2776/J-BR/2010

Eingelangt am 07.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Dr. Brunner, Mayer, Michalke

an den Herrn Bundeskanzler

betreffend Kritik an der Bundesbeschaffungs-GmbH (BBG) bzw. Verlängerung der befristeten Schwellenwerte-Verordnung

Die Bundesbeschaffungs GmbH weitet ihren Aktionsradius immer weiter aus und möchte in Zukunft verstärkt auf Länder, Gemeinden und Sektoren (Universitäten, etc.) zugehen und ihre Dienste anbieten.

Im Hinblick auf die Regionalwirtschaft und die Unterstützung von KMUs (siehe auch small business act auf EU-Ebene oder in Österreich die KMU-Offensive) ist dies äußerst kritisch zu sehen. Die zentrale Beschaffung bringt für KMUs besondere Erschwernisse mit sich, bevorzugt tendenziell große und schwächt die Ausgangslage für regional agierende Unternehmen.

Durch die zentrale Beschaffung durch die BBG wurden keine nachvollzieh- und belegbaren Einsparungen für den Bund lukriert, auch das Personal hat sich längst von seinen ursprünglich geplanten schlanken Strukturen verabschiedet und einen großen Mitarbeiterstab aufgebaut; die Vergrößerung des Personalstandes lässt sich nur zu einem kleinen Teil mit gesetzlichen Anpassungen rechtfertigen.

Praktiken, die vor allem die Mengen betreffen, verleiten zu einer spekulativen Preisgestaltung bzw. machen Ausschreibungen unkalkulierbar, weil ein potentieller Bieter, der sich an einem Verfahren der BBG beteiligt das tatsächlich anfallende und letztlich beauftragte Mengenausmaß nicht abschätzen kann.

Die BBG schließt vor allem im IT Bereich Exklusivverträge mit den Großen“ ab. Sie verhindert damit den vergaberechtlich geforderten Wettbewerb und umgeht den Handel.


Es wird von der BBG nur das nackte“ EDV-Produkt (Hardware) ohne spezifisch und individuell anzupassende Wartungsregelungen, Gewährleistungsbestimmungen etc. angeboten. Ein Vergleich der günstigen Hardware Produkten mit den üblicherweise um weitere Dienstleistungen zu ergänzenden Angeboten im normalen“ Geschäftsleben ist somit unzulässig.

Auch der Rechnungshof hat in einem Bericht diese hier nur beispielhaft angeführten Defizite festgestellt.

 

 

Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an den Herrn Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.              Wird die mit  31.12.2010   befristete   Schwellenwertwerte-Verordnung   um zumindest ein weiteres Jahr verlängert werden?

2.      Werden  Sie  Bestrebungen  nach  einer  verstärkten  Zentralisierung des öffentlichen Beschaffungswesens entgegenwirken?

3.      Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Einrichtungen des Bundes in den Bundesländern ihre Beschaffungen nicht mehr zwingend zentral über die Bundesbeschaffungs-GmbH abwickeln müssen.

4.      Werden Sie sich  dafür einsetzen, dass die  im  Bundesgesetz über die Errichtung  einer Bundesbeschaffungs-GmbH  bestehenden Spielräume so ausgenützt  werden, dass  sich  auch  Klein-  und  Mittelbetriebe  an  den Ausschreibungen  beteiligen  können  und  dabei auch  auf  die  örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht genommen wird?

5.      Gibt es eine Strategie zur stärkeren Beteiligung von Klein- und Mittelbetrieben an  Ausschreibungsverfahren, wie  es  im  Rechnungshofbericht  dringend empfohlen und von der BBG auch in Aussicht gestellt wurde? Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus?