2764/J-BR/2010

Eingelangt am 01.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Bundesräte Cornelia Michalke, Dr. Magnus Brunner, Edgar Mayer

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Verbot der Fahrgastaufnahme für Vorarlberger Taxiunternehmer

 

In einem Schreiben fordert die Flughafen Zürich AG Vorarlberger Taxiunternehmer auf ihre Parkbewilligungen für den Flughafen Zürich bis zum 31.08.2010 zu retournieren. Die Flughafen Zürich AG bezieht sich in Ihrer Aufforderung auf ein Schreiben der Stadt Kloten, die mit dem Slogan „weltoffen und bürgernah“ für sich wirbt. Diese bezieht sich auf ein Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Straßen bezieht.

 

Aus der Überprüfung der gesetzlichen Vorschriften ergibt sich für die Stadt Kloten folgende Praxisänderung:

 

Das Abholen von Fahrgästen am Flughafen Zürich-Kloten durch Taxis, Limousinen, Personenwagen (bis 9 Plätze) aus Deutschland und Österreich ist gemäß den Staatsvereinbarungen auch auf Bestellung hin verboten, da der Flughafen Zürich-Kloten deutlich weiter als 5 km von der Grenze zu Deutschland bzw. 10 km zu Österreich entfernt ist. Da die geltenden Staatsabkommen auch nach den bilateralen Verträgen mit der EU heute noch bindend sind, müssen gemäß dem Bundesamt für Verkehr, die Vereinbarungen umgesetzt werden. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit werden Widerhandlungen gegen die erwähnten Abkommen ab dem 1. Januar 2011 geahndet.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.) Wie lauten die alten Vereinbarungen im Detail?

 

2.) Weshalb wurde über 50 Jahre nichts von Schweizer Seite unternommen?

 

3.) Ist so eine Vorgangsweise im Hinblick auf die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU überhaupt EU-rechtskonform?

 

4.) Wie gehen wir (Österreich) umgekehrt mit Schweizer Taxi-Unternehmen bei eventuellen Fahrten ab z.B. Bregenz vor?

 

5.) Der Züricher Flughafen ist fast als Heimatflughafen von Vorarlberg, dessen Unternehmen sowie dessen Tourismusbetrieben zu sehen. Welche Schritte haben Sie geplant, um die Schweizer Seite zu einem Abgehen von dem geplanten Verbot der Fahrgastaufnahme für Vorarlberger Taxiunternehmen zu bewegen?