banken und
Versicherungen dabei vereinbart?

44.      Welche Einschau- und Kontrollrechten sind bereits auf die FIMBAG
übergegangen?



[1] Siehe BMF-Homepage (Stand 1.2.2009 -

https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/ManahmenpaketzurSic_9175/_start.htm) -weitere 10 Mrd. Euro stehen zur
Einlagensicherung zur Verf
ügung