2759/J-BR/2010

Eingelangt am 28.05.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Bundesräte Mag. Bettina Rausch

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Einführung des Pflichtfachs Politische Bildung ab der 5. Schulstufe

Mit der Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre im Juli 2007 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung verstärkte politische Partizipation von Jugendlichen in Österreich unternommen. Um Jugendliche auf diese Aufgabe bestmöglich vorzubereiten, bedarf es zeitgerechter Maßnahmen zur demokratiepolitischen Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung.

Auf dem Weg zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern muss es Schülerinnen und Schülern möglich sein, sich konkret mit dem demokratischen System und ebenso mit politischen Themen auseinander zu setzen. Diese Möglichkeit muss Schülerinnen und Schülern im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung zur Verfügung gestellt werden.

Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass eine Verankerung von politischer Bildung im Zuge des Geschichtsunterrichts an allgemein bildenden höheren Schulen nicht den erhofften Erfolg bringt. Sehr oft wird dem Teilbereich Geschichte mehr Bedeutung zugemessen als dem Teilbereich politische Bildung. Zusätzlich wird das Erreichen der Lehrziele durch das gleichgebliebene Stundenausmaß enorm erschwert, und somit nur Teilerfolge in beiden Teilbereichen erzielt.

Um Schülerinnen und Schülern eine angemessene Ausbildung in beiden Teilbereichen anbieten zu können, ist eine Trennung des Fachs Geschichte und politische Bildung" unerlässlich. Die somit einhergehende Schaffung von zwei separaten Pflichtfächern Geschichte und Sozialkunde" und Politische Bildung" würde dies gewährleisten. Dieses eigenständige Pflichtfach Politische Bildung" soll ab der 8. Schulstufe angeboten werden, damit die Schüler noch im Rahmen ihrer Schulpflicht erreicht werden können.

In einem weiteren Schritt könnte dieses Fach nach einer Evaluierung und der Erstellung eines altersgemäßen Lehrplans bereits auf die 5. Schulstufe ausgedehnt werden.


Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.     Gibt es in ihrem Ministerium Evaluierungen, Studien oder ähnliches über den Unterricht in Politischer Bildung"?

a.  Wenn ja, bitte um Anschluss je eines Exemplars oder Bekanntgabe einer Internetadresse, falls diese für einen allgemeinen kostenfreien download zur Verfügung steht(en)?

b. Wenn nein, warum nicht?

2.    War der Unterricht in Politischer Bildung" jemals Gegenstand einer wissenschaftlichen Studie einer Universität oder pädagogischen Hochschule?

a.   Wenn ja, bitte um Anschluss je eines Exemplars oder Bekanntgabe einer Internetadresse, falls diese für einen allgemeinen kostenfreien download zur Verfügung steht(en)?

b.   Wenn nein, warum nicht?

3.   Gibt es in ihrem Ministerium Evaluierungen, Studien oder ähnliches über den Unterricht in Politischer Bildung" nach Schultypen und Schulstufen?

a.   Wenn ja, bitte um Anschluss je eines Exemplars oder Bekanntgabe einer Internetadresse, falls diese für einen allgemeinen kostenfreien download zur Verfügung stehen?

b.   Wenn nein, warum nicht?

4.      Welche Überlegungen stellen Sie hinsichtlich der altersgemäßen pädagogischen Aufbereitung des Unterrichtsstoffs zur Politischen Bildung" im Rahmen moderner Lehrpläne an?

5.      Werden sie eine Gesetzesnovelle zur Einführung des Pflichtfachs Politische Bildung" ab der 5. Schulstufe für eine Regierungsvorlage vorbereiten?

a.   Wenn ja, bis wann ?

b.   Wenn nein, warum nicht ?

6.      Was unternehmen Sie, um Schülerinnen und Schüler eine verstärkte politische Partizipation zu ermöglichen?

7.      Welchen Anregungen der Bundesschülervertretung sind Sie seit ihrem Amtsantritt nachgekommen?

8.      Wie werden Sie die Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler bzw. die Kompetenzen der Schülervertretung

 

a)      im SGA (Schulebene)

b)      auf Landesebene, etwa durch die Errichtung eines Landes-SGA oder

c)       auf Bundesebene, etwa durch die Errichtung eines Bundes-SGA

ausbauen?

 

9.      Wie beurteilen Sie die Forderung vieler Schülervertreter, eine Ausweitung des Wahlrechts bei Landesschülervertretungswahlen auf die 1. und 2. Stellvertreter vorzunehmen?

10.  Welche zusätzlichen Entscheidungsbefugnisse werden Sie in die Schulautonomie übertragen?

11.  Bis wann werden Sie eine dazu erforderliche Novelle des Schulunterrichtsgesetzes, insbesondere des § 64 SchUG

a.   einem Begutachtungsverfahren zuleiten?

b.   der Bundesregierung für eine Regierungsvorlage vorlegen?

12. Wie binden Sie die betroffenen Schülerinnen und Schüler, insbesondere die gesetzlich gewählten Vertreter der 1,2 Mio. österreichischen Schülerinnen und Schüler in die Schulreformen ein?

13.  Wie beurteilen Sie den Vorschlag, den Aufbau der gesetzlichen Schülervertretung im Lehrplan Politische Bildung" zu verankern?

14.  Können Sie der Bundesschülervertretung im Bezug auf ihre Öffentlichkeitsarbeit wie Homepage oder Aussendungen Unabhängigkeit und Autonomie garantieren?

15.  Wann haben sie im Schuljahr 2009/10 Gespräche mit der gesetzlichen Schülervertretung auf Bundesebene geführt, bzw. an solchen teil genommen?

a.   Was war Gegenstand dieser Gespräche?

b.   Gibt es darüber ein Protokoll?

c.    Welche konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Bildungsqualität wurden bei diesen Gesprächen als Teil der neuen Vereinbarungskultur mit den gesetzlich gewählten Schülervertretern vereinbart?