2850/J-BR/2011

Eingelangt am 19.10.2011
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ANFRAGE

 

 

des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ernest Gabmann und das Finanzdesaster „Skylink“

 

 

Das Finanzdesaster rund um den neuen Abfertigungsterminal „Skylink“ am Wiener Flughafen ist mittlerweile allgemein bekannt. Der Terminalneubau Skylink soll im Juni 2012 in Betrieb gehen und er soll rund 800 Mio. Euro kosten. Die so genannten "Schnittstellenkosten", die anderweitig gebucht sind, können derzeit nicht genau beziffert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Milliardengrenze knapp durchbrochen wird.

 

Am 18. Februar 2009 wechselte Ernest Gabmann - Landesrat in Niederösterreich für Wirtschaft, Technologie und Tourismus - in den Vorstand der Flughafen Wien AG.

 

Im Mai 2010 wurde eine Anzeige gegen ihn wegen des dringenden Verdachtes der Untreue zum Nachteil der Flughafen Wien AG und der Abgabenhinterziehung eingebracht. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat das Strafverfahren gegen Vorstandsdirektor Ernest Gabmann jedoch mittlerweile eingestellt.

 

Gabmann war im Verdacht gestanden, durch "Freunderlwirtschaft" die Flughafen Wien AG am Vermögen geschädigt zu haben, indem er Geschäftslokale zu extrem niedrigen Mietzinsen und ohne öffentliche Ausschreibung an den indischen Geschäftsmann Rakesh Sardana vermietet haben soll. Dem Vernehmen nach soll Gabmann die Rückzahlung eines an den Geschäftsmann vergebenen Darlehens in Höhe von 700.000 Euro per Weisung eingestellt haben. Rakesh Sardana wiederum soll Gabmann durch finanzielle Zuwendungen zu diesen Handlungen bewegt haben. Eine weitere Anschuldigung aus der anonymen Anzeige lautete, dass bei diesen Finanztransaktionen Abgaben hinterzogen worden sein sollen.

 

Ernest Gabmann war bis zum Jahr 2008 mit Dr. Christoph Ulmer Geschäftsführer der Catro Personalsuche und -auswahl Gesellschaft m.b.H. Diese GmbH hat u.a. Auslandsbüros in Bratislava, Budapest, Lodz, Prag und Sofia

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Wann wurde die anonyme Anzeige gegen Ernest Gabmann eingebracht?

 

  1. Welche Behörde ist zur Zeit mit der Bearbeitung dieser Anzeige befasst?

 

  1. War bei den Ermittlungen gegen Ernest Gabmann die Korruptionsstaatsanwaltschaft involviert?

 

  1. Stimmt es, dass die anonyme Anzeige gegen Ernest Gabmann an die Staatsanwaltschaft Korneuburg abgegeben wurde?

Wenn ja, wann wurde der Akt Gabmann von welcher Behörde an die Staatsanwaltschaft Korneuburg abgegeben?

Wenn ja, aus welchen Gründen wurde der Akt Gabmann an die Staatsanwaltschaft Korneuburg abgegeben?

 

  1. Hat es im Zuge der Ermittlungen in der Causa Gabmann Mailverkehr aus dem Kabinett des Innenministeriums an das Justizministerium gegeben?

 

  1. Wurde seitens des Kabinetts der Innenministerin oder durch diese selbst in dieser Causa interveniert?

 

  1. Gab es sonstige Interventionen in dieser Causa insbesondere aus dem Umfeld des Landeshauptmannes von Niederösterreich?

 

  1. Können Sie ausschließen, dass Christoph Ulmer seine Netzwerke im Innenministerium dazu verwendet hat, um Druck auf die Staatsanwaltschaft Korneuburg bzw. auf das Justizministerium auszuüben?

 

  1. Wurden allfällige Zuwendungen von Sardana an Gabmann insbesondere durch Kontoöffnungen bei letzterem überprüft?

 

  1. Gibt es oder gab es seitens des Bundesministerium für Justiz oder einer diesem zurechenbaren Behörde ein wie auch immer geartetes Arbeits- oder Beratungsverhältnis zu Christoph Ulmer, einer der Unternehmen an welchen er beteiligt ist oder war bzw. zu dessen Mentor, dem ehemaligen Innenminister Dr. Ernst Strasser, oder einer dessen Unternehmen, an welcher dieser beteiligt ist oder war?