2735/J-BR/2010

Eingelangt am 20.01.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Konecny

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Denkmalschutz

Mit 1.1.2010 ist die Gesetzesvermutung, dass Gebäude, die im öffentlichen Eigentum und im Eigentum der Kirchen stehen, unter Denkmalschutz stehen, weggefallen.

Das Bundesdenkmalamt war beauftragt, bis zu diesem Termin die Objekte auf ihre Denkmalswürdigkeit zu überprüfen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch Bescheid die Unterschutzstellung zu verfügen.

Dies bedeutete eine gewaltige Anstrengung des Bundesdenkmalamtes und der Landeskonservatorate und stellt zugleich eine Zäsur in der rechtlichen Situation des Denkmalschutzes in Österreich dar.

Es erscheint deshalb angebracht, eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes zu überlegen, die der neuen Rechtssituation Rechnung trägt und bei dieser Gelegenheit eine Modernisierung dieses Gesetzes durchzuführen.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an die Bundesminsterin für Unterricht, Kunst und Kultur die nachstehenden

Anfragen:

1.       Ist es tatsächlich gelungen, bis zum 31.12.2009 den Gesamtbestand an in öffentlichem   oder   kirchlichem    Eigentum   stehenden    Objekte    auf   ihre Denkmalwürdigkeit zu überprüfen?

1a. Soferne Restfälle“ verblieben sind, welche Vorgangsweise wird das Bundesdenkmalamt in diesen Fällen einschlagen und bis wann ist allenfalls mit der Aufarbeitung dieser Restfälle zu rechnen?


2.                           In wie vielen Fällen ist es - aufgegliedert nach Bundesländern - zu einer definitiven  Unterschutzstellung,   in  wie  vielen  Fällen  zu  einer vorläufigen Unterschutzstellung gekommen und für wie viele Objekte ist nunmehr aufgrund des Wegfalls der erwähnten Rechtsvermutung der Denkmalschutz aufgehoben worden?

3.                           Planen   Sie   eine   Neufassung   des   Denkmalschutzgesetzes   und    sind gegebenenfalls bereits entsprechende Vorarbeiten in Gange?

3a.   Welche    Schwerpunkte    wird    gegebenenfalls    diese    Neufassung    des Denkmalschutzgesetzes haben?