2776/J-BR/2010
Eingelangt am 07.10.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Bundesräte Dr. Brunner, Mayer, Michalke
an den Herrn Bundeskanzler
betreffend Kritik an der Bundesbeschaffungs-GmbH (BBG) bzw. Verlängerung der befristeten Schwellenwerte-Verordnung
Die Bundesbeschaffungs GmbH weitet ihren Aktionsradius immer weiter aus und möchte in Zukunft verstärkt auf Länder, Gemeinden und Sektoren (Universitäten, etc.) zugehen und ihre Dienste anbieten.
Im Hinblick auf die Regionalwirtschaft und die Unterstützung von KMUs (siehe auch small business act auf EU-Ebene oder in Österreich die KMU-Offensive) ist dies äußerst kritisch zu sehen. Die zentrale Beschaffung bringt für KMUs besondere Erschwernisse mit sich, bevorzugt tendenziell große und schwächt die Ausgangslage für regional agierende Unternehmen.
Durch die zentrale Beschaffung durch die BBG wurden keine nachvollzieh- und belegbaren Einsparungen für den Bund lukriert, auch das Personal hat sich längst von seinen ursprünglich geplanten schlanken Strukturen verabschiedet und einen großen Mitarbeiterstab aufgebaut; die Vergrößerung des Personalstandes lässt sich nur zu einem kleinen Teil mit gesetzlichen Anpassungen rechtfertigen.
Praktiken, die vor allem die Mengen betreffen, verleiten zu einer spekulativen Preisgestaltung bzw. machen Ausschreibungen unkalkulierbar, weil ein potentieller Bieter, der sich an einem Verfahren der BBG beteiligt das tatsächlich anfallende und letztlich beauftragte Mengenausmaß nicht abschätzen kann.
Die BBG schließt vor allem im IT Bereich Exklusivverträge mit den „Großen“ ab. Sie verhindert damit den vergaberechtlich geforderten Wettbewerb und umgeht den Handel.
Es wird von der BBG nur das „nackte“ EDV-Produkt (Hardware) ohne spezifisch und individuell anzupassende Wartungsregelungen, Gewährleistungsbestimmungen etc. angeboten. Ein Vergleich der günstigen Hardware Produkten mit den üblicherweise um weitere Dienstleistungen zu ergänzenden Angeboten im „normalen“ Geschäftsleben ist somit unzulässig.
Auch der Rechnungshof hat in einem Bericht diese hier nur beispielhaft angeführten Defizite festgestellt.
Die unterzeichnenden Bundesräte stellen daher an den Herrn Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Wird die mit 31.12.2010 befristete Schwellenwertwerte-Verordnung um zumindest ein weiteres Jahr verlängert werden?
2. Werden Sie Bestrebungen nach einer verstärkten Zentralisierung des öffentlichen Beschaffungswesens entgegenwirken?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Einrichtungen des Bundes in den Bundesländern ihre Beschaffungen nicht mehr zwingend zentral über die Bundesbeschaffungs-GmbH abwickeln müssen.
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die im Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffungs-GmbH bestehenden Spielräume so ausgenützt werden, dass sich auch Klein- und Mittelbetriebe an den Ausschreibungen beteiligen können und dabei auch auf die örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht genommen wird?
5. Gibt es eine Strategie zur stärkeren Beteiligung von Klein- und Mittelbetrieben an Ausschreibungsverfahren, wie es im Rechnungshofbericht dringend empfohlen und von der BBG auch in Aussicht gestellt wurde? Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus?