2728/J-BR/2009
Eingelangt am 12.11.2009
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ANFRAGE
des Bundesrates Ertl
und weiterer Bundesräte
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Fremde ohne Aufenthaltsrecht
Zu den hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, welche unter die Grundversorgung fallen, gehören auch Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, befinden sich zur Zeit in Österreich?
2. Welche Leistungen im Rahmen der Grundversorgung erhalten diese Fremden?
3. Wie viele Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, befinden sich zur Zeit in Grundversorgung?
4. Wie lange bekommt ein Fremder ohne Aufenthaltsrecht, der aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar ist, Leistungen aus der Grundversorgung?
5. Wann bekommt ein Fremder ohne Aufenthaltsrecht, der aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar ist, keine Leistungen mehr aus der Grundversorgung?
6. Wie hoch sind die Kosten für die Versorgung von Fremden ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind?